Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Jahresabschluss 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0046 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0046 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Jahresabschluss 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser dient dazu, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Einrichtung zu vermitteln. Der Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und muss einen Lagebericht enthalten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 wurde durch den Kämmerer erstellt und vom Betriebsleiter bestätigt. Zur Überprüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Anhangs und des Lageberichts wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster beauftragt. Es ist vorgesehen, dass der entsprechende Feststellungsbeschluss in der Sitzung des Rates am 24. Juni 2015 gefasst wird. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses für dessen Sitzung am 18. März 2015.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 3Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebes HamminkelnZur Vorlage · 2015/0049 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0049 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH). Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW ist für den Abschluss zum 31. Dezember 2014 eine Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes erforderlich. Da die Prüfungspflicht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) obliegt, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedienen kann, steht der Gemeinde ein Vorschlagsrecht zu.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster für diese Aufgabe zu beauftragen. Da die geschätzten Kosten für die Prüfung bei etwa 15.000 Euro liegen und somit deutlich unter dem Schwellenwert der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen liegen, kann der Auftrag freihändig vergeben werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der Gemeindeprüfungsanstalt die genannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfinstanz vorzuschlagen. Zudem soll die Betriebsleitung beauftragt werden, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 4Klimaschutzteilkonzept für städtische GebäudeZur Vorlage · 2015/0050 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0050 des Vorstandsbereichs III informiert über den aktuellen Stand des Klimaschutzteilkonzepts für städtische Gebäude. Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Betriebsausschusses vom 20. November 2013, der den Gemeinschaftsbetrieb damit beauftragte, im Jahr 2014 einen Antrag auf Förderung eines solchen Teilkonzepts zu stellen.
Das Ziel des Teilkonzepts „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ besteht darin, eine langfristige Entscheidungsgrundlage sowie ein Instrument für das Klimaschutz-Management zu entwickeln. Durch die Steuerung und Kontrolle der Energieverbräuche sollen die Treibhausgas-Emissionen sowie die Energiekosten der kommunalen Liegenschaften dauerhaft gesenkt werden. Laut der Vorlage können allein durch diese Maßnahmen Energie- und Kosteneinsparungen von bis zu 20 Prozent erreicht werden.
Nach der Beantragung der Förderung im Jahr 2014 und der Erteilung des Zuwendungsbescheides wurde die Erstellung des Teilkonzepts ausgeschrieben. Der Auftrag hierfür wurde an das Unternehmen infas enermetric Consulting GmbH aus Greven vergeben. Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 18. März 2015 ist ein Informationsvortrag durch einen Vertreter des beauftragten Unternehmens vorgesehen, um das Konzept vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 5Straßenausbau der Straße "Hohe Straße" in Dingden hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2015/0053 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0053 der Fachdienste 65 sieht den Baubeschluss für den Ausbau der „Hohen Straße“ in Dingden vor. Grundlage für die Maßnahme ist eine im Dezember 2012 durchgeführte Straßenzustandserfassung, die im Bereich zwischen der Hausnummer 1 und der Weberstraße eine Vielzahl an Schadstellen wie Risse, Unebenheiten und Ausbrüche dokumentierte. Aufgrund des erreichten Warnwertes wurde dieser etwa 900 Quadratmeter große Abschnitt in die Zustandsklasse 7 eingestuft.
Für das Ausbauvorhaben sind im Haushaltsjahr 2015 Finanzmittel in Höhe von 190.000 Euro bereitgestellt. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ist eine kamerabefundung des Kanalnetzes vorgesehen, um etwaige Schäden im Zuge des Ausbaus beheben zu können. Die Verkehrsflächen mit einer Breite von etwa 6 bis 7,50 Metern sollen in Anlehnung an bestehende Abschnitte mit Naturstein- und Betonsteinpflaster gestaltet werden. Der Einmündungsbereich zur Weberstraße soll hingegen in Asphaltbauweise ausgeführt werden, um Setzungen durch den Anlieferverkehr eines Lebensmittelmarktes zu vermeiden.
