Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0105 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der ersten Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010 vor. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung der Gebührentarife auf Basis der Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Satzungen benachbarter Kommunen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Einbindung von Gebühren aus dem Personenstandswesen. Die Verwaltung nutzt hierbei die Möglichkeit des Gebührengesetzes NRW, eigene Gebührensätze festzulegen, da die Landesgebührensätze für Standesamtsdienstleistungen überwiegend unter dem tatsächlichen Kostenaufwand liegen. Durch das Personenstandsgesetz von 2009 hat sich der Arbeitsumfang im Standesamt verändert, was eine Anpassung der Gebühren an die Kostenentwicklung erforderlich macht.
Zusätzlich wird der Gebührentatbestand F28 aufgenommen, der die Kosten für Trauungen durch Honorarstandesbeamte außerhalb der Diensträume regelt. Dies erfolgt als Reaktion auf Anfragen aus der Gastronomie für Zeremonien in externen Räumlichkeiten. Die Verwaltung soll zudem Vereinbarungen über die Nutzung solcher externen Trauräume abschließen und ab 2016 entsprechende Möglichkeiten vorsehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Änderungssatzung zum 01.08.2015 einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 18.06.2015kein Ergebnis hinterlegt