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Beschlussvorlage

Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 "Am Rathaus" in Hamminkeln

2015/0059 25.03.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2015/0059 die Erlassung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am Rathaus“ beantragt. Die Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit der Vorlage 2015/0058 und dient der Sicherung spezifischer gemeindlicher Planungsziele.

Ein wesentlicher Bestandteil der Begründung ist die Sicherung des Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße und Hellefisch, um die Entwicklung weiterer Einzelhandelsnutzungen zu ermöglichen. Zudem soll eine geordnete und verträgliche Wohnbaunutzung auf dem Grundstück an der Brüner Straße gewährleistet werden, wobei der Schutz des dort vorhandenen Baumbestandes im Fokus steht.

Durch die Umsetzung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB können Bauvorhaben, die den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 30 entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 11. März 2015 eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, die Veränderungssperre zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt in der Sitzung am 25. März 2015 erwartet. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.

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