4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden. Geplant ist die Errichtung von zwei zweigeschossigen Modulen mit einer Gesamtkapazität von 64 Plätzen auf einem Grundstück, das derzeit als private Grünfläche ausgewiesen ist und im Eigentum der Stadt Hamminkeln steht.
Der Entwurf sieht eine offene Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 1,2 vor. Zudem soll ein östlich gelegener Grünstreifen als öffentliche Grünfläche mit entsprechenden Auflagen festgesetzt werden. Die Verwaltung führt aus, dass die Nutzung als Unterkunft in diesem Gewerbegebiet rechtlich zulässig ist, da keine Nutzungskonflikte mit den angrenzenden Gewerbebetrieben zu erwarten sind. Die bestehenden Betriebe verursachen keine lärm- oder schmutzintensiven Immissionen, welche die wohnähnliche Nutzung der Unterkunft beeinträchtigen könnten.
Aufgrund der Gesamtgröße des Bebauungsplanes ist ein reguläres Verfahren vorgesehen. Die Verwaltung bereitet derzeit die notwendigen Unterlagen sowie den Umweltbericht vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird beauftragt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2015kein Ergebnis hinterlegt