Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße " in Hamminkeln - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB - OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2015/0106 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0106 der Fachdienste 61 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen an geplante Bauprojekte im betreffenden Bereich. Ein durch die Vorhabenträger unter Einbeziehung eines Stadtplaners erarbeiteter Entwurf liegt vor, der sich in einen allgemeinen Teil sowie Regelungen zu den konkreten Bauvorhaben gliedert.
Der Entwurf adressiert zwei zuvor im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses thematisierte Punkte. Bezüglich der Gebäudehöhen bleibt das Objekt an der Einmündung Blumenkamper Straße/Raiffeisenstraße mit einer Höhe von 14,50 Metern bestehen, was einer Überschreitung des bisherigen Höchstmaßs um 1,80 Meter entspricht. Die Begründung der Vorhabenträger liegt in der geplanten Nutzung von Praxen und Büroräumen in den oberen Geschossen. Ein weiteres Objekt auf der westlichen Teilfläche wird mit einer Höhe von 0,95 Metern über dem bisherigen Höchstmaß geplant. Die Fachverwaltung äußert hierzu keine Bedenken, da die Planung den planerischen Zielen der Stadt entspricht.
Hinsichtlich der Fußwegführung sieht der Entwurf eine Umgestaltung der Raiffeisenstraße zwischen der Blumenkamper Straße und der Rathausstraße als verkehrsberuhigten Bereich vor, in dem keine separaten Gehwegflächen vorgesehen sind und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 7 km/h gilt. Die Verwaltung befürwortet diese Lösung. Es wird vorgeschlagen, das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen und den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 3Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Bergfrede" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2015/0107 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0107 liegt ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Bergfrede“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung eines Pflegeheimes sowie zweier ergänzender Gebäude für seniorengerechtes Wohnen mit Betreuungsoptionen. Das Projekt umfasst drei zweigeschossige Gebäude mit aufgesetzten Staffelgeschossen sowie die Gestaltung von Außenflächen und Aufenthaltsbereichen.
Die beantragte Fläche ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, wobei eine landesplanerische Anfrage bereits im Jahr 2012 eine Bestätigung ohne Bedenken gegen eine Baulandentwicklung ergab. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Areal jedoch als Grünfläche mit der Zweckbindung Parkanlage dargestellt, weshalb eine Planänderung hin zu einer Wohnbaufläche notwendig wird. Da die Fläche derzeit dem Außenbereich zugeordnet ist und kein Bebauungsplan existiert, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die geplante Nutzung erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Fläche als ortskernnah und verkehrlich gut erschlossen bewertet. Die zuständigen Fachdienststellen bestätigen den Bedarf an der geplanten Nutzung. Die Verwaltung hat zudem darauf hingewiesen, dass die Entwicklung unter Einhaltung der Grundsätze des kommunalen Bodenmanagements zu erfolgen hat, was vom Vorhabenträger akzeptiert wurde. Die Fachdienste 61 empfehlen dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0108 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden. Geplant ist die Errichtung von zwei zweigeschossigen Modulen mit einer Gesamtkapazität von 64 Plätzen auf einem Grundstück, das derzeit als private Grünfläche ausgewiesen ist und im Eigentum der Stadt Hamminkeln steht.
Der Entwurf sieht eine offene Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 1,2 vor. Zudem soll ein östlich gelegener Grünstreifen als öffentliche Grünfläche mit entsprechenden Auflagen festgesetzt werden. Die Verwaltung führt aus, dass die Nutzung als Unterkunft in diesem Gewerbegebiet rechtlich zulässig ist, da keine Nutzungskonflikte mit den angrenzenden Gewerbebetrieben zu erwarten sind. Die bestehenden Betriebe verursachen keine lärm- oder schmutzintensiven Immissionen, welche die wohnähnliche Nutzung der Unterkunft beeinträchtigen könnten.
