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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Beschwerden gegen die Erhöhung der SteuerhebesätzeZur Vorlage · 2015/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0101 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit Beschwerden, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegen die Erhöhung der Steuerhebesätze eingereicht wurden. Seit der letzten Ratssitzung am 25. März 2015 sind weitere schriftliche Anregungen und Beschwerden eingegangen, die nun erneut zur Beratung vorliegen.
Insgesamt wurden bislang 1.430 Beschwerden dokumentiert, wobei 672 davon nach der letzten Sitzung des Rates eingereicht wurden. Im Zusammenhang mit der Thematik waren zwischenzeitlich zwölf Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Davon haben sich sechs Verfahren durch Klagerücknahme und ein weiteres Verfahren auf andere Weise erledigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die Beschwerde abzuweisen. Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit 10 Ja-Stimmen gegen 5 Stimmen aus. Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Rat sieht vor, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und sie abzuweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 3Fusion des Sparkassenzweckverbands Wesel, Hamminkeln, Schermbeck mit dem Sparkassenzweckverband Dinslaken, Voerde, Hünxe sowie Fusion der SparkassenZur Vorlage · 2015/0127.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0127.1 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit der geplanten Fusion der Sparkassenzweckverbände sowie der Zusammenführung der beteiligten Sparkassen. Konkret ist der Zusammenschluss des Sparkassenzweckverbandes Wesel, Hamminkeln und Schermbeck mit dem Sparkassenzweckverband Dinslaken, Voerde und Hünxe vorgesehen. Damit einher geht die Vereinigung der Verbandssparkasse Wesel mit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe.
Der Entwurf sieht vor, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Zusammenschluss der Zweckverbände abzuschließen und die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe in die Verbandssparkasse Wesel aufzunehmen. Zudem wird die Verabschiedung der neuen Satzung für den daraus resultierenden Sparkassenzweckverband Wesel-Dinslaken vorgeschlagen.
Die Vorlage enthält zudem die Anweisung an die Vertreter der Verbandsversammlung, die entsprechenden Erklärungen im Rahmen der Verbandsversammlung abzugeben. Die Vertreter sind darüber hinaus ermächtigt, Anpassungen des Datums für den Beginn der Fusion vorzunehmen, sofern dies aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der Vereinbarung auch eine Mehrwertanalyse sowie Entwürfe für die neue Satzung, die den Ratsmitgliedern zur Beratung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 4Vorstellung eines neuen Euregio-Projektes der Derik-Baegert-GesellschaftZur Vorlage · 2015/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Vorstellung eines neuen Euregio-Projektes der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. im Bereich der zeitgenössischen Kunst. Das geplante Vorhaben ist als Interreg 5A Projekt der Euregio Rhein-Waal konzipiert und soll eine Laufzeit von knapp vier Jahren umfassen, beginnend im Oktober 2015 bis Juli 2019.
Das Gesamtvolumen des Projektes beläuft sich auf etwa 720.000 Euro. Die Finanzierung ist auf verschiedenen Ebenen vorgesehen: 50 Prozent der Kosten sollen durch eine Förderung aus Brüssel gedeckt werden. Weitere 25 Prozent werden durch eine nationale Co-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Provinzen Gelderland und Overijssel bereitgestellt. Die verbleibenden 25 Prozent werden durch deutsche und niederländische Kooperationspartner sowie regionale Finanziers getragen.
Die Stadt Hamminkeln übernimmt in diesem Rahmen die Rolle der Antragstellerin. Die Projekt- und Kostenkontrolle wird durch die Verwaltung unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt, während eine Überwachung durch die Euregio erfolgt. Laut Verwaltung entstehen für die Stadt keine zusätzlichen Personalkosten für die Durchführung des Projektes. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, die Antragstellung für das Kulturprojekt durch die Verwaltung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 5Finanzielle Förderung des Humberghauses in DingdenZur Vorlage · 2015/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0104 des Vorstandsbereichs I sieht eine jährliche finanzielle Förderung des Humberghauses in Dingden in Höhe von 3.000 Euro vor. Das Objekt dient als Geschichtsort und außerschulischer Lernstandort, der die jüdische Geschichte in Dingden sowie die Auswirkungen der Nationalsozialismus-Zeit thematisiert. Der Heimatverein Dingden, der das Humberghaus betreibt, beantragte eine dauerhafte Bezuschussung, um die Planungssicherheit für den Betrieb der Gedenkstätte zu gewährleisten.
Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme dieser freiwilligen Leistung. Als Begründung werden die Bedeutung des Ortes für das Gedenken an das Unrecht im Dritten Reich sowie die Aufnahme in den Arbeitskreis der NS Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen e.V. angeführt. Zudem werden potenzielle Effekte für die Tourismusförderung und das Stadtimage genannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung aufgrund des erwarteten Haushaltsausgleichs im Finanzplanungszeitraum in diesem Fall möglich sei.
Die Förderung soll auf Basis einer Vereinbarung erfolgen, die die Verwendung der Mittel zweckgebunden an den Betrieb des Humberghauses und den damit verbundenen laufenden Aufwand knüpft. Eine Mitfinanzierung anderer Zwecke des Heimatvereins ist ausgeschlossen. Der Heimatverein ist verpflichtet, eine spezielle Jahresrechnung für das Humberghaus vorzulegen und die ausschließliche Verwendung der Mittel zu versichern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Förderung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 6Stellen in der Jugendarbeit - hier Erweiterung des Stellenschlüssels für die städtische JugendeinrichtungZur Vorlage · 2015/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Stellenplan für die städtische Jugendeinrichtung im Jahr 2016 zu erweitern. Gegenstand der Beschlussvorlage 2015/0100 ist die Aufstockung des Personals um einen 0,5-Stellenanteil für die aufsuchende Jugendarbeit. Derzeit umfasst der Stellenschlüssel der Einrichtung zwei Fachkraftstellen, wobei eine halbe Stelle zur Besetzung ansteht.
Grundlage für den Antrag ist die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes durch den Kreis Wesel. Die dort durchgeführten Bedarfsanalysen, die unter Einbeziehung von Expertenrunden und Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen erfolgten, weisen für Hamminkeln einen Mindestbedarf von einer zusätzlichen halben Stelle aus. Aufgrund der Flächenstruktur der Kommune und der dezentralen Ortsstrukturen wird eine Erhöhung der Fachkräfte insbesondere für die aufsuchende Arbeit als erforderlich erachtet.
Die Finanzierung der zusätzlichen Stelle erfolgt durch eine Kostenbeteiligung: Der Kreis Wesel übernimmt 60 Prozent der Bruttopersonalkosten, während die Stadt Hamminkeln die verbleibenden 40 Prozent trägt. Die jährlichen Kosten für die Stadt belaufen sich auf etwa 13.000 Euro. Die Verwaltung plant, die unbesetzte halbe Stelle mit dem neuen Anteil zu einer Vollzeitstelle nach der Vergütungsgruppe S11 zusammenzuführen und auszuschreiben. Der Fokus der neuen Stelle soll sowohl die Arbeit in der Einrichtung als auch die aufsuchende Arbeit in den Sozialräumen umfassen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 09.06.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (5. Sitzung)
- 7Aus Jeki wird Jekits - Veränderte Rahmenbedingungen und Teilnahme der Grundschulen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0095 befasst sich mit der Umstellung des musikpädagogischen Programms in den Grundschulen Hamminkeln, Brünen und Mehrhoog. Da das bisherige Projekt „Jeki“ durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht weitergeführt wird, soll das Nachfolgeprogramm „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen“ implementiert werden. Im Gegensatz zum Vorgängerprojekt, das auf vier Jahre ausgelegt war, umfasst die Förderung bei „JeKits“ einen Zeitraum von zwei Jahren.
Nach Absprache mit der Musikschule Hamminkeln und den Grundschulen ist für den Schwerpunkt Instrumente eine Durchführung in der zweiten und dritten Jahrgangsstufe vorgesehen. Das Angebot umfasst die Instrumente Gitarre, Keyboard, Flöte und Percussion. Die Grundschulen Hamminkeln und Brünen haben bereits Anträge auf Teilnahme gestellt, während die Grundschulen Dingden und Mehrhoog die Antragstellung für das Frühjahr 2016 planen.
Die Finanzierung der Lehrkräfte erfolgt teilweise über Pauschalen und Elternbeiträge, wobei Kinder aus Familien mit Sozialleistungen beitragsfrei bleiben. Die Kosten für die Anschaffung von Instrumenten werden zur Hälfte vom Land getragen; die verbleibende kommunale Hälfte soll durch Drittmittel, Spenden oder vorhandene Bestände gedeckt werden, sodass für die Stadt Hamminkeln keine Kosten entstehen sollen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, in das neue Programm einzusteigen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 09.06.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (5. Sitzung)
- 8Prüfung der Unterbringung der künftigen Oberstufe der Gesamtschule in der Kreuzschule in DingdenZur Vorlage · 2015/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0129 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Prüfung einer erweiterten Nutzung der Kreuzschule in Dingden. Im Rahmen eines Workshops zur Umsetzung des Ratsbeschlusses über einen Teilstandort der Gesamtschule für die Jahrgänge 5 und 6 wurde die Möglichkeit angeregt, auch die künftige Oberstufe in diesem Gebäude unterzubringen.
In einer vorangegangenen Fachausschusssitzung wies eine Gutachterin darauf hin, dass die baulichen Anforderungen für eine oberstufengerechte Umgestaltung des Gebäudes höher einzustufen sind als die Maßnahmen für die unteren Jahrgangsstufen. Da einige Ausschussmitglieder dieser Einschätzung ohne eine detailliertere Untersuchung nicht folgen konnten, wurde eine zusätzliche Prüfung veranlasst. Das beauftragte Büro Lexis&Garbe erklärte hierzu, dass für diese zusätzliche Leistung keine Erweiterung des ursprünglichen Auftragsvolumens erforderlich ist, da nicht abgerufene Leistungen aus dem Ursprungsauftrag genutzt werden können. Das Honorar für die zusätzliche Prüfung beläuft sich auf 2.400 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Leistung zu beauftragen, woraufhin im Hauptausschuss eine Beratung im Rat gewünscht wurde. Die erforderlichen Mittel sind im Produkt 160101 unter dem Sachkonto 52910000 vorhanden. Der Rat wird gebeten, der im Sachverhalt dargestellten Auftragsanpassung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 9Antrag der Anlieger vom 22.04.2015 auf Nichtverlegung der Straße „Am Klosterbusch“ in Loikum,Zur Vorlage · 2015/0126.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0126.1 befasst sich mit dem Antrag der Anlieger der Straße „Am Klosterbusch“ in Loikum, eine verwaltungsrechtliche Zusicherung für die Beibehaltung des aktuellen Straßenverlaufs zu erhalten. Hintergrund der Angelegenheit ist ein ursprünglicher Antrag der DK Sand- und Kiesgewinnungsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2013, den Straßenverlauf unter Beibehaltung der Straßenfunktion zu verlegen.
Im Rahmen des Verfahrens fanden Informationsveranstaltungen statt, bei denen die Anlieger eine Verlegung in der beantragten Form ablehnten. In der Folge zog der ursprüngliche Antragsteller den Antrag auf Verlegung zurück, wodurch die Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung entfiel. Dennoch wurde im Rahmen der Beratungen festgehalten, dass vonseiten der Beteiligten keine Bereitschaft zur Verlegung des Wirtschaftsweges besteht.