Die Verwaltung soll zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI beauftragen, was Kosten von circa 11.350 Euro umfasst. Diese Planungsleistungen dienen als Grundlage für eine erforderliche Anliegerversammlung, die vor der Ausschreibung der Maßnahme stattfinden muss. Nach der Information des Betriebsausschusses über das Ergebnis der Versammlung sollen die Ausführungsplanung sowie die Vergabe erfolgen, sodass der endgültige Ausbau Anfang 2016 realisiert werden kann. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushalt vorgesehenen Mittel sowie durch erwartete Straßenbaubeiträge der Anlieger.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 6Sanierung der Sporthalle Gesamtschule Hamminkeln hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2015/0055 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0055 der Fachdienste 65 sieht den Baubeschluss zur Sanierung der Sporthalle der Gesamtschule Hamminkeln vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Deckenbekleidung, den Austausch der Beleuchtung auf LED-Technologie sowie die Ablösung der bestehenden Luftheizung durch ein System mit Deckenstrahlheizplatten. Die Kosten für diese Sanierungsarbeiten werden auf circa 145.000 Euro geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel im Wirtschaftsplan 2015 bereitgestellt sind.
Für die Umrüstung der Beleuchtung besteht eine Kooperation mit der RWE-Deutschland AG im Rahmen des Kommunalen Energiekonzeptes. Das Unternehmen übernimmt dabei 60 Prozent der Gesamtkosten für die LED-Technologie in der Halle, gedeckelt auf maximal 19.200 Euro. Im Gegenzug leistet die Stadt Hamminkeln werbliche Maßnahmen in Form einer Logo-Präsentation und begleitender Pressearbeit.
Neben der energetischen Modernisierung dient die Maßnahme der Behebung baulicher Mängel an der Deckenkonstruktion. Durch die Umstellung der Heiztechnik und der Beleuchtung wird eine Senkung des Stromverbrauchs um etwa 50 Prozent sowie eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 45 bis 50 Prozent erwartet, was zu einer jährlichen Einsparung von rund 13.000 Euro führen soll. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Sommerferien vorgesehen, wobei die Schließung der Sporthalle bereits ab Mitte Juni geplant ist. Der Betriebsausschuss soll den Baubeschluss fassen und das zuständige Fachamt mit der Ausschreibung sowie der Umsetzung beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 7Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2015/0064 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende in Hamminkeln, um den voraussichtlichen Bedarf für bis zu 200 Personen im Jahr 2015 zu decken. Im Zentrum der Planung stehen zwei verschiedene Gebäudemodelle in Modulbauweise. Grundriss A sieht kleine Wohneinheiten für bis zu vier Personen vor, während Grundriss C ein zweigeschossiges Modell mit größeren Wohneinheiten für bis zu acht Personen umfasst.
Die Verwaltung schlägt für die Standorte Hamminkeln (Diersfordter Straße und Rathausstraße) sowie Dingden (Schwanenschlatt) die Errichtung von Gebäuden des Typs C vor. Für den Standort Mehrhoog (Handwerkerstraße) wird aufgrund der Grundstücksgröße der Typ A empfohlen. Die Gesamtkosten für diesen Vorschlag der Verwaltung belaufen sich auf circa 2.760.000 Euro, was die Schaffung von 178 Plätzen umfasst. In diese Kalkulation sind auch die Kosten für Außenanlagen, Hausanschlüsse sowie die Erweiterung eines Parkplatzes am alten Rathaus einbezogen.
Alternativ werden im Dokument Vorschläge eines Ausschusses sowie eine Variante mit reduzierter Gebäudeanzahl aufgeführt. Die Umsetzung in Hamminkeln und Mehrhoog ist nach Erteilung der Baugenehmigung für die zweite Hälfte des Jahres 2015 geplant, während für den Standort Dingden aufgrund einer notwendigen Bebauungsplanänderung mit einem Baubeginn im Jahr 2016 gerechnet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2015 · Rat (6. Sitzung)
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 8Vorstellung des Projektes "Grüner Kindergarten" im städt. Kindergarten "Am Bach" in DingdenZur Vorlage · 2015/0065 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2015/0065 stellt die Fachdienste 65 GmbH das Projekt „Grüner Kindergarten“ für die städtische Kindertageseinrichtung „Am Bach“ in Dingden vor. Hintergrund der Initiative sind Veränderungen im Außengelände nach Abschluss von Aus- und Umbauarbeiten für die U3-Betreuung. Aufgrund von Sicherheitsaspekten musste ein Spielgerät abgebaut werden, während durch Baumaßnahmen und Baumpflege ein Mangel an natürlichem Sonnen- und Sichtschutz entstanden ist. Zudem sind Bodenflächen durch Baufahrzeuge beschädigt worden.
Das Projekt verfolgt das Ziel, den Außenbereich als naturnahen Handlungsraum zu gestalten, um die körperliche, soziale und individuelle Förderung der Kinder zu unterstützen. Die Umsetzung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Während die Landschaftsarchitektin die Planung begleitet, sollen Eltern in Projektgruppen Teile der Arbeiten übernehmen. Der Bauhof unterstützt lediglich bei Arbeiten im Bereich Wasser und Strom.
Die Finanzierung des ersten Bauabschnitts ist durch Mittel des Fördervereins sowie durch bereits gesammelte Spenden gesichert. Die Fachdienste 65 GmbH stellt für das laufende Jahr 15.000 Euro für den Ersatz eines Spielgeräts sowie 3.000 Euro für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung, die in das Projekt einfließen können. Für weitere Bauabschnitte sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel seitens der GmbH vorgesehen; die Realisierung hängt von weiteren Spenden ab. Die dauerhafte Pflege der Flächen soll durch die Einbindung der Eltern sowie durch eine zusätzliche Betreuungskraft erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 9Erneuerung eines Schneckenpumpwerkes auf der ZentralkläranlageZur Vorlage · 2015/0066 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0066 der Fachdienste 65 informiert den Betriebsausschuss über die geplante Erneuerung eines Schneckenpumpwerkes auf der Zentralkläranlage Hamminkeln. Das Pumpwerk dient der Anhebung und Förderung des Rücklaufschlamms aus dem Nachklärbecken auf die Wasserspiegellage der Belebungsbecken, wodurch die Versorgung des Abwassers mit notwendigen Bakterien sichergestellt wird.
Das betroffene Bauwerk gehört zum Altbestand der Anlage. Während die Betonsubstanz nicht saniert werden muss, ist ein Austausch der mechanischen Komponenten erforderlich. Die vorhandenen Aggregate aus dem Jahr 1980 haben ihre kalkulierte Lebensdauer von 25 Jahren überschritten. An den Stahltrögen, Leitblechen und Verstrebungen sind Korrosionsschäden vorhanden, zudem ist ein Materialverlust an den Schnecken sowie ein Wartungsbedarf an den Lagern und dem Motor festzustellen.
Die Verwaltung plant den Austausch der Stahltröge, der Förderschnecken sowie des Elektromotors, des Antriebs und der Lager durch neue Komponenten. Die neue Anlage soll durch einen Motor der Energieeffizienzklasse 4 sowie ein lebensdauergeschmiertes Lager Vorteile bei der Effizienz und im Wartungsaufwand bieten. Die kalkulierten Kosten für die Lieferung, den Transport sowie die Montage der zwei Förderschnecken belaufen sich auf 87.000 Euro. Da dieser Betrag unter der entsprechenden Wertgrenze liegt, wird die Erneuerung als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan 2015 eingestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 10Verwertung von Restrückständen der KläranlageZur Vorlage · 2015/0071 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Verwertung von Restrückständen der Kläranlage. Die Leistungen umfassen die Entwässerung von jährlich etwa 20.000 m³ Rohschlamm mittels einer mobilen Kammerfilterpresse, um einen Trockensubstanzgehalt von circa 25 % zu erreichen. Zudem ist die stoffliche Verwertung des entwässerten Schlamms als Dünger in der Landwirtschaft sowie die thermische Verwertung in einem Kraftwerk vorgesehen, wobei jährlich etwa 2.800 Tonnen entwässerter Klärschlamm anfallen. Darüber hinaus umfasst der Umfang die Verwertung und den Transport von Rechengut (40 Tonnen), Sandfanggut (100 Tonnen), Kanalspülgut (20 Tonnen) sowie Straßenkehrricht und Reststoffen aus der Straßenablaufreinigung (160 Tonnen).
Da der aktuelle Vertrag zur Beseitigung der Reststoffe am 30. April 201<0xC2>5 endet, wird eine letztmalige Verlängerung bis zum Jahresende angestrebt. Dies soll den Zeitraum für eine europaweite Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ermöglichen. Aufgrund der geschätzten Vergabesumme von 400.000 Euro bei einer geplanten Vertragslaufzeit von vier Jahren ist dieses Verfahren vorgeschrieben. Die geplante Vertragslaufzeit soll zwei Jahre betragen, mit einer Option auf zweimalige jährliche Verlängerung bis maximal vier Jahre. Diese Gestaltung ermöglicht es der GBH, auf wirtschaftliche Alternativen bei der Reststoffentsorgung, etwa durch weitergehende Entwässerungsmethoden, zu reagieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der europaweiten Ausschreibung der Leistungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis maximal zum 31. Dezember 2019 zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 11Neuregelung der Grünschnittannahme in HamminkelnZur Vorlage · 2015/0069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Grünschnittannahme in Hamminkeln vor. Ziel ist es, die bisherige dezentrale Struktur, bei der Grünschnitt an fünf verschiedenen Standorten zwölfmal jährlich gesammelt wird, durch ein zentrales System zu ersetzen. Die Verwaltung schlägt vor, für einen einjährigen Probebetrieb eine zentrale Sammelstelle an der Güterstraße im Ortsteil Hamminkeln einzurichten.
Nach Angaben der Verwaltung treten an den bisherigen Standorten in Dingden sowie in Loikum/Wertherbruch vermehrt Probleme durch Verschmutzungen und Nichteinhaltung der Sammelzeiten auf. Eine zentrale Annahmestelle soll die Anzahl der Sammeltage von bisher 120 Tagen auf über 208 Tage pro Jahr erhöhen, wobei eine viermalige Annahme pro Woche angestrebt wird. Dies soll den Service für die Bürgerschaft verbessern und die Einführung einer Bioabfallsammlung im Bringsystem sowie die Verlegung der Einwegwindelsammlung an diesen Standort ermöglichen.
Finanziell wird bei einer viermaligen wöchentlichen Annahme keine signifikante Kostenveränderung gegenüber dem bisherigen System erwartet, während bei einer dreimaligen Annahme eine Ersparnis von etwa 3.000 Euro möglich wäre. Die Verwaltung plant zudem, die Ausschreibung für das Sammeln und Transportieren der jährlichen Menge von etwa 3.000 Tonnen Grünschnitt und Bioabfall so vorzubereiten, dass der Probebetrieb berücksichtigt wird. Der Beschluss sieht vor, dass die Betriebsleitung den einjährigen Probebetrieb für das Jahr 2016 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 12Einführung der Sammlung von Bioabfällen gem. KrWGZur Vorlage · 2015/0067 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Sammlung von Bioabfällen gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Da Bioabfälle aus Haushaltungen der Überlassungspflicht unterliegen, ist eine getrennte Sammlung gesetzlich vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Art der Erfassung im Rahmen der Organisationshoheit der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger liegt, wobei der Schutz der Eigenkompostierung zu berücksichtigen ist.
Unter Verweis auf Einschätzungen des Städte- und Gemeindebundes zur wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit in ländlichen Kommunen sowie auf Erfahrungen anderer Kommunen mit geringen Anschlussgraden und hohen Störstoffanteilen schlägt die Verwaltung ein alternatives Modell vor. Um auf etwaige Konkretisierungen im Landesabfallgesetz NRW warten zu können und gleichzeitig den gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden, wird die Einrichtung einer zentralen Bringsammlung an der Grünschnittannahme in der Güterstraße vorgeschlagen.
Für den geplanten Probebetrieb werden jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für die Miete von Containern sowie für Transporte nach Asdonkshof und etwa 3.000 Euro für Personalkosten kalkuliert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Vorbereitung einer probeweisen Sammlung zu beauftragen. Diese soll ab dem 1. Januar 2016 am Standort Güterstraße angeboten werden, wobei eine wöchentliche Annahme an zwei Tagen, jeweils freitags und samstags für jeweils vier Stunden, vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 13Einführung einer Wertstoffsammlung gem. KrWGZur Vorlage · 2015/0068 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht die Vorbereitung eines einjährigen Probebetriebs für eine neue Wertstoffsammlung vor. Basierend auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Wesel und den teilnehmenden Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck und Wesel geschlossen werden. Ziel ist die Einführung eines Systems, das die Sammlung und den Transport von Wertstoffen, Metallen, Elektroschrott und in Ausnahmen Mobiliar umfasst.
Das vorgeschlagene Modell sieht vor, dass der Kreis Wesel die Aufgaben für das Sammeln und Transportieren übernimmt und diese im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit an die Stadt Wesel delegiert. Die Abholung der Wertstoffe soll als Fullservice-Dienstleistung nach vorheriger Anmeldung erfolgen. Für die Stadt Hamminkeln umfasst das Aufgabenpaket die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, die Prüfung der Plausibilität von Abholanfragen, die Weiterleitung an den Entsorger sowie das Beschwerdemanagement.
Ein bereits durchgeführter Testlauf in linksrheinischen Kommunen zeigte, dass das System ohne Belastung bestehender Sammelstrukturen funktionierte. Die Kosten für den geplanten Probelauf in der rechtsrheinischen Region sollen durch den Kreis im Rahmen der Kreisumlage getragen werden. Die Verwaltung führt an, dass durch das Angebot ein erhöhter Service für die Bevölkerung erreicht und die Entsorgung von Sperrmüll reduziert werden kann. Der Betriebsausschuss wird beauftragt, die Vorbereitung dieser Vereinbarung für einen Start in der zweiten Jahreshälfte zu leisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 14Aufstellung eines Sendemastes auf dem Gelände der Kläranlage in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0076 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0076 sieht die Aufstellung eines Sendemastes auf dem Gelände der Kläranlage in Mehrhoog vor. Ziel des Vorhabens ist es, eine WLAN-Lösung für die Außenbereiche von Töven und Wittenhorst zu etablieren, die eine schnelle Internetverbindung sowie die Nutzung von VoIP-Telefonie ermöglichen soll. Als technische Grundlage dient ein ehemaliger Bundeswehr-Sendemast mit einer Höhe von etwa 40 Metern, der eine Fläche von circa 10 mal 10 Metern beansprucht.
Die Umsetzung soll durch das Unternehmen „WiFi-to-You“ erfolgen. Da das Unternehmen derzeit in einer Phase der Existenzfestigung ist, sind für den Standort keine Miet- oder Pachtzahlungen vorgesehen. Im Gegenzug bietet das Unternehmen die Bereitstellung eines kostenlosen Hotspots für den Bereich des Dorfplatzes und des Bahnhofs an. Als Standort wird die Kläranlage in Mehrhoog aufgrund des bestehenden Anschlusses an das Glasfasernetz der Deutschen Glasfaser Holding in Betracht gezogen, sofern eine Sichtverbindung zum Kirchturm in Wertherbruch gewährleistet werden kann.
Die technische Realisierbarkeit sowie die Standortbedingungen sollen im Rahmen eines Ortstermins geprüft werden. Die Leitung der Kläranlage hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken geäußert. Der Betriebsausschuss wird gebeten, der Aufstellung des Sendemastes zu den beschriebenen Konditionen zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.03.2015 · Betriebsausschuss (4. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen