Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) hier: Beschwerden gegen die Erhöhung der Steuerhebesätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0101 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit Beschwerden, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegen die Erhöhung der Steuerhebesätze eingereicht wurden. Seit der letzten Ratssitzung am 25. März 2015 sind weitere schriftliche Anregungen und Beschwerden eingegangen, die nun erneut zur Beratung vorliegen.
Insgesamt wurden bislang 1.430 Beschwerden dokumentiert, wobei 672 davon nach der letzten Sitzung des Rates eingereicht wurden. Im Zusammenhang mit der Thematik waren zwischenzeitlich zwölf Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Davon haben sich sechs Verfahren durch Klagerücknahme und ein weiteres Verfahren auf andere Weise erledigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die Beschwerde abzuweisen. Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit 10 Ja-Stimmen gegen 5 Stimmen aus. Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Rat sieht vor, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und sie abzuweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 18.06.2015kein Ergebnis hinterlegt