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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 II "Brüner Straße Teilbereich II" in Hamminkeln - Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes - Beschluss zur Beteiligung der Behörden

2015/0112 17.06.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 zur Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 II „Brüner Straße Teilbereich II“ in Hamminkeln. Der Entwurf wurde seit dem letzten Aufstellungsbeschluss detailliert und in mehreren Punkten modifiziert.

Ein wesentlicher Aspekt der Überarbeitung betrifft die öffentlichen Verkehrsflächen. Aufgrund der Prüfung von Hochwasserschutz und Versickerung wurden die Straßenbreiten angepasst, um neben dem Begegnungsverkehr und Stellplätzen ausreichend Platz für Versickerungsmulden zu schaffen. Diese dienen der Bewältigung von Starkregenereignissen. In der Folge wurden die Wohnbauflächen entsprechend neu dimensioniert. Zudem wurden die überbaubaren Flächen entlang der Brüner Straße dem Straßenverlauf angepasst, um einen einheitlichen baulichen Abstand zu gewährleisten. Ein Grundstücksstreifen von etwa 10 Metern Breite darf nicht mit Garagen oder Stellplätzen bebaut werden, wobei 4 Meter als Grünstreifen festgesetzt sind.

Hinsichtlich der Architektur sieht die Verwaltung vor, in den zweigeschossigen Baufeldern eine Dachneigung von weniger als 30 Grad zuzulassen, sofern es sich um Gründächer handelt. Dies soll die architektonische Vielfalt erhöhen und die Retention von Oberflächenwasser unterstützen.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, weshalb kein Umweltbericht erforderlich ist. Trotz der rechtlichen Möglichkeit, auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu verzichten, sieht die Verwaltung aufgrund der Lage des Plagebiets eine Beteiligung vor. Der Ausschuss soll die Durchführung des Verfahrens beschließen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragen.

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