4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Lage eines Lärmschutzwalles sowie der Lage von Rigolen. Im Rahmen der Offenlage zwischen dem 30. März und dem 30. April 2015 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung von Landschaftsverbänden und der Denkmalbehörde sowie die Einhaltung von Gewässerschutzauflagen, was durch die erfolgte Beteiligung und einen ergänzenden Hinweis auf das Wasserreservegebiet berücksichtigt wird. Bezüglich der Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel empfiehlt der Ausschuss, die Anregungen nicht zu berücksichtigen, da bereits ein entsprechender Hinweis im Entwurf enthalten ist.
Vom Kreis Wesel wurde eine redaktionelle Änderung im Bereich des Artenschutzes angeregt, welche der Ausschuss zur Übernahme in die Begründung empfiehlt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu unterirdischen Gasleitungen wurden als nicht abwägungsrelevant eingestuft. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmtig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise und der redaktionellen Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 17.06.2015kein Ergebnis hinterlegt