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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss

2015/0057.1 25.03.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Bebauung einer bisher ungenutzten Brachfläche im Bereich der Einmündung Raiffeisenstraße und Blumenkamper Straße.

Die Verwaltung legt dar, dass die ursprünglichen Entwürfe der Vorhabenträger erheblich von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans abwichen. Dies betraf insbesondere die Grundflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschosse sowie die zulässige Gebäudehöhe. Während ein erster Entwurf ein eingeschossiges Geschäftshaus vorsah, das die städtebaulichen Ziele der Straßenbegrenzung nicht erfüllte, liegt nun eine modifizierte Planung vor.

Der neue Entwurf sieht auf dem westlichen Grundstücksteil die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor. Im Erdgeschoss ist die Einrichtung eines Drogeriemarktes geplant, während die Obergeschosse eine Wohnnutzung vorsehen. Das Gebäude soll eine maximale Höhe von 14 Metern erreichen. Durch diese Anpassung wird eine städtebauliche Abstimmung mit dem gegenüberliegenden Grundstücksteil angestrebt, um ein schlüssiges Gesamtbild zu erzeugen.

Die Fachdienste 61 bewerten die modifizierte Planung als tragfähig und vereinbar mit den städtischen Planungszielen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage dieser Planung zu fassen.

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