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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Beschwerden gegen die Erhöhung der SteuerhebesätzeZur Vorlage · 2015/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0101 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit Beschwerden, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegen die Erhöhung der Steuerhebesätze eingereicht wurden. Seit der letzten Ratssitzung am 25. März 2015 sind weitere schriftliche Anregungen und Beschwerden eingegangen, die nun erneut zur Beratung vorliegen.
Insgesamt wurden bislang 1.430 Beschwerden dokumentiert, wobei 672 davon nach der letzten Sitzung des Rates eingereicht wurden. Im Zusammenhang mit der Thematik waren zwischenzeitlich zwölf Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Davon haben sich sechs Verfahren durch Klagerücknahme und ein weiteres Verfahren auf andere Weise erledigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die Beschwerde abzuweisen. Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit 10 Ja-Stimmen gegen 5 Stimmen aus. Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Rat sieht vor, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und sie abzuweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 3Vorstellung eines neuen Euregio-Projektes der Derik-Baegert-GesellschaftZur Vorlage · 2015/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Vorstellung eines neuen Euregio-Projektes der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. im Bereich der zeitgenössischen Kunst. Das geplante Vorhaben ist als Interreg 5A Projekt der Euregio Rhein-Waal konzipiert und soll eine Laufzeit von knapp vier Jahren umfassen, beginnend im Oktober 2015 bis Juli 2019.
Das Gesamtvolumen des Projektes beläuft sich auf etwa 720.000 Euro. Die Finanzierung ist auf verschiedenen Ebenen vorgesehen: 50 Prozent der Kosten sollen durch eine Förderung aus Brüssel gedeckt werden. Weitere 25 Prozent werden durch eine nationale Co-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Provinzen Gelderland und Overijssel bereitgestellt. Die verbleibenden 25 Prozent werden durch deutsche und niederländische Kooperationspartner sowie regionale Finanziers getragen.
Die Stadt Hamminkeln übernimmt in diesem Rahmen die Rolle der Antragstellerin. Die Projekt- und Kostenkontrolle wird durch die Verwaltung unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt, während eine Überwachung durch die Euregio erfolgt. Laut Verwaltung entstehen für die Stadt keine zusätzlichen Personalkosten für die Durchführung des Projektes. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, die Antragstellung für das Kulturprojekt durch die Verwaltung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 4Finanzielle Förderung des Humberghauses in DingdenZur Vorlage · 2015/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0104 des Vorstandsbereichs I sieht eine jährliche finanzielle Förderung des Humberghauses in Dingden in Höhe von 3.000 Euro vor. Das Objekt dient als Geschichtsort und außerschulischer Lernstandort, der die jüdische Geschichte in Dingden sowie die Auswirkungen der Nationalsozialismus-Zeit thematisiert. Der Heimatverein Dingden, der das Humberghaus betreibt, beantragte eine dauerhafte Bezuschussung, um die Planungssicherheit für den Betrieb der Gedenkstätte zu gewährleisten.
Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme dieser freiwilligen Leistung. Als Begründung werden die Bedeutung des Ortes für das Gedenken an das Unrecht im Dritten Reich sowie die Aufnahme in den Arbeitskreis der NS Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen e.V. angeführt. Zudem werden potenzielle Effekte für die Tourismusförderung und das Stadtimage genannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung aufgrund des erwarteten Haushaltsausgleichs im Finanzplanungszeitraum in diesem Fall möglich sei.
Die Förderung soll auf Basis einer Vereinbarung erfolgen, die die Verwendung der Mittel zweckgebunden an den Betrieb des Humberghauses und den damit verbundenen laufenden Aufwand knüpft. Eine Mitfinanzierung anderer Zwecke des Heimatvereins ist ausgeschlossen. Der Heimatverein ist verpflichtet, eine spezielle Jahresrechnung für das Humberghaus vorzulegen und die ausschließliche Verwendung der Mittel zu versichern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Förderung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 5Stellen in der Jugendarbeit - hier Erweiterung des Stellenschlüssels für die städtische JugendeinrichtungZur Vorlage · 2015/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Stellenplan für die städtische Jugendeinrichtung im Jahr 2016 zu erweitern. Gegenstand der Beschlussvorlage 2015/0100 ist die Aufstockung des Personals um einen 0,5-Stellenanteil für die aufsuchende Jugendarbeit. Derzeit umfasst der Stellenschlüssel der Einrichtung zwei Fachkraftstellen, wobei eine halbe Stelle zur Besetzung ansteht.
