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Beschlussvorlage

Finanzielle Förderung des Humberghauses in Dingden

2015/0104 25.06.2015 Vorstandsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0104 des Vorstandsbereichs I sieht eine jährliche finanzielle Förderung des Humberghauses in Dingden in Höhe von 3.000 Euro vor. Das Objekt dient als Geschichtsort und außerschulischer Lernstandort, der die jüdische Geschichte in Dingden sowie die Auswirkungen der Nationalsozialismus-Zeit thematisiert. Der Heimatverein Dingden, der das Humberghaus betreibt, beantragte eine dauerhafte Bezuschussung, um die Planungssicherheit für den Betrieb der Gedenkstätte zu gewährleisten.

Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme dieser freiwilligen Leistung. Als Begründung werden die Bedeutung des Ortes für das Gedenken an das Unrecht im Dritten Reich sowie die Aufnahme in den Arbeitskreis der NS Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen e.V. angeführt. Zudem werden potenzielle Effekte für die Tourismusförderung und das Stadtimage genannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung aufgrund des erwarteten Haushaltsausgleichs im Finanzplanungszeitraum in diesem Fall möglich sei.

Die Förderung soll auf Basis einer Vereinbarung erfolgen, die die Verwendung der Mittel zweckgebunden an den Betrieb des Humberghauses und den damit verbundenen laufenden Aufwand knüpft. Eine Mitfinanzierung anderer Zwecke des Heimatvereins ist ausgeschlossen. Der Heimatverein ist verpflichtet, eine spezielle Jahresrechnung für das Humberghaus vorzulegen und die ausschließliche Verwendung der Mittel zu versichern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Förderung einstimmig empfohlen.

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