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Beschlussvorlage

Antrag auf Sperrung der Straße "Rodehorster Allee" in Wertherbruch

2015/0122 25.06.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/0122 befasst sich mit dem Antrag auf Sperrung der Straße „Rodehorster Allee“ in Wertherbruch für den Kfz-Verkehr, wobei die Durchfahrt für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleiben soll. Die Antragsteller begründen die Sperrung mit einer vermeintlich zu hohen Geschwindigkeit sowie der Nutzung der Straße als Durchgangsweg in Richtung Werth und Bocholt, was nach Ansicht der Antragsteller eine Gefährdung der Anwohner zur Folge habe. Ein weiterer Antrag gegen die Sperrung führt an, dass die Straße die direkteste Verbindung für Anlieger am Isseldeich zum Dorfkern darstellt und eine Sperrung zu erheblichen Umwegen führen würde.

Die Verwaltung führt aus, dass die Rodehorster Allee als Wirtschaftsweg der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen dient und neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Wohnhäuser und Gewerbe umfasst. Vorliegende Verkehrszählungen zeigen kein für die Funktion des Weges untypisches Verkehrsaufkommen; die letzte Zählung ergab etwa 200 Fahrzeuge pro 24 Stunden. Auch das Geschwindigkeitsniveau weist keine dauerhaft erhöhten Werte auf, wenngleich einzelne Ausreißer über 100 km/h gemessen wurden. Laut Auskunft der Kreispolizeibehörde gibt es im Hinblick auf das Unfallgeschehen keine Auffälligkeiten.

Die Verwaltung sieht aufgrund der zu erwartenden Umwege über die B 67 und die Mussumer Straße keine Notwendigkeit für eine Sperrung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher einstimmig, den Antrag auf Sperrung abzulehnen.

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