Aufgrund der Gesamtgröße des Bebauungsplanes ist ein reguläres Verfahren vorgesehen. Die Verwaltung bereitet derzeit die notwendigen Unterlagen sowie den Umweltbericht vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird beauftragt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2015/0109 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0109 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung der Offenlage für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ vor. Ziel der Änderung ist die Erweiterung einer Gemeindebedarfsfläche, um die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer dritten Gruppe in der Kindertagesstätte der Elterninitiative „An der Windmühle“ / Dohlenstraße zu schaffen. Dieser Schritt folgt auf einen vorangegangenen Beschluss des Rates zur Deckung des Bedarfs an Kindertagesstättenplätzen.
Der vorliegende Änderungsentwurf wurde seit dem Aufstellungsbeschluss vom 5. Februar 2015 weiter ausgearbeitet. Im Rahmen der planerischen Anpassungen wurde die Führung eines Fuß- und Radwegs im Bereich einer Wegeknickung verbreitert. Diese Maßnahme erfolgte nach Abstimmung mit Vertretern des ADFC, um die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
Da das Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, ist die Erstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich. Die Vorlage enthält den Entwurfsplan sowie die Entwurfsbegründung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Auftrag erteilen, das Verfahren auf Grundlage des Entwurfs durchzuführen und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 64. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0110 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Lage eines Lärmschutzwalles sowie der Lage von Rigolen. Im Rahmen der Offenlage zwischen dem 30. März und dem 30. April 2015 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung von Landschaftsverbänden und der Denkmalbehörde sowie die Einhaltung von Gewässerschutzauflagen, was durch die erfolgte Beteiligung und einen ergänzenden Hinweis auf das Wasserreservegebiet berücksichtigt wird. Bezüglich der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel empfiehlt der Ausschuss, die Anregungen nicht zu berücksichtigen, da bereits ein entsprechender Hinweis im Entwurf enthalten ist.
Vom Kreis Wesel wurde eine redaktionelle Änderung im Bereich des Artenschutzes angeregt, welche der Ausschuss zur Übernahme in die Begründung empfiehlt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu unterirdischen Gasleitungen wurden als nicht abwägungsrelevant eingestuft. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmtig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise und der redaktionellen Änderung zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" in Hamminkeln - Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2015/0111 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0111 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ in Hamminkeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Entwurfs wurden nach einem vorangegangenen Aufstellungsbeschluss durch den Rat verschiedene Modifikationen vorgenommen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Erschließung des bestehenden Parkplatzes. Die Verwaltung schlägt vor, eine der drei Zufahrten von der Straße Kerschenkamp zu schließen und stattdessen eine neue Verbindung über die geplante Erschließungsstraße des neuen Baugebietes zu schaffen. Dies soll die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich verändern und zusätzliche Stellplätze erschließen.
Zudem wurden die Straßenbreiten im Entwurf angepasst. Nach einer Prüfung der öffentlichen Verkehrsflächen im Hinblick auf Hochwasserschutz und Regenwasserversickerung sollen die Flächen so dimensioniert werden, dass ausreichend Platz für Versickerungsmulden zur Bewältigung von Starkregenereignissen vorhanden ist.
Hinsichtlich der baulichen Gestaltung sieht die Verwaltung vor, in den zweigeschossigen Baufeldern eine Dachneigung von weniger als 30 Grad zuzulassen, sofern es sich um Gründächer handelt. Dies soll die architektonische Vielfalt erhöhen und gleichzeitig die Retentionsleistung zur Reduzierung von Abflussspitzen verbessern.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 14 II "Brüner Straße Teilbereich II" in Hamminkeln - Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2015/0112 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 zur Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 II „Brüner Straße Teilbereich II“ in Hamminkeln. Der Entwurf wurde seit dem letzten Aufstellungsbeschluss detailliert und in mehreren Punkten modifiziert.
