Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NW hier: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von asylbegehrenden Menschen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 50 zum Ratssitzungstermin am 21. Oktober 2015 befasst sich mit überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Vorlage sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von asylbegehrenden Menschen entstehen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Zuweisungen im Jahr 2015 gestiegen, was im Haushalt für das laufende Jahr noch nicht berücksichtigt werden konnte. Für den Monat Oktober 2015 besteht bereits ein Fehlbetrag von rund 90.000 Euro. Unter Berücksichtigung der erwarteten Fallzahlen für die Monate Oktober bis Dezember und eines kalkulierten Aufwands von etwa 550 Euro pro Person ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf in Gesamthöhe von 653.200 Euro.
Der Finanzbedarf soll durch Mehreinnahmen gedeckt werden. Während für den Haushalt 2015 ursprünglich Erträge in Höhe von 500.000 Euro geplant waren, werden aufgrund von Änderungen im Flüchtlingsunterbringungsgesetz sowie durch Bundesmittel tatsächliche Erträse in Höhe von insgesamt 1.100.000 Euro erwartet. Daraus ergibt sich ein zur Deckung des Bedarfs verwendbarer Betrag von 600.000 Euro. Der darüber hinausgehende Bedarf soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Der Rat wird gebeten, den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 653.200 Euro zuzustimmen.
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- 21.10.2015kein Ergebnis hinterlegt