4. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Ergänzung ist die planungsrechtliche Umsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Hamminkeln, wodurch der Ausschluss von Vergnügungsstätten im betreffenden Gewerbegebiet vollzogen werden soll.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen Februar und März 2015 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel sowie eine Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, diesen Anregungen nicht zu entsprechen, da der Entwurf bereits entsprechende Hinweise enthält. Die Deutsche Telekom Technik GmbH äußerte den Wunsch nach geringen Aufwendungen, was der Ausschuss als ohne konkreten Bezug zum Änderungsinhalt bewertete.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf vorhandene Gasleitungen hin, wobei die Hinweise des Unternehmens als für die Bebauungsplanaufstellung nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Zudem legte die Bezirksregierung Arnsberg Informationen zu Bergwerksfeldern im Plangebiet vor. Da der Entwurf bereits auf ein Erlaubnisfeld verweist, empfahl der Ausschuss, diese Stellungnahme nicht zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die beigefügte Begründung als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 17.06.2015kein Ergebnis hinterlegt