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Beschlussvorlage

Resolution/Appell zur Verteilung der zusätzlichen Bundesmittel

2015/0080 25.03.2015 Vorstandsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0080 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit einem Appell zur Verteilung zusätzlicher Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF). Die Bundesregierung plant, über ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro Investitionen in finanzschwachen Kommunen zwischen 2015 und 2018 mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Krankenhäuser, Straßenbau zur Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie sowie energetische Sanierungen und Klimaschutz.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel auf die Länder voraussichtlich Kriterien wie Einwohnerzahl, Liquiditätskredite und Arbeitslosenquoten berücksichtigen wird. Für Nordrhein-Westfalen wird ein Anteil von etwa 32,16 Prozent prognostiziert. Die Verwaltung äußert die Befürchtung, dass eine Orientierung an den Vorgaben des Innenministeriums dazu führen könnte, dass kreisangehörige Kommunen gegenüber kreisfreien Städten benachteiligt werden, da der kreisangehörige Raum geringere Kassenkredite aufweist.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln eine alternative Kriterienauswahl fordert. Diese soll ein Einwohner-Flächen-Verhältnis sowie die Haushaltsausführungsdisziplin, die Schuldentilgung, die Ausschöpfung der Einnahmeseite, Bemühungen zur Vermeidung einer Haushaltssicherung und die Höhe der Kreisumlage berücksichtigen. Zudem wird eine ausschließliche Aufteilung der Mittel auf kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen gefordert. Der Beschluss soll an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Innenministerium sowie an die zuständigen Landtagsabgeordneten des Kreises Wesel gerichtet werden.

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