Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0091 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus dem Ausschuss mit Wirkung zum 7. Mai 2015 aus persönlichen Gründen. Die betreffende Person war zuvor als Stellvertreterin eines weiteren Mitglieds im Gremium vertreten.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder dazu berechtigt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds eine Nachfolge zu wählen. Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzung liegt bei der CDU-Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die Fraktion hat als Nachfolgerin eine weitere sachkundige Bürgerin für den Ausschuss vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport durch die vorgeschlagene Person als Stellvertreterin des bisherigen Mitglieds beschließt. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Rechtslage kein Stimmrecht besitzt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 25. Juni 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt