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Beschlussvorlage

Nachbesetzung des Wahlausschusses

2015/0079 25.03.2015 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/0079 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung des Wahlausschusses der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Unvereinbarkeit von Ämtern gemäß § Abs. 7 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes NRW, wonach Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses oder eines Wahlvorstandes sein dürfen. Infolgedessen verliert die Bewerberin für die Bürgermeisterwahl ihr Mandat als Beisitzerin im Wahlausschuss.

Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds dazu verpflichtet, eine Nachfolge zu wählen. Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzung liegt bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die CDU-Fraktion hat für die Neubesetzung der Positionen Vorschläge unterbreitet.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Nachbesetzung des Wahlausschusses durch die Wahl eines Ratsmitglieds als Beisitzerin sowie eines Ratsmitglieds als stellvertretende Beisitzerin durchzuführen. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Rechtslage kein Stimmrecht besitzt. Nach erfolgter Neubesetzung sind die Namen der Beisitzer durch den Wahlleiter gemäß der Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt zu machen.

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