Die Anlieger fordern nun eine Zusicherung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 beraten und die beantragte Zusicherung abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch vorgeschlagen, einen Ratsbeschluss herbeizuführen, der den Verbleib der Straße in der jetzigen Führung festschreibt, um die bisherige politische Willensbildung zu verdeutlichen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Straße „Am Klosterbusch“ im Bereich der bestehenden Abgrabung in der derzeitigen Trassenführung beibehält und nicht verlegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 104. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Lage eines Lärmschutzwalles sowie der Lage von Rigolen. Im Rahmen der Offenlage zwischen dem 30. März und dem 30. April 2015 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung von Landschaftsverbänden und der Denkmalbehörde sowie die Einhaltung von Gewässerschutzauflagen, was durch die erfolgte Beteiligung und einen ergänzenden Hinweis auf das Wasserreservegebiet berücksichtigt wird. Bezüglich der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel empfiehlt der Ausschuss, die Anregungen nicht zu berücksichtigen, da bereits ein entsprechender Hinweis im Entwurf enthalten ist.
Vom Kreis Wesel wurde eine redaktionelle Änderung im Bereich des Artenschutzes angeregt, welche der Ausschuss zur Übernahme in die Begründung empfiehlt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu unterirdischen Gasleitungen wurden als nicht abwägungsrelevant eingestuft. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmtig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise und der redaktionellen Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 114. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Ergänzung ist die planungsrechtliche Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Hamminkeln, wodurch der Ausschluss von Vergnügungsstätten im betreffenden Gewerbegebiet vollzogen werden soll.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen Februar und März 2015 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, diesen Anregungen nicht zu entsprechen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält. Die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerte den Wunsch nach geringen Aufwendungen, was der Ausschuss als ohne konkreten Bezug zum Änderungsinhalt bewertete.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf vorhandene Gasleitungen hin, wobei die Hinweise des Unternehmens als für die Bebauungsplanaufstellung nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Zudem legte die Bezirksregierung Arnsberg Informationen zu Bergwerksfeldern im Plangebiet vor. Da der Entwurf bereits auf ein Erlaubnisfeld verweist, empfahl der Ausschuss, diese Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 12Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in HamminkelnZur Vorlage · 2015/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0115 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der Antragsteller, den vorhandenen Baumbestand im Plangebiet planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche zu sichern und somit den Erhalt der Gehölzreihe zu gewährleisten. Der betreffende Bestand, der unter anderem Eichen und Birken umfasst, befindet sich entlang eines geplanten Fußweges, der die Feldblumenstraße mit den Verkehrsflächen am Lärmschutzwall verbinden soll.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Gehölzbestand ökologische Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere übernimmt und das Ortsbild prägt. Da derzeit kein formaler Schutzstatus für die Bäume besteht, wird eine Änderung des Bebauungsplanes als Mittel zur Vermeidung eines Eingriffs empfohlen, was auch durch eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel gestützt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt der Bäume die bauliche Ausnutzbarkeit der angrenzenden Wohnbauflächen durch die Überlagerung der Baumkronen einschränken kann.
Die Fachdienste schlagen vor, einen Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Um den Erhalt der Bäume formal durchzusetzen, ist mit dem Aufstellungsbeschluss auch die Erlassung einer Veränderungssperre für die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, umfasst. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 13Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2015/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2015/0116 die Erlassung einer Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist die Umsetzung des gemeindlichen Planungsziels, den Baumbestand sowie die Gehölzstruktur in diesem Gebiet zu schützen.
Die beantragte Veränderungssperre bezieht sich auf die Grundstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, konkret auf die Flurstücke 2566, 2709 und 2710. Durch die Anwendung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen innerhalb einer Frist von zwei Jahren Vorhaben und Veränderungen an den betreffenden Grundstücken unterbunden werden, sofern diese dem angestrebten Planungsziel der Bebauungsplanänderung widersprechen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2015 die Entscheidung einstimmig empfohlen, die Veränderungssperre zu beschließen. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur abschließenden Entscheidung vor. Federführend für das Verfahren sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 144. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vor. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines Fußwegs im Ortsteil Hamminkeln, der die Marktstraße mit der Martin-Luther-Straße verbindet und zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche verläuft.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden verschiedene vertragliche Regelungen. Ein Gestattungsvertrag aus dem Jahr 1982 ermöglichte bereits die Anlage eines öffentlichen Fußwegs auf bestimmten Grundstücken und sicherte das Recht der Stadt an der Nutzung und Instandhaltung. Ergänzend dazu wurden in den Jahren 1986 und 1987 öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, die eine Widmung von Wegeflächen als öffentliche Verkehrsfläche vorsah. Da die bisherige Widmung als Zufahrt zur Friedenshalle ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolgte, soll durch die Bebauungsplanänderung eine rechtskonforme Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erreicht werden.