Grundlage für den Antrag ist die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes durch den Kreis Wesel. Die dort durchgeführten Bedarfsanalysen, die unter Einbeziehung von Expertenrunden und Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen erfolgten, weisen für Hamminkeln einen Mindestbedarf von einer zusätzlichen halben Stelle aus. Aufgrund der Flächenstruktur der Kommune und der dezentralen Ortsstrukturen wird eine Erhöhung der Fachkräfte insbesondere für die aufsuchende Arbeit als erforderlich erachtet.
Die Finanzierung der zusätzlichen Stelle erfolgt durch eine Kostenbeteiligung: Der Kreis Wesel übernimmt 60 Prozent der Bruttopersonalkosten, während die Stadt Hamminkeln die verbleibenden 40 Prozent trägt. Die jährlichen Kosten für die Stadt belaufen sich auf etwa 13.000 Euro. Die Verwaltung plant, die unbesetzte halbe Stelle mit dem neuen Anteil zu einer Vollzeitstelle nach der Vergütungsgruppe S11 zusammenzuführen und auszuschreiben. Der Fokus der neuen Stelle soll sowohl die Arbeit in der Einrichtung als auch die aufsuchende Arbeit in den Sozialräumen umfassen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 09.06.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (5. Sitzung)
- 6Erteilung einer Zusicherung auf Nichtverlegung der Straße "Am Klosterbusch" in Loikum hier: Antrag der Anlieger vom 22.04.2015Zur Vorlage · 2015/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2015/0126 befasst sich mit dem Antrag der Anlieger der Straße „Am Klosterbusch“ in Loikum auf Erteilung einer verwaltungsrechtlichen Zusicherung. Ziel des Antrags ist die Beibehaltung des aktuellen Straßenverlaufs und die Sicherstellung, dass keine Verlegung des Wirtschaftsweges vorgenommen wird.
Hintergrund der Angelegenheit war ein ursprünglicher Antrag der DK Sand- und Kiesgewinnungsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2013, den Straßenverlauf unter Beibehaltung der Straßenfunktion zu verlegen. Nachdem die Verwaltung im Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die betroffenen Anlieger informiert hatte, wurde bei den stattgefundenen Informationsterminen die Ablehnung der Verlegung durch die Anliegerschaft deutlich. In der Folge zog der ursprüngliche Antragsteller den Antrag auf Verlegung zurück, wodurch die Entscheidung über die Wegeverlegung hinfällig wurde.
Die nun beantragte Zusicherung stützt sich auf § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Verwaltung legt dar, dass die notwendige Anhörung des zuständigen Ausschusses bereits im Mai 2014 erfolgt ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, den Anliegern eine Zusicherung gemäß § 38 Abs. 1 VerwVfG zu erteilen, wonach keine Verlegung des Wirtschaftsweges „Am Klosterbusch“ vorgenommen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Zusicherung gemäß § 38 Abs. 3 VerwVfG ihre Bindungswirkung verliert, sofern sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so ändert, dass die Zusage bei Kenntnis dieser Änderung nicht hätte gegeben werden dürfen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 7Abschluss eines städtepartnerschaftlichen Vertrages mit der Gemeinde NeuhardenbergZur Vorlage · 2015/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehenden Kontakte zur Gemeinde Neuhardenberg durch den Abschluss eines städtepartnerschaftlichen Vertrages förmlich zu regeln. Zwischen den beiden Kommunen werden bereits seit dem Jahr 1990 Verbindungen gepflegt. Die Gemeindevertretung von Neuhardenberg hat die Absicht bekundet, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, woraufhin die dortige Amtsdirektorin mit der Einleitung der notwendigen Schritte beauftragt wurde.
Ein wesentlicher Grund für die schriftliche Fixierung der Partnerschaft ist die rechtliche und versicherungstechnische Absicherung von Delegationsbesuchen, die im Rahmen eines offiziellen Vertrages eindeutiger beurteilt werden kann. Die Verwaltung sieht dem Abschluss der Vereinbarung nicht entgegen, da dadurch die Beziehungen zwischen den Kommunen bekräftigt und gefördert werden.
Durch den Abschluss des Vertrages entstehen keine neuen finanziellen Auswirkungen, da der bestehende Aufwand unverändert bleibt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage am 18. Juni 2015 einstimmtig mit der Empfehlung an den Rat beraten, den Beschluss zu fassen. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Neuhardenberg abzuschließen.
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- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 8Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010Zur Vorlage · 2015/0105 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0105 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der ersten Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010 vor. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung der Gebührentarife auf Basis der Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Satzungen benachbarter Kommunen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Einbindung von Gebühren aus dem Personenstandswesen. Die Verwaltung nutzt hierbei die Möglichkeit des Gebührengesetzes NRW, eigene Gebührensätze festzulegen, da die Landesgebührensätze für Standesamtsdienstleistungen überwiegend unter dem tatsächlichen Kostenaufwand liegen. Durch das Personenstandsgesetz von 2009 hat sich der Arbeitsumfang im Standesamt verändert, was eine Anpassung der Gebühren an die Kostenentwicklung erforderlich macht.
Zusätzlich wird der Gebührentatbestand F28 aufgenommen, der die Kosten für Trauungen durch Honorarstandesbeamte außerhalb der Diensträume regelt. Dies erfolgt als Reaktion auf Anfragen aus der Gastronomie für Zeremonien in externen Räumlichkeiten. Die Verwaltung soll zudem Vereinbarungen über die Nutzung solcher externen Trauräume abschließen und ab 2016 entsprechende Möglichkeiten vorsehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Änderungssatzung zum 01.08.2015 einstimmig empfohlen.
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- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 9Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2012Zur Vorlage · 2015/0102 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 mit der Nummer 2015/0102 betrifft die Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2012 der Stadt Hamminkeln. Grundlage für diesen Abschluss sind die Jahresabschlüsse der Stadt sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis. Der Prozess umfasst die Eliminierung von Erträgen, Aufwendungen und Bilanzpositionen aus der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden.
Der Entwurf beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung NRW müssen im Gesamtanhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie etwaige Vereinfachungsregelungen und Schätzungen erläutert werden, um eine Beurteilung der Wertansätze durch sachverständige Dritte zu ermöglichen. Der Anhang umfasst darüber hinaus eine Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Ziel des Gesamtanhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt transparent darzustellen, wobei der Fokus auf informationsrelevanten Angaben liegt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 sowie der erforderliche Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW liegen der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragt. Eine entsprechende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses liegt vor.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 10Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2015 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0073 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2015/0073 der Fachdienste 20 legt den ersten Quartalsbericht 2015 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht der investiven Maßnahmen für die Monate Januar bis März 2015. Im betrachteten Zeitraum wurden 24 % der geplanten Erträge und 38 % der geplanten Aufwendungen verbucht.
Bei den Erträgen fielen 76 % der geplanten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen an, da die Schlüsselzuweisung und die Schulpauschale bereits vollständig verbucht wurden. Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden 93 % der Planwerte erreicht, wobei die Mieterträge bereits für das gesamte Jahr erfasst sind. Demgegenüber stehen bei den Steuern und ähnlichen Abgaben lediglich 11 % der geplanten Erträge, da die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Hundesteuer erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr verbucht werden.
Die Aufwendungen weisen bei den Versorgungsaufwendungen eine Quote von 100 % auf, da hier bereits die Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr geleistet wurden. Die Transferaufwendungen belaufen sich auf 51 % des Planansatzes, was primär auf die bereits erfolgte Verbuchung von fünf Achteln der Kreisumlage zurückzuführen ist. Der beschlossene Kreishaushalt sieht eine Senkung des Umlagehebesatzes vor, wodurch die Kreisumlage für Hamminkeln voraussichtlich um 115.000 Euro geringer ausfallen wird als im Haushaltsplan vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen