Antrag der Anlieger vom 22.04.2015 auf Nichtverlegung der Straße „Am Klosterbusch“ in Loikum,
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0126.1 befasst sich mit dem Antrag der Anlieger der Straße „Am Klosterbusch“ in Loikum, eine verwaltungsrechtliche Zusicherung für die Beibehaltung des aktuellen Straßenverlaufs zu erhalten. Hintergrund der Angelegenheit ist ein ursprünglicher Antrag der DK Sand- und Kiesgewinnungsgesellschaft mbH aus dem Jahr 2013, den Straßenverlauf unter Beibehaltung der Straßenfunktion zu verlegen.
Im Rahmen des Verfahrens fanden Informationsveranstaltungen statt, bei denen die Anlieger eine Verlegung in der beantragten Form ablehnten. In der Folge zog der ursprüngliche Antragsteller den Antrag auf Verlegung zurück, wodurch die Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung entfiel. Dennoch wurde im Rahmen der Beratungen festgehalten, dass vonseiten der Beteiligten keine Bereitschaft zur Verlegung des Wirtschaftsweges besteht.
Die Anlieger fordern nun eine Zusicherung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 beraten und die beantragte Zusicherung abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch vorgeschlagen, einen Ratsbeschluss herbeizuführen, der den Verbleib der Straße in der jetzigen Führung festschreibt, um die bisherige politische Willensbildung zu verdeutlichen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Straße „Am Klosterbusch“ im Bereich der bestehenden Abgrabung in der derzeitigen Trassenführung beibehält und nicht verlegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt