Einführung der Sammlung von Bioabfällen gem. KrWG
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Sammlung von Bioabfällen gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Da Bioabfälle aus Haushaltungen der Überlassungspflicht unterliegen, ist eine getrennte Sammlung gesetzlich vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Art der Erfassung im Rahmen der Organisationshoheit der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger liegt, wobei der Schutz der Eigenkompostierung zu berücksichtigen ist.
Unter Verweis auf Einschätzungen des Städte- und Gemeindebundes zur wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit in ländlichen Kommunen sowie auf Erfahrungen anderer Kommunen mit geringen Anschlussgraden und hohen Störstoffanteilen schlägt die Verwaltung ein alternatives Modell vor. Um auf etwaige Konkretisierungen im Landesabfallgesetz NRW warten zu können und gleichzeitig den gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden, wird die Einrichtung einer zentralen Bringsammlung an der Grünschnittannahme in der Güterstraße vorgeschlagen.
Für den geplanten Probebetrieb werden jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für die Miete von Containern sowie für Transporte nach Asdonkshof und etwa 3.000 Euro für Personalkosten kalkuliert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Vorbereitung einer probeweisen Sammlung zu beauftragen. Diese soll ab dem 1. Januar 2016 am Standort Güterstraße angeboten werden, wobei eine wöchentliche Annahme an zwei Tagen, jeweils freitags und samstags für jeweils vier Stunden, vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.03.2015kein Ergebnis hinterlegt