Freistellung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und SGBII Beziehern von Lernmittelzuzahlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Freistellung vom Elternanteil an Lernmitteln für bestimmte Personengruppen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage von Schulen und dem Flüchtlingskreis bezüglich der Kosten für Schulbücher, da Familien aus Flüchtlingskreisen sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB II über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
Nach den geltenden Regelungen der Lernmittel-Verordnung müssen Erziehungsberechtigte einen Anteil von einem Drittel der Durchschnittsbeträge leisten, was derzeit 12 Euro pro Grundschüler und 26 Euro für Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschulen entspricht. Während Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII gesetzlich bereits von diesem Eigenanteil befreit sind, umfasst die aktuelle Vorlage aus Gründen der Gleichbehandlung auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Bocholt eine ähnliche Befreiung bereits umsetzt. Die Kosten für eine solche Regelung in Hamminkeln werden auf Basis früherer Erhebungen auf etwa 2.600 Euro jährlich geschätzt, wobei aktuelle Zahlen noch ausstehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat den Erlass des Eigenanteils für die genannten Personengruppen aus kommunalen Mitteln zu ermöglichen.
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