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Beschlussvorlage

Erteilung einer Zusicherung auf Nichtverlegung der Straße "Am Klosterbusch" in Loikum hier: Antrag der Anlieger vom 22.04.2015

2015/0126 18.06.2015 Vorstandsbereich III

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2015/0126 befasst sich mit dem Antrag der Anlieger der Straße „Am Klosterbusch“ in Loikum auf Erteilung einer verwaltungsrechtlichen Zusicherung. Ziel des Antrags ist die Beibehaltung des aktuellen Straßenverlaufs und die Sicherstellung, dass keine Verlegung des Wirtschaftsweges vorgenommen wird.

Hintergrund der Angelegenheit war ein ursprünglicher Antrag der DK Sand- und Kiesgewinnungsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2013, den Straßenverlauf unter Beibehaltung der Straßenfunktion zu verlegen. Nachdem die Verwaltung im Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die betroffenen Anlieger informiert hatte, wurde bei den stattgefundenen Informationsterminen die Ablehnung der Verlegung durch die Anliegerschaft deutlich. In der Folge zog der ursprüngliche Antragsteller den Antrag auf Verlegung zurück, wodurch die Entscheidung über die Wegeverlegung hinfällig wurde.

Die nun beantragte Zusicherung stützt sich auf § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Verwaltung legt dar, dass die notwendige Anhörung des zuständigen Ausschusses bereits im Mai 2014 erfolgt ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, den Anliegern eine Zusicherung gemäß § 38 Abs. 1 VerwVfG zu erteilen, wonach keine Verlegung des Wirtschaftsweges „Am Klosterbusch“ vorgenommen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Zusicherung gemäß § 38 Abs. 3 VerwVfG ihre Bindungswirkung verliert, sofern sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so ändert, dass die Zusage bei Kenntnis dieser Änderung nicht hätte gegeben werden dürfen.

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