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Beschlussvorlage

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln

2015/0115 25.06.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2015/0115 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der Antragsteller, den vorhandenen Baumbestand im Plangebiet planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche zu sichern und somit den Erhalt der Gehölzreihe zu gewährleisten. Der betreffende Bestand, der unter anderem Eichen und Birken umfasst, befindet sich entlang eines geplanten Fußweges, der die Feldblumenstraße mit den Verkehrsflächen am Lärmschutzwall verbinden soll.

Die Verwaltung stellt fest, dass der Gehölzbestand ökologische Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere übernimmt und das Ortsbild prägt. Da derzeit kein formaler Schutzstatus für die Bäume besteht, wird eine Änderung des Bebauungsplanes als Mittel zur Vermeidung eines Eingriffs empfohlen, was auch durch eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel gestützt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt der Bäume die bauliche Ausnutzbarkeit der angrenzenden Wohnbauflächen durch die Überlagerung der Baumkronen einschränken kann.

Die Fachdienste schlagen vor, einen Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Um den Erhalt der Bäume formal durchzusetzen, ist mit dem Aufstellungsbeschluss auch die Erlassung einer Veränderungssperre für die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, umfasst. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

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