Ein wesentlicher Aspekt der Überarbeitung betrifft die öffentlichen Verkehrsflächen. Aufgrund der Prüfung von Hochwasserschutz und Versickerung wurden die Straßenbreiten angepasst, um neben dem Begegnungsverkehr und Stellplätzen ausreichend Platz für Versickerungsmulden zu schaffen. Diese dienen der Bewältigung von Starkregenereignissen. In der Folge wurden die Wohnbauflächen entsprechend neu dimensioniert. Zudem wurden die überbaubaren Flächen entlang der Brüner Straße dem Straßenverlauf angepasst, um einen einheitlichen baulichen Abstand zu gewährleisten. Ein Grundstücksstreifen von etwa 10 Metern Breite darf nicht mit Garagen oder Stellplätzen bebaut werden, wobei 4 Meter als Grünstreifen festgesetzt sind.
Hinsichtlich der Architektur sieht die Verwaltung vor, in den zweigeschossigen Baufeldern eine Dachneigung von weniger als 30 Grad zuzulassen, sofern es sich um Gründächer handelt. Dies soll die architektonische Vielfalt erhöhen und die Retention von Oberflächenwasser unterstützen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb kein Umweltbericht erforderlich ist. Trotz der rechtlichen Möglichkeit, auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu verzichten, sieht die Verwaltung aufgrund der Lage des Plagebiets eine Beteiligung vor. Der Ausschuss soll die Durchführung des Verfahrens beschließen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 94. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Ergänzung ist die planungsrechtliche Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Hamminkeln, wodurch der Ausschluss von Vergnügungsstätten im betreffenden Gewerbegebiet vollzogen werden soll.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen Februar und März 2015 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, diesen Anregungen nicht zu entsprechen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält. Die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerte den Wunsch nach geringen Aufwendungen, was der Ausschuss als ohne konkreten Bezug zum Änderungsinhalt bewertete.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf vorhandene Gasleitungen hin, wobei die Hinweise des Unternehmens als für die Bebauungsplanaufstellung nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Zudem legte die Bezirksregierung Arnsberg Informationen zu Bergwerksfeldern im Plangebiet vor. Da der Entwurf bereits auf ein Erlaubnisfeld verweist, empfahl der Ausschuss, diese Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 10Bebauungsplan Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - Antrag der SPD-Fraktion zur Umgestaltung und Ertüchtigung des SportgeländesZur Vorlage · 2015/0114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Umgestaltung und Ertüchtigung des Sportgeländes an der Diersfordter Straße. Die Fraktion hatte die Verwaltung beauftragt, eine Planung sowie eine Kostenschätzung für die Aufwertung der Fläche vorzulegen.
Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“ beschränkt die Nutzung der Fläche derzeit auf schulsportliche Zwecke. Diese Festsetzung erfolgte im Jahr 2010, um immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Hinblick auf das angrenzende Wohngebiet zu erfüllen. Eine Ausweitung auf allgemeine Spiel- und Freizeitnutzungen würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Die Verwaltung stellt fest, dass die Fläche aufgrund ihrer Lage und Größe derzeit untergenutzt ist und bereits Konzepte für eine teilweise Nutzung als Bauland existieren.
Die Verwaltung vertritt jedoch die Ansicht, dass zunächst die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung abzuwarten sind, da diese die wesentlichen Vorgaben für die weitere Entwicklung der Fläche enthalten. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, planerische oder investive Mittel für die Umsetzung des Antrags bereitzustellen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, die Beratung des Antrags zu vertagen und den Tagesordnungspunkt von der aktuellen Tagesordnung abzusetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 11Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in HamminkelnZur Vorlage · 2015/0115 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0115 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der Antragsteller, den vorhandenen Baumbestand im Plangebiet planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche zu sichern und somit den Erhalt der Gehölzreihe zu gewährleisten. Der betreffende Bestand, der unter anderem Eichen und Birken umfasst, befindet sich entlang eines geplanten Fußweges, der die Feldblumenstraße mit den Verkehrsflächen am Lärmschutzwall verbinden soll.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Gehölzbestand ökologische Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere übernimmt und das Ortsbild prägt. Da derzeit kein formaler Schutzstatus für die Bäume besteht, wird eine Änderung des Bebauungsplanes als Mittel zur Vermeidung eines Eingriffs empfohlen, was auch durch eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel gestützt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt der Bäume die bauliche Ausnutzbarkeit der angrenzenden Wohnbauflächen durch die Überlagerung der Baumkronen einschränken kann.
