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Beschlussvorlage

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss

2015/0117 25.06.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB vor. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines Fußwegs im Ortsteil Hamminkeln, der die Marktstraße mit der Martin-Luther-Straße verbindet und zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche verläuft.

Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden verschiedene vertragliche Regelungen. Ein Gestattungsvertrag aus dem Jahr 1982 ermöglichte bereits die Anlage eines öffentlichen Fußwegs auf bestimmten Grundstücken und sicherte das Recht der Stadt an der Nutzung und Instandhaltung. Ergänzend dazu wurden in den Jahren 1986 und 1987 öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, die eine Widmung von Wegeflächen als öffentliche Verkehrsfläche vorsah. Da die bisherige Widmung als Zufahrt zur Friedenshalle ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolgte, soll durch die Bebauungsplanänderung eine rechtskonforme Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erreicht werden.

Da die geplante Verkehrsfläche auf bereits bestehenden Wegen verläuft, ist zur Erlangung einer geometrischen Eindeutigkeit zunächst ein durch einen Vermesser erstelltes Aufmaß erforderlich. Im Anschluss an die Erstellung des Aufmaßes soll der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung sowie zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits die Einstimmigkeit für den Aufstellungsbeschluss empfohlen.

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