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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Vereidigung und Einführung des BürgermeistersZur Vorlage · 2015/0187 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0187 der Fachdienste 10 befasst sich mit der anstehenden Vereidigung und Amtseinführung des neu gewählten Bürgermeisters der Stadt Hamminkeln. Nach der Wahl am 13. September 2015 und der anschließenden Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss am 15. September 2015 wurde die Annahme der Wahl durch den Bewerber bestätigt.
Gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen beginnt das Beamtenverhältnis des Bürgermeisters mit dem Tag der Annahme der Wahl, wobei der Amtsantritt frühestens mit dem Ausscheiden des Vorgängers erfolgt. Demnach ist der Beginn des Beamtenverhältnisses für den 21. Oktober 2015 vorgesehen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Amtseinführung und die Vereidigung des Bürgermeisters im Rahmen einer Ratssitzung durch die Erste stellvertretende Bürgermeisterin erfolgen. Die entsprechende Beratung im Rat ist für den Sitzungstermin am 21. Oktober 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hamminkeln vor. Die bisherige Verordnung ist seit dem 18. November 1986 in Kraft. Eine Überarbeitung wird als notwendig erachtet, um die Regelungen an aktuelle gesetzliche Neuregelungen, bestehende Satzungen der Stadt sowie an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Erstellung der Neufassung erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und orientiert sich an der Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009.
Im Rahmen der Neufassung wurden spezifische inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wurde das gebotene Verhalten auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen konkretisiert. Zudem wurden ergänzend zu den Regelungen des Landeshundegesetzes die Anlein- und Aufsichtspflichten hervorgehoben. Des Weiteren wurde das Verunreinigungsverbot auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen verdeutlicht sowie Regelungen zum Verhalten auf Kinderspielplätzen festgelegt. Die Neufassung dient als Grundlage für das künftige Handeln der örtlichen Ordnungsbehörde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Neufassung in seiner Sitzung am 30. September 2015 einstimmig beschlossen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verordnung ebenfalls zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 21. Oktober 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 4Freistellung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und SGBII Beziehern von LernmittelzuzahlungZur Vorlage · 2015/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Freistellung vom Elternanteil an Lernmitteln für bestimmte Personengruppen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage von Schulen und dem Flüchtlingskreis bezüglich der Kosten für Schulbücher, da Familien aus Flüchtlingskreisen sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB II über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
Nach den geltenden Regelungen der Lernmittel-Verordnung müssen Erziehungsberechtigte einen Anteil von einem Drittel der Durchschnittsbeträge leisten, was derzeit 12 Euro pro Grundschüler und 26 Euro für Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschulen entspricht. Während Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII gesetzlich bereits von diesem Eigenanteil befreit sind, umfasst die aktuelle Vorlage aus Gründen der Gleichbehandlung auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Bocholt eine ähnliche Befreiung bereits umsetzt. Die Kosten für eine solche Regelung in Hamminkeln werden auf Basis früherer Erhebungen auf etwa 2.600 Euro jährlich geschätzt, wobei aktuelle Zahlen noch ausstehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat den Erlass des Eigenanteils für die genannten Personengruppen aus kommunalen Mitteln zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 5Einführung von Ehrenamtskarten hier: Antrag der CDU-Fraktion und Antrag des Forums JugendZur Vorlage · 2015/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0158 der Fachdienste 40 behandelt die Einführung einer Ehrenamtskarte in Hamminkeln. Grundlage für die Vorlage sind Anträge der CDU-Fraktion sowie des Forums Jugend. Ziel des Vorhabens ist die Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements durch Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Angeboten in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Sport. Die Karte soll landesweit in allen teilnehmenden Kommunen Nordrhein-Westlands gültig sein und ermöglicht den Zugang zu reduzierten Preisen in Einrichtungen wie Museen, Schwimmbädern oder Kinos.
Berechtigt für die kostenlose Karte sind Personen, die ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr nachweisen können, sofern für diese Tätigkeit keine pauschalen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Beantragung erfolgt über die Stadtverwaltung.
Für die Umsetzung stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Hamminkeln einen einmaligen Betrag von 1.500 Euro für Vorarbeiten und eine Auftaktveranstaltung sowie Informationsmaterial und die ersten 500 Ausweise zur Verfügung. Die Verwaltung geht für die Koordination der Angebote von einem wöchentlichen Personalaufwand von etwa zwei Stunden aus. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Einführung der Ehrenamtskarte einstimmig empfohlen und die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen so zu treffen, dass die ersten Karten im Jahr 2016 ausgegeben werden können.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 6Einziehung eines nicht mehr benötigten Wegeabschnitts Am Bahnhof in DingdenZur Vorlage · 2015/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der straßenrechtlichen Einziehung von nicht mehr benötigten Wegeabschnitten im Bereich Am Bahnhof in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist der Neubau der Westtangente Dingdens, durch den ehemalige Wegeabschnitte zurückgebaut wurden und nicht mehr als Verkehrsflächen zur Verfügung stehen. Konkret betrifft dies die neu geschaffene Anbindung der Straße Am Bahnhof sowie die Fläche des ehemaligen Bahnübergangs der Straße Zum Tollberg.
Die Einziehung umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Dingden, Flur 1, Flurstück 301 sowie Flurstück 894. Die Absicht zur Wegeeinziehung wurde bereits im März 2015 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Während der darauf folgenden Auslegungsfrist bis zum 22. Juni 2015 wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.
Zudem wird in der Vorlage angeführt, dass der Wasserversorgungsverband Wasserwerke Wittenhorst darum gebeten hat, bestehende Leitungstrassen in den betroffenen Flächen grundbuchlich abzusichern. Diesem Ersuchen soll entsprochen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die entsprechenden Teilflächen gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 72. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweitung der überbaubaren Fläche, um eine bauliche Erweiterung des Kindergartens zu ermöglichen. Dies führt zugleich zu einer Verlegung des Fuß- und Radweges sowie zur Integration einer Fläche für Versorgungsanlagen im Bereich der Westnetz GmbH.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Sommer 2015 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte keine Bedenken hinsichtlich Denkmalpflege, Abfallwirtschaft oder Gewässerschutz, verwies jedoch auf das Schutzgebiet „Wittenhorst“. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittelrückstände aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Westnetz GmbH gaben Hinweise zur Sicherheit von Gasleitungen und zur Anpassung von Versorgungsanlagen an die neue Planung. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die Bezirksregierung Arnsberg äußerten ebenfalls keine direkten Einwände, wiesen jedoch auf die Einhaltung von Gebäudehöhen bzw. bergbauliche Verhältnisse hin.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die genannten Anregungen der beteiligten Behörden und Unternehmen im Rahmen des Änderungsverfahrens nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Hinweise bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten sind oder die Bauausführung betreffen. Der Ausschuss empfiehlt die Fassung des Satzungsbeschlusses für die zweite Änderung des Bebauungsplanes.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung) — einstimmig angenommen
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der vorlagenmäßigen Änderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Grundstücksfläche zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie die Umwidmung von Dauerkleingärten in private Grünflächen im Bereich des Wolfstranges.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (UPLA) empfehlen, die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der Deutschen Bahn AG, der Westnetz AG sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH nicht im Änderungsentwurf zu berücksichtigen, da die Anliegen entweder bereits berücksichtigt sind oder keine Relevanz für den Planinhalt besitzen. Bezüglich der Bezirksregierung Arnsberg wird empfohlen, einen Hinweis auf die bestehende Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe in den Entwurf aufzunehmen.
Die Anregung der IHK, die bauliche Unterordnung des Wohnhauses zum Betrieb zu verdeutlichen, soll durch eine Ergänzung in der Begründung umgesetzt werden. Den Forderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach zusätzlichem Lärmschutz wird nicht gefolgt, da die geplanten Verkehrsflächen und Abstände die Grenzwerte voraussichtlich nicht überschreiten. Hinsichtlich der Anregungen des Kreises Wesel wird eine verbindliche Festsetzung zur Eingrünung des Wohnhauses in Richtung der Gewässeraue vorgesehen. Die weiteren fachspezifischen Punkte zur Wasserwirtschaft und zum Immissionsschutz werden im weiteren Verfahren geprüft.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 94. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen zur Förderung einer kleinteiligen Nachverdichtung. Im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens wurden während der öffentlichen Auslegung verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen geprüft.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl Vorsicht bei Erdarbeiten, was jedoch durch einen bereits im Entwurf enthaltenen Hinweis berücksichtigt wird. Bezüglich der Versickerung von Niederschlagswasser gab die Bezirksregierung keine Bedenken, sofern die Versickerung auf dem Grundstück erfolgt, was im Plan als zwingende Regelung vorgesehen ist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies auf die Lage in der Anbaubeschränkungszone der A3 hin. Hierauf wurde im Entwurf durch textliche und zeichnerische Ergänzungen reagiert, um den Lärmschutz sicherzustellen.
Weitere Hinweise des Landesbetriebes Wald und Holz, der Gelsenwasser Energienetze GmbH Hünxe sowie der Westnetz GmbH wurden nach Abwägung als für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevant eingestuft. Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über bergbauliche Verhältnisse in den Bergwerksfeldern Hamminkeln, Bocholt sowie dem Erlaubnisfeld Saxon 1 West, wofür im Entwurf bereits ein entsprechender Verweis enthalten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der ergänzten Hinweise zu fassen.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sondergebietsfläche für den Bereich eines Restaurationsbetriebes in Dingden-LankernZur Vorlage · 2015/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0175 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln vor. Ziel ist die Darstellung einer Sondergebietsfläche für einen Gastronomiebetrieb in Dingden-Lankern, der neben betrieblichen Erweiterungsflächen auch eine Erweiterung des Flächenangebots vorsieht.
Der Antrag knüpft an ein bereits im Jahr 2012 gefassten Aufstellungsbeschluss an. Die vorliegende Neufassung basiert auf einem touristischen Gesamtkonzept, das den Standort als Verbindungselement zur Dingdener Heide und zur Wasserlandschaft Rissensee vorsieht. Das neue Konzept umfasst im südlichen Bereich die Flächen für die betrieblichen Erweiterungsmaßnahmen sowie im nördlichen Bereich eine Freifläche, die eine Trittsteinfunktion innerhalb des touristischen Konzepts übernehmen soll.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage dargelegt, dass die Ausweisung des Sondergebietes in diesen übergeordneten Sachzusammenhang eingebettet ist. Zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird der Fassung ein erneuter Aufstellungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 1. Oktober 2015 einstimmig die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 111. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Seniorenwohnanlage Weststraße /Am Feldrain" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2015/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Flächen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf einem Grundstück, das derzeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Spiel- und Bolzplatzes festgesetzt ist.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen Kontakt zu privaten Eigentümern aufgenommen wurde. Ein Grundstück an der Straße „Am Feldrain“, südlich der Seniorenwohnanlage, wurde aufgrund seiner Standortbedingungen für die Unterbringung in Betracht gezogen. Da eine bauliche Umsetzung ohne Anpassung des Planungsrechts nicht möglich ist, soll die Grünfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf umgewidmet werden. Dies erfordert zudem eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes.
Hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten wird darauf hingewiesen, dass der bestehende Lärmschutzwall am Grundstück derzeit nicht ausreicht, um eine Nutzung als Bolzplatz ohne Beeinträchtigung der Wohnbebauung zu gewährleisten. Im Rahmen der Neunutzung soll der Wall im Bereich der Zufahrt gekürzt werden, während der beleuchtete Fußweg erhalten bleibt. Eine vertragliche Grundlage mit der Grundstückseigentümerin wurde bereits erarbeitet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 1254. Änderung des Flächennutzungsplanes (1. Änderung VEP Nr. 2 "Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2015/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung auf einem Grundstück an der Straße „Am Feldrain“, südlich der Seniorenwohnanlage.
Nach Angaben der Verwaltung wurde im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen Kontakt zu privaten Grundstückseigentümern aufgenommen. Ein Grundstück in der genannten Lage wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Flüchtlingsunterkünfte“ als potenzieller Standort für Flüchtlingsunterkünfte geprüft. Derzeit ist das betreffende Areal im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes ausgewiesen. Aufgrund eines nicht ausreichenden Lärmschutzwalls ist die Nutzung des Grundstücks rechtlich derzeit auf eine Spielwiese beschränkt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Grünfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf umzuwandeln, um die Errichtung von Unterkünften zu ermöglichen. Eine vertragliche Grundlage mit der Grundstückseigentümerin wurde erarbeitet, wobei die Details der Vertragsbedingungen in einer separaten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem beschließt der Ausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2015/0178 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2015/0178 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Antrags ist die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf einem Grundstück im Kreuzungsbereich der B 70 und der K 26. Das betreffende Areal wird derzeit als Wiese genutzt und liegt angrenzend an ein Geldinstitut, Wohnbaugrundstücke sowie eine Waldfläche.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für den südlichen Teil des Grundstücks ein Wohnbaugebiet vor, während der nördliche Teil als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt ist. Die vorliegende Änderung sieht vor, die Fläche für die Forstwirtschaft zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen mit entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen auszuweisen. Ein vergleichbarer Antrag wurde bereits im Jahr 2005 gestellt, wobei die damaligen Verhandlungen über Grundstücksgrößen und Erschließung ohne abschließendes Ergebnis blieben.
Die städtebauliche Bewertung des Grundstücks hat sich laut Verwaltung nicht verändert. Die Erschließung kann über den Höhenweg erfolgen, wobei aufgrund der Nähe zur B 70 die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat zuzustimmen, die Verwaltung mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Bebaubarkeit zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 14Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Leege Heide" in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0179 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog vor. Ziel des Antrags ist es, die Bebauung in zweiter Reihe für bestimmte Grundstücke an der Straße Leege Heide zu ermöglichen. Die betroffenen Flächen liegen zwischen der Straße Leege Heide und dem Niederungsbereich des Wolfstranges.
Der bestehende Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren sieht für diesen Bereich derzeit keine überbaubare Grundstücksfläche vor, obwohl in den angrenzenden Bereichen bereits eine Bebauung in zweiter Reihe existiert. Ein im Jahr 1978 eingeleitetes Änderungsverfahren zur Schaffung dieser Baumöglichkeiten wurde damals nach Bedenken der Kreisverwaltung und dem Rückzug des Genehmigungsantrags nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Die städtebauliche Bewertung der Fachdienste 61 kommt zu dem Ergebnis, dass die Zulassung einer Bebauung in zweiter Reihe sinnvoll ist, da sich dadurch die Bebauungslinie im Bereich der bestehenden Gebäude im Norden und Süden schließen würde. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Da die Grundstücke nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, werden keine Konflikte erwartet. Die Erschließung der rückwärtigen Flächen müsste auf privatrechtlicher Basis durch private Zufahrten erfolgen, wodurch kein zusätzlicher Erschließungsaufwand für die Kommune entsteht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zu fassen.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 15Endgültige Fassung des Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis WeselZur Vorlage · 2015/0180 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2015/0180 befasst sich mit der endgültigen Fassung des Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Wesel. Auf Grundlage eines Flächenscans und eines externen Gutachtens wurden die gewerblichen Flächenpotenziale im Kreis bewertet, um die planungsrechtliche Entwicklungsperspektive und Marktgängigkeit zu ermitteln. Das Konzept dient als Grundlage für die inhaltliche Positionierung der Kommunen im Rahmen der kommenden Regionalplanung des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Für das Stadtgebiet Hamminkeln wurden verschiedene Flächenkategorien identifiziert. Dem lokalen Bedarf sind zwei Flächen zugeordnet: Hamminkeln-Dingden Nord sowie ein Bereich nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“. Im Bereich der regionalen Kooperationsstandorte, die für großflächige Wirtschaftsflächen vorgesehen sind, befinden sich zwei Teilflächen nördlich der BAB 3 sowie nördlich des Weikensees in Hamminkeln. Diese Flächen werden als räumliche Einheit betrachtet und gehören zur Gruppe der Standorte, die aufgrund einfacher Rahmenbedingungen kurzfristig entwickelbar sind.
Ein weiterer Standort im Bereich der B 70 wurde der Gruppe 2 zugeordnet, deren Realisierung mittelfristig unter bestimmten Bedingungen und mit Infrastrukturmaßnahmen möglich ist. Flächen, die aufgrund von Nutzungskonflikten oder hohen Aufbereitungskosten als schwer realisierbar eingestuft wurden, sind in Gruppe 3 gelistet. Der Kreis Wesel bereitet derzeit die gemeinsame Anmeldung der sechs identifizierten Flächen als regionale Kooperationsstandorte beim RVR vor.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 16Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW); hier: Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Hamminkeln im Jahr 2015
- 17Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des Bürgermeisters
- 18Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2013Zur Vorlage · 2015/0147 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 zur Sitzung des Rates am 21. Oktober 2015 betrifft die Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2013. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt Hamminkeln sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Eliminierung von Erträgen, Aufwendungen und Bilanzpositionen aus der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden. Der Abschluss beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang spezifiziert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gibt Auskunft über die Nutzung von Vereinfachungsregelungen sowie Schätzungen und enthält eine Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2. Zudem ist ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel beizufügen. Ziel des Gesamtanhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt für die Adressaten beurteilbar zu machen, wobei die Angaben auf informationsrelevante Sachverhalte beschränkt bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragt.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 19Einbringung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0150 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat die Beschlussvorlage 2015/0150 zur Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweist. Dieser Abschluss soll unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein realistisches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln. Der Jahresabschluss umfasst dabei die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und muss einen Lagebericht enthalten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll der Rat den Entwurf zur Kenntnis nehmen und den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weiterleiten. Vor der endgültigen Feststellung des Abschlusses durch den Rat ist die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die Fachdienste 20 erstellt und ist für die Sitzung des Rates am 21. Oktober 2015 vorgesehen.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 20Bericht über die Zielerreichungsgrade und Abbildung der Kennzahlen im ersten Halbjahr 2015 des KernhaushaltesZur Vorlage · 2015/0186 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2015/0186 des Vorstandsbereichs II informiert den Rat über die Zielerreichungsgrade und die Abbildung der Kennzahlen im Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln für das erste Halbjahr 2015.
Der Bericht basiert auf den Rückmeldungen der jeweiligen Produktverantwortlichen für den genannten Zeitraum. Die Vorlage dient der Berichterstattung über den aktuellen Stand der Kennzahlenentwicklung innerhalb der Haushaltsstruktur.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Pflege des bestehenden Ziel- und Kennzahlensystems derzeit einer Überarbeitung unterliegt. Eine umfassende Bereitstellung des Systems wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2016 erfolgen. Die vorliegenden Informationen dienen somit der Dokumentation des Zwischenstandes im Rahmen der laufenden Anpassungsprozesse der Verwaltung.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 21Verpachtung von kommunalen Dachflächen zur Errichtung von PhotovoltaikanlagenZur Vorlage · 2015/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der weiteren Verpachtung von kommunalen Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. In der Begründung wird ausgeführt, dass die Stadt in der Vergangenheit bereits Dachflächen öffentlicher Gebäude an Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen zur Erzeugung von Sonnenenergie vermietet hat. Da derzeit für mehrere Flächen neue Mietgesuche vorliegen und die Stadt aufgrund fehlender finanzieller Mittel keine eigene Nutzung der Flächen zur Erzeugung regenerativer Energien realisieren kann, wird die Fortführung der Vermietung als notwendig erachtet, um das Klimaschutzziel einer CO2-neutralen Verwaltung bis zum Jahr 2030 zu unterstützen.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Da die Einspeisevergütung unter den eigenen Strombezugspreis gesunken ist, liegt der Fokus bei künftigen Projekten auf dem Eigenverbrauch des erzeugten Stroms. Die künftigen Mietverhältnisse sollen sich daher aus einem Dachflächenvermietungsvertrag sowie einem Stromverkaufsvertrag zusammensetzen. Neben geringeren Mieteinnahmen im Vergleich zu älteren Verträgen ermöglicht dieses Modell der Stadt einen günstigeren Strombezug für die betroffenen Gebäude. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Betriebsleitung beauftragt, kommunale Dachflächen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots, der perspektivischen Nutzung sowie des Zustands der jeweiligen Gebäudedächer weiterhin zur regenerativen Energieerzeugung zu vermieten.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 22Benennung von Gremienmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2015/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Hamminkeln in verschiedenen Gremien von Drittorganisationen. Anlass für die personellen Veränderungen sind der Rücktritt eines Ratsmitglieds aus der Verbandsversammlung der Verbandssparkasse Wesel sowie das Ende der Amtszeit des Bürgermeisters zum 21. Oktober 2015.
Für die vakanten Positionen liegen verschiedene Vorschläge zur Entscheidung vor. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schlägt ein Ratsmitglied als Nachfolge für den Sitz in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vor. Die Verwaltung empfiehlt für die durch das Ausscheiden des Bürgermeisters freiwerdenden Mandate in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes, im Rat der Euregio, der Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen, der Mitgliederversammlung der Derik Baegert Gesellschaft sowie im Aufsichtsrat und Lenkungsausschuss der Regionale 2016 Agentur GmbH ein Ratsmitglied.
Zudem ist vorgesehen, dass der Kämmerer die Positionen des Vorstandsbereichsleiters in der Verbandsversammlung sowie im Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst übernimmt, wobei ein Fachdiensteleiter als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird. Für den Rat der Tageseinrichtung des Kommunalen Kindergarten Dingden wird eine Verwaltungsmitarbeiterin als Ersatz für eine Fachdienstleiterin vorgeschlagen. Der Rat kann über diese Nachbesetzungen nach eigenem Ermessen entscheiden.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 23Neubesetzung wegen Ablaufs der Amtszeit und Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2015/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0136 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung verschiedener Gremien der Wasser- und Bodenverbände, da die aktuellen Amtszeiten zum 31. Dezember 2015 auslaufen. Zudem soll ein vakantes Mandat im Ausschuss der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Süd durch einen sachkundigen Bürger nachbesetzt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Benennung von Vertretern für die Mitgliedschaft in Gremien von Drittorganisationen, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Vorlage berücksichtigt dabei satzungsgemäße Vorgaben der einzelnen Verbände, wie etwa die Regelung im Verband „Mittlere Issel“, wonach im Vorstand mindestens zwei Gewässereigentümer vertreten sein sollen.
Die Vorlage unterscheidet zwischen Gremien, in denen die Stadt ein Entsendungsrecht besitzt, und solchen, in denen lediglich ein Vorschlagsrecht besteht. Für die Neubesetzung der verschiedenen Ausschüsse und Vorstände, darunter der Untere Isselverband Nord, der Raesfelder Isselverband sowie die Verbände Untere Issel Süd und Mittlere Issel, werden konkrete Personen als Mitglieder und Stellvertreter vorgeschlagen. Das Abstimmungsverfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung mehrerer Vertreter nach dem Prinzip der Verhältniswahl sowie nach dem Beschlussverfahren bei der Bestellung einzelner Vertreter.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 24Bestellung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH")Zur Vorlage · 2015/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2015/0189 befasst sich mit der Neubesetzung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“. Grundlage für die Vorlage ist die gesetzliche Regelung gemäß § 4 Buchstabe a) der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW, wonach der Rat über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung entscheidet.
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss bereits in seiner Sitzung am 18.06.2015 sein Einvernehmen gemäß § 15 der Hauptsatzung erteilt hatte, wurde ein Bewerber zum 01.08.2015 als Leiter des Gemeinschaftsbetriebes eingestellt. Die Neubesetzung der Position setzt die Abberufung des bisherigen Betriebsleiters voraus, welcher die Funktion seit dem 01.11.2011 innehatte.
Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 21.10.2015 gebeten, den Vorschlag zu verabschieden, den bisherigen Vorstandsbereichsleiter mit Wirkung zum 01.11.2015 als Betriebsleiter abzuberufen und den neu eingestellten Bewerber zum neuen Betriebsleiter der Einrichtung GBH zu bestellen. Die stellvertretende Betriebsleitung wird gemäß einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010 weiterhin durch die bestehende Person wahrgenommen.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 254. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0133 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0133 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist der Verzicht auf den Hinweis in den örtlichen Tageszeitungen auf das Erscheinen des Amtsblattes. Diese Regelung wurde im Jahr 1993 mit der Einführung des Amtsblattes aufgenommen, um die Akzeptanz des Wechsels von der Zeitungsveröffentlichung zum Amtsblatt zu fördern. Da dieser Hinweis rechtlich nicht zwingend erforderlich ist und die Veröffentlichung des Amtsblattes bereits über die Internetseite der Stadt erfolgt, wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung die Streichung vorgeschlagen. Durch diesen Schritt sollen jährliche Veröffentlichungskosten in Höhe von etwa 10.000 Euro eingespart werden.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Regelung für Notbekanntmachungen im Falle höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Bisher ist für den Ortsteil Ringenberg der Aushang an der Grundschule vorgesehen. Aufgrund der Aufgabe der Schule schlägt die Verwaltung vor, das Schloss Ringenberg als neuen Standort für die Bekanntmachung durch Aushang festzulegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits im Termin am 30. September 2015 einstimmig mit einer Beschlussempfehlung an den Rat beraten. Die endgültige Entscheidung über die Änderung der Hauptsatzung wird im Rat in der Sitzung am 21. Oktober 2015 erwartet.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 26Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NW hier: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von asylbegehrenden MenschenZur Vorlage · 2015/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 50 zum Ratssitzungstermin am 21. Oktober 2015 befasst sich mit überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Vorlage sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von asylbegehrenden Menschen entstehen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Zuweisungen im Jahr 2015 gestiegen, was im Haushalt für das laufende Jahr noch nicht berücksichtigt werden konnte. Für den Monat Oktober 2015 besteht bereits ein Fehlbetrag von rund 90.000 Euro. Unter Berücksichtigung der erwarteten Fallzahlen für die Monate Oktober bis Dezember und eines kalkulierten Aufwands von etwa 550 Euro pro Person ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf in Gesamthöhe von 653.200 Euro.
Der Finanzbedarf soll durch Mehreinnahmen gedeckt werden. Während für den Haushalt 2015 ursprünglich Erträge in Höhe von 500.000 Euro geplant waren, werden aufgrund von Änderungen im Flüchtlingsunterbringungsgesetz sowie durch Bundesmittel tatsächliche Erträse in Höhe von insgesamt 1.100.000 Euro erwartet. Daraus ergibt sich ein zur Deckung des Bedarfs verwendbarer Betrag von 600.000 Euro. Der darüber hinausgehende Bedarf soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Der Rat wird gebeten, den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 653.200 Euro zuzustimmen.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 27Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt GebäudemanagementZur Vorlage · 2015/0204 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/0204 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Auszahlungen für das Produkt Gebäudemanagement, konkret für die Maßnahme „Erweiterung des Kindergartens An der Windmühle“. Ursprünglich war vorgesehen, dass eine Elterninitiative die Federführung der Bauausführung übernimmt und Förderanträge selbstständig stellt. Da die Abwicklung der Maßnahme nun jedoch über das Gebäudemanagement der Stadt erfolgen soll, muss auch der entsprechende Förderbetrag in Höhe von 108 T€ für die Schaffung von sechs U3-Plätzen über die Stadt veranschlagt werden.
Die angepasste Kostenschätzung für das Projekt beläuft sich auf insgesamt 530 T€. Die Bereitstellung der Mittel ist für das Jahr 2015 erforderlich, um die Vergabe der Hauptgewerke wie Rohbau, Holzbau und Dach bis Ende 2015 zu ermöglichen. Ein zeitgerechter Abschluss der Maßnahme ist aufgrund der Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2016/2017 notwendig. Die sachliche Unabweisbarkeit der Investition wird mit dem Rechtsanspruch auf Kindergartenunterbringung begründet.
Die Kosten für die ursprünglich geplante Erneuerung der Heizungsanlage und der Eingangstür in Höhe von 30 T€ werden im Zuge des Ausbaus integriert, sodass sich die Gesamtsumme der Maßnahme nicht erhöht. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll für das Jahr 2015 überplanmäßig 480 T€ bereitstellen. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt im Folgejahr durch reguläre Mittel sowie durch die Vereinnahmung der Förderbeträge in Höhe von 108 T€.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 28Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 29Mitteilungen und Anfragen