Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Issel, Klevesche Landwehr, Königsbach und Wolfstrang im Regierungsbezirk Düsseldorf - Hinweis in den betroffenen Bauleitplänen

2015/0121 25.06.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/0121 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Anpassung von Bauleitplänen in Hamminkeln aufgrund der offiziellen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Issel, Klevesche Landwehr, Königsbach und Wolfsstrang. Seit dem Inkrafttreten der Überschwemmungsgebietsverordnung „Issel-System“ am 30. Oktober 2014 wurde die zuvor bestehende vorläufige Sicherung durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgehoben.

Da sich die nun offiziell festgesetzten Flächen von der früheren vorläufigen Regelung unterscheiden, ist eine Aktualisierung der städtebaulichen Planungen erforderlich. Die Verwaltung soll den bestehenden Flächennutzungsplan sowie die betroffenen Bebauungspläne um einen spezifischen Hinweis ergänzen. Dieser Hinweis weist darauf hin, dass Teile der Plangebiete von den genannten Überschwemmungsgebieten betroffen sind und die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz zu beachten sind. Gleichzeitig soll der bisherige, auf der vorläufigen Sicherung basierende Hinweis aus den Plänen entfernt werden.

Die Vorlage stellt fest, dass die neuen Festsetzungen auch Bereiche betreffen, die zuvor lediglich als vernässte Bereiche ohne rechtliche Auswirkungen dargestellt waren, nun jedoch nicht mehr aufgeführt sind. Bei künftigen Änderungen oder Neuaufstellungen von Bauleitplänen soll zusätzlich zum Textverweis eine zeichnerische Darstellung der Überschwemmungsgebiete erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Verwaltung die Umsetzung dieses Vorhabens einstimmig empfohlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge