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Beschlussvorlage

Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln

2015/0049 25.03.2015 Vorstandsbereich III

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0049 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH). Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW ist für den Abschluss zum 31. Dezember 2014 eine Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes erforderlich. Da die Prüfungspflicht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) obliegt, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedienen kann, steht der Gemeinde ein Vorschlagsrecht zu.

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster für diese Aufgabe zu beauftragen. Da die geschätzten Kosten für die Prüfung bei etwa 15.000 Euro liegen und somit deutlich unter dem Schwellenwert der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen liegen, kann der Auftrag freihändig vergeben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der Gemeindeprüfungsanstalt die genannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfinstanz vorzuschlagen. Zudem soll die Betriebsleitung beauftragt werden, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erteilen.

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