Die Fachdienste schlagen vor, einen Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Um den Erhalt der Bäume formal durchzusetzen, ist mit dem Aufstellungsbeschluss auch die Erlassung einer Veränderungssperre für die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, umfasst. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 12Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2015/0116 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2015/0116 die Erlassung einer Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist die Umsetzung des gemeindlichen Planungsziels, den Baumbestand sowie die Gehölzstruktur in diesem Gebiet zu schützen.
Die beantragte Veränderungssperre bezieht sich auf die Grundstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, konkret auf die Flurstücke 2566, 2709 und 2710. Durch die Anwendung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen innerhalb einer Frist von zwei Jahren Vorhaben und Veränderungen an den betreffenden Grundstücken unterbunden werden, sofern diese dem angestrebten Planungsziel der Bebauungsplanänderung widersprechen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2015 die Entscheidung einstimmig empfohlen, die Veränderungssperre zu beschließen. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur abschließenden Entscheidung vor. Federführend für das Verfahren sind die Fachdienste 61.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 134. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0117 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vor. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines Fußwegs im Ortsteil Hamminkeln, der die Marktstraße mit der Martin-Luther-Straße verbindet und zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche verläuft.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden verschiedene vertragliche Regelungen. Ein Gestattungsvertrag aus dem Jahr 1982 ermöglichte bereits die Anlage eines öffentlichen Fußwegs auf bestimmten Grundstücken und sicherte das Recht der Stadt an der Nutzung und Instandhaltung. Ergänzend dazu wurden in den Jahren 1986 und 1987 öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, die eine Widmung von Wegeflächen als öffentliche Verkehrsfläche vorsah. Da die bisherige Widmung als Zufahrt zur Friedenshalle ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolgte, soll durch die Bebauungsplanänderung eine rechtskonforme Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erreicht werden.
Da die geplante Verkehrsfläche auf bereits bestehenden Wegen verläuft, ist zur Erlangung einer geometrischen Eindeutigkeit zunächst ein durch einen Vermesser erstelltes Aufmaß erforderlich. Im Anschluss an die Erstellung des Aufmaßes soll der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung sowie zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits die Einstimmigkeit für den Aufstellungsbeschluss empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 14Antrag auf Herstellung von Planungsrecht für die Erweiterung des Bebauungsplangebietes "Pferdsweide" in MarienthalZur Vorlage · 2015/0118 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0118 liegt ein Antrag zur Herstellung von Planungsrecht für die Erweiterung des Bebauungsplangebietes „Pferdsweide“ in Marienthal vor. Das Baugebiet wurde im Jahr 2001 erschlossen und ist mittlerweile vollständig bebaut. Die bestehende Planung des Bebauungsplans Nr. 12 „Erweiterung Marienthal“ sieht eine Erweiterung des Gebiets in Richtung Osten vor.
Die Verwaltung führt aus, dass in Marienthal seit 1991 über 40 Wohneinheiten entstanden sind, was über dem ursprünglich prognostizierten Bedarf lag. Dies sei unter anderem auf die Umnutzung der ehemaligen Klostermühle zurückzuführen. Für die zukünftige Entwicklung wird zudem auf das Bestandspotenzial in den Gebieten Feldstraße und Kirchweg verwiesen. Eine Auswertung der Altersstruktur zeigt, dass in diesen Gebieten ein erhebliches Potenzial an Wohnraum durch die zukünftige Wiedernutzung von Bestandsimmobilien zu erwarten ist.
Die Verwaltung sieht daher derzeit keine akute Notwendigkeit, zeitnah neues Wohnbauland auszuweisen, und empfiehlt, die Entwicklung des Bestandspotenzials zunächst zu beobachten. Zwar sind die planerischen und erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Erweiterung vorhanden, jedoch ist die Bereitschaft des Grundstückseigentümers zur Mitwirkung am kommunalen Bodenmanagement noch ungeklärt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher einstimmig empfohlen, dem Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 15Anträge auf Herstellung von Planungsrecht für eine Kulturhalle, für einen Wohnmobilparkplatz, für einen Behelfsparkplatz und für eine Hotelerweiterung in MarienthalZur Vorlage · 2015/0119 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0119 der Fachdienste 61 befasst sich mit Anträgen auf die Schaffung von Planungsrecht im Ortsteil Marienthal. Die Arbeitsgemeinschaft Marienthaler Vereine hat die Errichtung einer Kulturhalle sowie die Bereitstellung eines Wohnmobilparkplatzes und eines Behelfsparkplatzes im Bereich der Pastor-Winkelmann-Straße beantragt. Ziel ist die Schaffung einer baurechtlich gesicherten Veranstaltungsstätte für regelmäßige lokale Veranstaltungen. Das Vorhaben ist Teil der touristischen Analyse der Stadt Hamminkeln und steht im Zusammenhang mit dem Regionalen 2016-Projekt „Waldband“.
Da die betroffenen Flächen im Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, ist eine Änderung des Plans erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, ein Sondergebiet für die Kulturhalle und die Parkflächen im Flächennutzungsplan darzustellen, um die Grundlage für einen späteren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schaffen. Dabei ist zu beachten, dass die Standorte in Randbereichen eines Überschwemmungsgebiets der Issel liegen.
Zusätzlich liegt ein Antrag auf Ausweisung einer Baufläche zur Erweiterung eines Hotelbetriebes vor. Diese Fläche liegt räumlich zwischen dem bestehenden Hotel und der geplanten Kulturhalle. Auch hier ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Misch- oder Sondergebiet notwendig. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet müssen hier frühzeitig Ersatzflächen mit Fachbehörden abgestimmt werden. Die Verwaltung empfiehlt, für die Hotelerweiterung zunächst die planerischen Voraussetzungen zu prüfen, während für das Sondergebiet der Kulturhalle und der Parkplätze ein Aufstellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 16Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Alte Reeser Straße" in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0120 der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 2003 rechtsverbindlich ist, sieht eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbindung „Grüner Markt“ sowie Flächen für Gewerbebetriebe vor. Während die Gewerbeflächen größtenteils baulich genutzt werden, blieb die Fläche des Grünen Marktes bislang ungenutzt.
Der vorliegende Antrag sieht eine Erweiterung der Nutzung vor. Neben einem Landhandel mit einer Verkaufsfläche von 490 Quadratmetern soll zusätzlich ein Lebensmitteldiscountmarkt mit 799 Quadratmetern angesiedelt werden. Die Begründung für diese Kombination liegt in der wirtschaftlichen Realisierbarkeit des Landhandels nur in Verbindung mit dem Discountmarkt. Da die aktuelle Zweckbindung des Bebauungsplanes lediglich den „Grünen Markt“ umfasst, ist eine planungsrechtliche Änderung erforderlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes die zentrale Funktion der geplanten Ortsmitte in Mehrhoog beeinflussen könnte. Zudem ist zu prüfen, ob durch den zusätzlichen Markt eine Überversorgung eintritt und Verdrängungseffekte auf bestehende Einzelhandelsstrukturen entstehen. Da das derzeit in Aufstellung befindliche Einzelhandelskonzept noch keine abschließenden Ergebnisse liefert, wird vorgeschlagen, die Entscheidung über den Antrag zurückzustellen, bis ein entsprechender Bearbeitungsstand des Konzepts vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 17Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Issel, Klevesche Landwehr, Königsbach und Wolfstrang im Regierungsbezirk Düsseldorf - Hinweis in den betroffenen BauleitplänenZur Vorlage · 2015/0121 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0121 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Anpassung von Bauleitplänen in Hamminkeln aufgrund der offiziellen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Issel, Klevesche Landwehr, Königsbach und Wolfsstrang. Seit dem Inkrafttreten der Überschwemmungsgebietsverordnung „Issel-System“ am 30. Oktober 2014 wurde die zuvor bestehende vorläufige Sicherung durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgehoben.
Da sich die nun offiziell festgesetzten Flächen von der früheren vorläufigen Regelung unterscheiden, ist eine Aktualisierung der städtebaulichen Planungen erforderlich. Die Verwaltung soll den bestehenden Flächennutzungsplan sowie die betroffenen Bebauungspläne um einen spezifischen Hinweis ergänzen. Dieser Hinweis weist darauf hin, dass Teile der Plangebiete von den genannten Überschwemmungsgebieten betroffen sind und die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz zu beachten sind. Gleichzeitig soll der bisherige, auf der vorläufigen Sicherung basierende Hinweis aus den Plänen entfernt werden.
Die Vorlage stellt fest, dass die neuen Festsetzungen auch Bereiche betreffen, die zuvor lediglich als vernässte Bereiche ohne rechtliche Auswirkungen dargestellt waren, nun jedoch nicht mehr aufgeführt sind. Bei künftigen Änderungen oder Neuaufstellungen von Bauleitplänen soll zusätzlich zum Textverweis eine zeichnerische Darstellung der Überschwemmungsgebiete erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Verwaltung die Umsetzung dieses Vorhabens einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 18Antrag auf Sperrung der Straße "Rodehorster Allee" in WertherbruchZur Vorlage · 2015/0122 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0122 befasst sich mit dem Antrag auf Sperrung der Straße „Rodehorster Allee“ in Wertherbruch für den Kfz-Verkehr, wobei die Durchfahrt für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleiben soll. Die Antragsteller begründen die Sperrung mit einer vermeintlich zu hohen Geschwindigkeit sowie der Nutzung der Straße als Durchgangsweg in Richtung Werth und Bocholt, was nach Ansicht der Antragsteller eine Gefährdung der Anwohner zur Folge habe. Ein weiterer Antrag gegen die Sperrung führt an, dass die Straße die direkteste Verbindung für Anlieger am Isseldeich zum Dorfkern darstellt und eine Sperrung zu erheblichen Umwegen führen würde.
Die Verwaltung führt aus, dass die Rodehorster Allee als Wirtschaftsweg der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen dient und neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Wohnhäuser und Gewerbe umfasst. Vorliegende Verkehrszählungen zeigen kein für die Funktion des Weges untypisches Verkehrsaufkommen; die letzte Zählung ergab etwa 200 Fahrzeuge pro 24 Stunden. Auch das Geschwindigkeitsniveau weist keine dauerhaft erhöhten Werte auf, wenngleich einzelne Ausreißer über 100 km/h gemessen wurden. Laut Auskunft der Kreispolizeibehörde gibt es im Hinblick auf das Unfallgeschehen keine Auffälligkeiten.
Die Verwaltung sieht aufgrund der zu erwartenden Umwege über die B 67 und die Mussumer Straße keine Notwendigkeit für eine Sperrung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher einstimmig, den Antrag auf Sperrung abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 19Einzelhandelskonzept der Stadt Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2015/0123 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0123 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Erstellung eines Einzelhandelskonzepts für die Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Erarbeitung dieses Konzepts ist ein Beschluss des Rates der Stadt aus der Sitzung vom 3. Dezember 2014. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Verwaltung damit beauftragt, ein Fachbüro mit der Ausarbeitung des Konzepts zu betrauen.
Das beauftragte Gutachterbüro hat die ersten Arbeitsschritte weitgehend abgeschlossen. Zu den durchgeführten Leistungen gehören die Erhebung des Einzelhandelsbestands sowie die Nutzungskartierung, welche als Basis für die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche in den verschiedenen Ortsteilen dient. Zudem wurden Befragungen im Rahmen der Haushalts-, Einzelhändler- und Passantenstruktur durchgeführt und ausgewertet.
Die Vorlage enthält eine Darstellung des aktuellen Arbeitsstandes sowie erste Ergebnisse der Untersuchungen. Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt. In diesem Rahmen ist die Vorstellung des Entwurfs durch eine Vertretung des beauftragten Büros vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen