Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2015/0116 die Erlassung einer Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist die Umsetzung des gemeindlichen Planungsziels, den Baumbestand sowie die Gehölzstruktur in diesem Gebiet zu schützen.
Die beantragte Veränderungssperre bezieht sich auf die Grundstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, konkret auf die Flurstücke 2566, 2709 und 2710. Durch die Anwendung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sollen innerhalb einer Frist von zwei Jahren Vorhaben und Veränderungen an den betreffenden Grundstücken unterbunden werden, sofern diese dem angestrebten Planungsziel der Bebauungsplanänderung widersprechen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2015 die Entscheidung einstimmig empfohlen, die Veränderungssperre zu beschließen. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur abschließenden Entscheidung vor. Federführend für das Verfahren sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 17.06.2015kein Ergebnis hinterlegt