Da die geplante Verkehrsfläche auf bereits bestehenden Wegen verläuft, ist zur Erlangung einer geometrischen Eindeutigkeit zunächst ein durch einen Vermesser erstelltes Aufmaß erforderlich. Im Anschluss an die Erstellung des Aufmaßes soll der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung sowie zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits die Einstimmigkeit für den Aufstellungsbeschluss empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 15Antrag auf Herstellung von Planungsrecht für die Erweiterung des Bebauungsplangebietes "Pferdsweide" in MarienthalZur Vorlage · 2015/0118 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2015/0118 liegt ein Antrag zur Herstellung von Planungsrecht für die Erweiterung des Bebauungsplangebietes „Pferdsweide“ in Marienthal vor. Das Baugebiet wurde im Jahr 2001 erschlossen und ist mittlerweile vollständig bebaut. Die bestehende Planung des Bebauungsplans Nr. 12 „Erweiterung Marienthal“ sieht eine Erweiterung des Gebiets in Richtung Osten vor.
Die Verwaltung führt aus, dass in Marienthal seit 1991 über 40 Wohneinheiten entstanden sind, was über dem ursprünglich prognostizierten Bedarf lag. Dies sei unter anderem auf die Umnutzung der ehemaligen Klostermühle zurückzuführen. Für die zukünftige Entwicklung wird zudem auf das Bestandspotenzial in den Gebieten Feldstraße und Kirchweg verwiesen. Eine Auswertung der Altersstruktur zeigt, dass in diesen Gebieten ein erhebliches Potenzial an Wohnraum durch die zukünftige Wiedernutzung von Bestandsimmobilien zu erwarten ist.
Die Verwaltung sieht daher derzeit keine akute Notwendigkeit, zeitnah neues Wohnbauland auszuweisen, und empfiehlt, die Entwicklung des Bestandspotenzials zunächst zu beobachten. Zwar sind die planerischen und erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Erweiterung vorhanden, jedoch ist die Bereitschaft des Grundstückseigentümers zur Mitwirkung am kommunalen Bodenmanagement noch ungeklärt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher einstimmig empfohlen, dem Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 16Anträge auf Herstellung von Planungsrecht für eine Kulturhalle, für einen Wohnmobilparkplatz, für einen Behelfsparkplatz und für eine Hotelerweiterung in MarienthalZur Vorlage · 2015/0119 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0119 der Fachdienste 61 befasst sich mit Anträgen auf die Schaffung von Planungsrecht im Ortsteil Marienthal. Die Arbeitsgemeinschaft Marienthaler Vereine hat die Errichtung einer Kulturhalle sowie die Bereitstellung eines Wohnmobilparkplatzes und eines Behelfsparkplatzes im Bereich der Pastor-Winkelmann-Straße beantragt. Ziel ist die Schaffung einer baurechtlich gesicherten Veranstaltungsstätte für regelmäßige lokale Veranstaltungen. Das Vorhaben ist Teil der touristischen Analyse der Stadt Hamminkeln und steht im Zusammenhang mit dem Regionalen 2016-Projekt „Waldband“.
Da die betroffenen Flächen im Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, ist eine Änderung des Plans erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, ein Sondergebiet für die Kulturhalle und die Parkflächen im Flächennutzungsplan darzustellen, um die Grundlage für einen späteren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schaffen. Dabei ist zu beachten, dass die Standorte in Randbereichen eines Überschwemmungsgebiets der Issel liegen.
Zusätzlich liegt ein Antrag auf Ausweisung einer Baufläche zur Erweiterung eines Hotelbetriebes vor. Diese Fläche liegt räumlich zwischen dem bestehenden Hotel und der geplanten Kulturhalle. Auch hier ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Misch- oder Sondergebiet notwendig. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet müssen hier frühzeitig Ersatzflächen mit Fachbehörden abgestimmt werden. Die Verwaltung empfiehlt, für die Hotelerweiterung zunächst die planerischen Voraussetzungen zu prüfen, während für das Sondergebiet der Kulturhalle und der Parkplätze ein Aufstellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen wird.
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- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 17Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Issel, Klevesche Landwehr, Königsbach und Wolfstrang im Regierungsbezirk Düsseldorf - Hinweis in den betroffenen BauleitplänenZur Vorlage · 2015/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0121 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Anpassung von Bauleitplänen in Hamminkeln aufgrund der offiziellen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Issel, Klevesche Landwehr, Königsbach und Wolfsstrang. Seit dem Inkrafttreten der Überschwemmungsgebietsverordnung „Issel-System“ am 30. Oktober 2014 wurde die zuvor bestehende vorläufige Sicherung durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgehoben.
Da sich die nun offiziell festgesetzten Flächen von der früheren vorläufigen Regelung unterscheiden, ist eine Aktualisierung der städtebaulichen Planungen erforderlich. Die Verwaltung soll den bestehenden Flächennutzungsplan sowie die betroffenen Bebauungspläne um einen spezifischen Hinweis ergänzen. Dieser Hinweis weist darauf hin, dass Teile der Plangebiete von den genannten Überschwemmungsgebieten betroffen sind und die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz zu beachten sind. Gleichzeitig soll der bisherige, auf der vorläufigen Sicherung basierende Hinweis aus den Plänen entfernt werden.
Die Vorlage stellt fest, dass die neuen Festsetzungen auch Bereiche betreffen, die zuvor lediglich als vernässte Bereiche ohne rechtliche Auswirkungen dargestellt waren, nun jedoch nicht mehr aufgeführt sind. Bei künftigen Änderungen oder Neuaufstellungen von Bauleitplänen soll zusätzlich zum Textverweis eine zeichnerische Darstellung der Überschwemmungsgebiete erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Verwaltung die Umsetzung dieses Vorhabens einstimmig empfohlen.
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- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 18Antrag auf Sperrung der Straße "Rodehorster Allee" in WertherbruchZur Vorlage · 2015/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0122 befasst sich mit dem Antrag auf Sperrung der Straße „Rodehorster Allee“ in Wertherbruch für den Kfz-Verkehr, wobei die Durchfahrt für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleiben soll. Die Antragsteller begründen die Sperrung mit einer vermeintlich zu hohen Geschwindigkeit sowie der Nutzung der Straße als Durchgangsweg in Richtung Werth und Bocholt, was nach Ansicht der Antragsteller eine Gefährdung der Anwohner zur Folge habe. Ein weiterer Antrag gegen die Sperrung führt an, dass die Straße die direkteste Verbindung für Anlieger am Isseldeich zum Dorfkern darstellt und eine Sperrung zu erheblichen Umwegen führen würde.
Die Verwaltung führt aus, dass die Rodehorster Allee als Wirtschaftsweg der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen dient und neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Wohnhäuser und Gewerbe umfasst. Vorliegende Verkehrszählungen zeigen kein für die Funktion des Weges untypisches Verkehrsaufkommen; die letzte Zählung ergab etwa 200 Fahrzeuge pro 24 Stunden. Auch das Geschwindigkeitsniveau weist keine dauerhaft erhöhten Werte auf, wenngleich einzelne Ausreißer über 100 km/h gemessen wurden. Laut Auskunft der Kreispolizeibehörde gibt es im Hinblick auf das Unfallgeschehen keine Auffälligkeiten.
