Neubesetzung wegen Ablaufs der Amtszeit und Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und Bodenverbände
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0136 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung verschiedener Gremien der Wasser- und Bodenverbände, da die aktuellen Amtszeiten zum 31. Dezember 2015 auslaufen. Zudem soll ein vakantes Mandat im Ausschuss der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd durch einen sachkundigen Bürger nachbesetzt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Benennung von Vertretern für die Mitgliedschaft in Gremien von Drittorganisationen, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Vorlage berücksichtigt dabei satzungsgemäße Vorgaben der einzelnen Verbände, wie etwa die Regelung im Verband „Mittlere Issel“, wonach im Vorstand mindestens zwei Gewässereigentümer vertreten sein sollen.
Die Vorlage unterscheidet zwischen Gremien, in denen die Stadt ein Entsendungsrecht besitzt, und solchen, in denen lediglich ein Vorschlagsrecht besteht. Für die Neubesetzung der verschiedenen Ausschüsse und Vorstände, darunter der Untere Isselverband Nord, der Raesfelder Isselverband sowie die Verbände Untere Issel Süd und Mittlere Issel, werden konkrete Personen als Mitglieder und Stellvertreter vorgeschlagen. Das Abstimmungsverfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung mehrerer Vertreter nach dem Prinzip der Verhältniswahl sowie nach dem Beschlussverfahren bei der Bestellung einzelner Vertreter.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015kein Ergebnis hinterlegt