Verwertung von Restrückständen der Kläranlage
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Verwertung von Restrückständen der Kläranlage. Die Leistungen umfassen die Entwässerung von jährlich etwa 20.000 m³ Rohschlamm mittels einer mobilen Kammerfilterpresse, um einen Trockensubstanzgehalt von circa 25 % zu erreichen. Zudem ist die stoffliche Verwertung des entwässerten Schlamms als Dünger in der Landwirtschaft sowie die thermische Verwertung in einem Kraftwerk vorgesehen, wobei jährlich etwa 2.800 Tonnen entwässerter Klärschlamm anfallen. Darüber hinaus umfasst der Umfang die Verwertung und den Transport von Rechengut (40 Tonnen), Sandfanggut (100 Tonnen), Kanalspülgut (20 Tonnen) sowie Straßenkehrricht und Reststoffen aus der Straßenablaufreinigung (160 Tonnen).
Da der aktuelle Vertrag zur Beseitigung der Reststoffe am 30. April 201<0xC2>5 endet, wird eine letztmalige Verlängerung bis zum Jahresende angestrebt. Dies soll den Zeitraum für eine europaweite Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ermöglichen. Aufgrund der geschätzten Vergabesumme von 400.000 Euro bei einer geplanten Vertragslaufzeit von vier Jahren ist dieses Verfahren vorgeschrieben. Die geplante Vertragslaufzeit soll zwei Jahre betragen, mit einer Option auf zweimalige jährliche Verlängerung bis maximal vier Jahre. Diese Gestaltung ermöglicht es der GBH, auf wirtschaftliche Alternativen bei der Reststoffentsorgung, etwa durch weitergehende Entwässerungsmethoden, zu reagieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der europaweiten Ausschreibung der Leistungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis maximal zum 31. Dezember 2019 zu beauftragen.
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