2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - Offenlagebeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0109 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung der Offenlage für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ vor. Ziel der Änderung ist die Erweiterung einer Gemeindebedarfsfläche, um die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer dritten Gruppe in der Kindertagesstätte der Elterninitiative „An der Windmühle“ / Dohlenstraße zu schaffen. Dieser Schritt folgt auf einen vorangegangenen Beschluss des Rates zur Deckung des Bedarfs an Kindertagesstättenplätzen.
Der vorliegende Änderungsentwurf wurde seit dem Aufstellungsbeschluss vom 5. Februar 2015 weiter ausgearbeitet. Im Rahmen der planerischen Anpassungen wurde die Führung eines Fuß- und Radwegs im Bereich einer Wegeknickung verbreitert. Diese Maßnahme erfolgte nach Abstimmung mit Vertretern des ADFC, um die Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer zu verbessern.
Da das Verfahren gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, ist die Erstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich. Die Vorlage enthält den Entwurfsplan sowie die Entwurfsbegründung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Auftrag erteilen, das Verfahren auf Grundlage des Entwurfs durchzuführen und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2015kein Ergebnis hinterlegt