Die Verwaltung sieht aufgrund der zu erwartenden Umwege über die B 67 und die Mussumer Straße keine Notwendigkeit für eine Sperrung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher einstimmig, den Antrag auf Sperrung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 19Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2012Zur Vorlage · 2015/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 mit der Nummer 2015/0102 betrifft die Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2012 der Stadt Hamminkeln. Grundlage für diesen Abschluss sind die Jahresabschlüsse der Stadt sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis. Der Prozess umfasst die Eliminierung von Erträgen, Aufwendungen und Bilanzpositionen aus der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden.
Der Entwurf beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung NRW müssen im Gesamtanhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie etwaige Vereinfachungsregelungen und Schätzungen erläutert werden, um eine Beurteilung der Wertansätze durch sachverständige Dritte zu ermöglichen. Der Anhang umfasst darüber hinaus eine Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Ziel des Gesamtanhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt transparent darzustellen, wobei der Fokus auf informationsrelevanten Angaben liegt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 sowie der erforderliche Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW liegen der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragt. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses liegt vor.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 20Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 des GBHZur Vorlage · 2015/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0045 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Hamminkeln. Im Rahmen der Vorlage wird dargelegt, dass das beauftragte Prüfungsunternehmen die wesentlichen Erkenntnisse aus der Prüfung bereits im Betriebsausschuss vorgestellt hat. Zudem liegt eine Mitteilung der Gemeindeprüfungsanstalt vor, die keine Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen vornimmt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Jahresabschluss für das Jahr 2013 feststellt. Das Jahresergebnis wird mit 0 € angegeben, womit die Jahresrechnung als ausgeglichen gilt. Mit der Feststellung des Abschlusses ist zudem die Entlastung der Betriebsleitung und des Kämmerers verknüpft.
Für die abschließende Entscheidung im Rat sieht die Vorlage vor, den Beschluss des Betriebsausschusses zu übernehmen. Dies umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, die Anerkennung des ausgeglichenen Ergebnisses sowie die Entlastung des Betriebsausschusses. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung des Abschlusses erfolgt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 21Errichtung von Flüchtlingsunterkünften hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2015/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0084 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Hamminkeln. Da der geplante Standort Schwanenschlatt in Dingden planungsrechtlich erst im Jahr 2016 realisiert werden kann, ist die Umsetzung von lediglich drei Gebäuden in diesem Jahr möglich. Dies würde eine Kapazität von maximal 92 Personen schaffen und damit die Zielsetzung von bis zu 200 Plätzen nicht erreichen.
Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Verwaltung die Erweiterung des Baubeschlusses um ein weiteres Gebäude des Typs C an der Handwerkerstraße in Mehrhoog vor. Die Arbeitsgruppe hat diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Das Vorhaben ist im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich, wobei das Grundstück aufgrund des Ausbaus der Betuwe-Strecke derzeit einer Veränderungssperre unterliegt. Die DB Projektbau GmbH hat keine Bedenken gegen die Errichtung geäußert.
Zudem wird die Errichtung einer Unterkunft an der Diersfordter Straße zur Entscheidung vorgelegt, wobei zwischen einer Nord-Süd- und einer Ost-West-Ausrichtung des Gebäudes gewählt werden kann. Die Ost-West-Variante bietet eine bessere Belichtung der Räume, weicht jedoch vom ursprünglichen Baubeschluss ab. Die Ausführungen zum Standort an der Rathausstraße, der unter Berücksichtigung vorhandener Bäume und Wege optimiert wurde, werden zur Kenntnis genommen. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Baubeschluss für die Handwerkerstraße zu erweitern und die Unterkunft an der Diersfordter Straße in Nord-Süd-Ausrichtung zu errichten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 22Abschluss eines städtepartnerschaftlichen Vertrages mit der Gemeinde NeuhardenbergZur Vorlage · 2015/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehenden Kontakte zur Gemeinde Neuhardenberg durch den Abschluss eines städtepartnerschaftlichen Vertrages förmlich zu regeln. Zwischen den beiden Kommunen werden bereits seit dem Jahr 1990 Verbindungen gepflegt. Die Gemeindevertretung von Neuhardenberg hat die Absicht bekundet, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, woraufhin die dortige Amtsdirektorin mit der Einleitung der notwendigen Schritte beauftragt wurde.
Ein wesentlicher Grund für die schriftliche Fixierung der Partnerschaft ist die rechtliche und versicherungstechnische Absicherung von Delegationsbesuchen, die im Rahmen eines offiziellen Vertrages eindeutiger beurteilt werden kann. Die Verwaltung sieht dem Abschluss der Vereinbarung nicht entgegen, da dadurch die Beziehungen zwischen den Kommunen bekräftigt und gefördert werden.
Durch den Abschluss des Vertrages entstehen keine neuen finanziellen Auswirkungen, da der bestehende Aufwand unverändert bleibt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage am 18. Juni 2015 einstimmtig mit der Empfehlung an den Rat beraten, den Beschluss zu fassen. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Neuhardenberg abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 23Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010Zur Vorlage · 2015/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0105 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der ersten Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010 vor. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung der Gebührentarife auf Basis der Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Satzungen benachbarter Kommunen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Einbindung von Gebühren aus dem Personenstandswesen. Die Verwaltung nutzt hierbei die Möglichkeit des Gebührengesetzes NRW, eigene Gebührensätze festzulegen, da die Landesgebührensätze für Standesamtsdienstleistungen überwiegend unter dem tatsächlichen Kostenaufwand liegen. Durch das Personenstandsgesetz von 2009 hat sich der Arbeitsumfang im Standesamt verändert, was eine Anpassung der Gebühren an die Kostenentwicklung erforderlich macht.
Zusätzlich wird der Gebührentatbestand F28 aufgenommen, der die Kosten für Trauungen durch Honorarstandesbeamte außerhalb der Diensträume regelt. Dies erfolgt als Reaktion auf Anfragen aus der Gastronomie für Zeremonien in externen Räumlichkeiten. Die Verwaltung soll zudem Vereinbarungen über die Nutzung solcher externen Trauräume abschließen und ab 2016 entsprechende Möglichkeiten vorsehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Änderungssatzung zum 01.08.2015 einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 24Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und SportZur Vorlage · 2015/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0091 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus dem Ausschuss mit Wirkung zum 7. Mai 2015 aus persönlichen Gründen. Die betreffende Person war zuvor als Stellvertreterin eines weiteren Mitglieds im Gremium vertreten.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder dazu berechtigt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds eine Nachfolge zu wählen. Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzung liegt bei der CDU-Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die Fraktion hat als Nachfolgerin eine weitere sachkundige Bürgerin für den Ausschuss vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport durch die vorgeschlagene Person als Stellvertreterin des bisherigen Mitglieds beschließt. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Rechtslage kein Stimmrecht besitzt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 25. Juni 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 25Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 26Wertstoffsammlung im Kreis Wesel; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen VereinbarungZur Vorlage · 2015/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Hamminkeln wird über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Wertstoffsammlung im Kreis Wesel beraten. Gegenstand der Vereinbarung ist die gemeinsame Sammlung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten durch den Kreis Wesel sowie die beteiligten Städte und Gemeinden Wesel, Hamminkeln und Schermbeck.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet ein vorangegangener Beschluss des Betriebsausschusses vom 18. März 2015. In diesem wurde die Betriebsleitung damit beauftragt, eine probeweise Sammlung von Wertstoffen gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorzubereiten. Ziel ist es, diese Sammlung über einen Zeitraum von einem Jahr in der zweiten Jahreshälfte anzubieten.
Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde Ende Mai von der Kommunalaufsicht grundsätzlich zugestimmt. Die Vorlage dient nun der formellen Umsetzung der im Betriebsausschuss bereits positiv beschlossenen Maßnahmen zur Kooperation zwischen den beteiligten Kommunen und dem Kreis. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 27Mitteilungen und Anfragen