Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Prüfung und Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Vorteilhaftigkeit eines eigenen Jugendamtes für die Stadt Hamminkeln hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2015/0151 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit einem Antrag die Prüfung und Bewertung der wirtschaftlichen sowie fachlichen Vorteilhaftigkeit eines eigenen Jugendamtes für die Stadt Hamminkeln angeregt. Gegenstand der Mitteilungsvorlage 2015/0151 ist die Untersuchung, inwieweit eine eigenständige Behördenstruktur für die Stadt vorteilhaft wäre.
Im Rahmen dieser Prüfung hat die Verwaltung bereits Kontakt zum zuständigen Jugendhilfeträger, dem Kreis Wesel, aufgenommen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Vielfalt der Aufgaben auf Basis des Sozialgesetzbuches VIII sowie auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport am 16. September 2015 werden die Kreisdirektion sowie die Leitung des Kreisjugendamtes die Details zu den Aufgaben, dem erforderlichen personellen Einsatz und dem entsprechenden Kostenvolumen vorstellen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 40.
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Beratungsfolge
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 3Durchführung einer Elternbefragung zur Frage der Stufenunterbringung in der Dependance hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2015/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0153 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer Elternbefragung zur Stufenunterbringung in der Dependance der neuen Gesamtschule in Dingden. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2012, der vorsah, ab dem Schuljahr 2019/20 die Jahrgangsstufen 5 und 6 dauerhaft an einem Teilstandort in der Gemeinschaftshauptschule Dingden-Kreuzschule unterzubringen.
Ziel der geplanten Befragung ist es, den Elternwillen bezüglich der Beschulung der Jahrgänge 5 und 6 oder der Oberstufe am Teilstandort Dingden zu ermitteln. Zudem soll abgefragt werden, ob eine Dependance-Lösung grundsätzlich befürwortet wird. Die Befragung soll sich an die Eltern aller Jahrgangsstufen der Grundschulen sowie der Gesamtschule richten. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule in den Prozess einzubeziehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bezirksregierung die Entscheidung über die Zuweisung spezifischer Jahrgänge an einen Teilstandort der Schulleitung obliegt, während der Schulträger über die Einrichtung einer Dependance entscheidet. Das Ergebnis der Befragung soll als ergänzendes Entscheidungskriterium dienen und besitzt keine rechtliche Bindungswirkung für die politischen Entscheidungsträger. Die Verwaltung bereitet die Fragebögen vor und plant die Auswertung für Anfang November vor, um die Ergebnisse in die weitere politische Diskussion einzubringen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 4Ergänzung der Mensaausstattung am Schulzentrum Hamminkeln hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2015/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Ergänzung der Mensaausstattung am Schulzentrum Hamminkeln beschlossen. Die Entscheidung wurde am 16. Juli 2015 durch den Bürgermeister, den Ausschussvorsitzenden sowie ein Ratsmitglied getroffen, da eine rechtzeitige Einberufung des zuständigen Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport nicht mehr möglich war.
Grund für die Maßnahme ist die Erweiterung der technischen Geräte in der Mensa. Dies ist aufgrund der hohen Besucherzahlen sowie der Einschulung einer weiteren Jahrgangsstufe an der Gesamtschule ab dem Schuljahr 2016/2017 erforderlich geworden. Die geschätzten Kosten für die Erweiterung belaufen sich auf etwa 40.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt 2015 zur Verfügung stehen. Um einen reibungslosen Betrieb der Mensa zum Schuljahr 2015/2016 zu gewährleisten, mussten die Ausschreibung und die Auftragsvergabe nach der Vergabeordnung (VOL) bereits im Juli 2015 eingeleitet werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem zuständigen Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Beschlussvorschlag sieht die formale Genehmigung der am 16. Juli 2015 gefassten Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 5Einrichtung eines neuen Physikraumes an der Gesamtschule Hamminkeln hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2015/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0155 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Genehmigung einer bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung. Gegenstand der Entscheidung ist die Einrichtung eines neuen Physikraumes an der Gesamtschule Hamminkeln durch die Lieferung und Montage der erforderlichen Ausstattung.
Die Entscheidung zur Auftragsvergabe nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) wurde bereits am 16. Juli 2015 durch den Bürgermeister, den Ausschussvorsitzenden sowie ein Ratsmitglied getroffen. Grund für diesen Vorgang war, dass eine Einberufung des zuständigen Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtzeitig möglich war.
Die Mittel für die Errichtung des Physikraumes wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 bereitgestellt. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 45.000,00 Euro. Die zeitnahe Umsetzung der Ausschreibung und Vergabe im Juli 2015 war notwendig, um einen uneingeschränkten Schulbetrieb zum neuen Schuljahr 2015/2016 zu gewährleisten. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist diese Dringlichkeitsentscheidung dem zuständigen Fachausschuss in seiner nächsten Sitzung zur förmlichen Genehmigung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 6Freistellung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und SGBII Beziehern von LernmittelzuzahlungZur Vorlage · 2015/0156 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Freistellung vom Elternanteil an Lernmitteln für bestimmte Personengruppen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage von Schulen und dem Flüchtlingskreis bezüglich der Kosten für Schulbücher, da Familien aus Flüchtlingskreisen sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB II über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
Nach den geltenden Regelungen der Lernmittel-Verordnung müssen Erziehungsberechtigte einen Anteil von einem Drittel der Durchschnittsbeträge leisten, was derzeit 12 Euro pro Grundschüler und 26 Euro für Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschulen entspricht. Während Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII gesetzlich bereits von diesem Eigenanteil befreit sind, umfasst die aktuelle Vorlage aus Gründen der Gleichbehandlung auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Bocholt eine ähnliche Befreiung bereits umsetzt. Die Kosten für eine solche Regelung in Hamminkeln werden auf Basis früherer Erhebungen auf etwa 2.600 Euro jährlich geschätzt, wobei aktuelle Zahlen noch ausstehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat den Erlass des Eigenanteils für die genannten Personengruppen aus kommunalen Mitteln zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 7Flüchtlingsunterkünfte hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.15Zur Vorlage · 2015/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 31. August 2015 beantragt, die Schule Ringenberg nicht mit asylbegehrenden Menschen zu belegen. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Nutzung des nicht mehr in Betrieb befindlichen Schulgebäudes zu Wohnzwecken.
Im Frühjahr des laufenden Jahres wurde auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, geeignete Gebäude oder Turnhallen im Bedarfsfall für die übergangsweise Unterbringung von Flüchtlingen in Anspruch zu nehmen. Der Rat folgte dieser Empfehlung einstimmig. Die Verwaltung hatte ursprünglich die Belegung der Grundschule Ringenberg als praktikable Lösung für mögliche Amtshilfeersuchen des Landes vorgesehen, um Beeinträchtigungen des Schul- und Vereinssports in Turnhallen zu vermeiden.
Ein Bürgerantragsverfahren der Dorfgemeinschaft Ringenberg stellte fest, dass der Umbau der Schule zu Wohnzwecken derzeit nicht weiterverfolgt wird, wobei die grundsätzliche Möglichkeit einer Belegung im Bedarfsfall bestehen bleibt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage liegt kein konkretes Amtshilfeersuchen vor, zudem bestehen laut dem Städte- und Gemeindebund Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit solcher Ersuchen.
Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Beschluss vom 25. März 2015 beizubehalten, während gleichzeitig nach Alternativen gesucht wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat an der Festlegung festhält, im Bedarfsfall leer stehende geeignete Gebäude oder Turnhallen für die Unterbringung nutzen zu können.
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Beratungsfolge
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 8Einrichtung von zwei Stellen für zusätzliche Fachkräfte a) Leader-Projekt Nachbarschaftsberatung b) Betreuung von asylbegehrenden Ausländern und FlüchtlingenZur Vorlage · 2015/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0157 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Einrichtung zusätzlicher Stellen im Rahmen des Stellenplanentwurfs 2016 für die Stadt Hamminkeln. Im Zentrum stehen dabei die Sicherung der Nachbarschaftsberatung sowie die Betreuung von Flüchtlingen und asylbegehrenden Ausländern.
Die Nachbarschaftsberatung, ein EU-gefördertes Leader-Projekt, wird derzeit durch eine Teilzeitkraft koordiniert. Da die bisherige Förderung sowie die Beteiligung der Verbandssparkasse im Dezember 2015 auslaufen, wird die Aufnahme einer 0,5-Stelle (S 11) beantragt. Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle mit einem Sperrvermerk zu versehen, sofern keine verbindliche Förderzusage für die zweite Phase des Leader-Programms vorliegt. Zudem wird angeregt, dass die Stadt im Falle einer Weiterführung 40 Prozent des Personalaufwands übernimmt.
Für den Bereich der Flüchtlingsbetreuung wird eine weitere 0,5-Stelle (S 11) für eine sozialpädagogische Fachkraft beantragt. Begründet wird dies mit der steigenden Zahl an Zuweisungen und der zunehmenden dezentralen Unterbringung, die eine professionelle soziale Betreuung erforderlich machen.
Zusätzlich wird die Aufnahme einer 1,0-Stelle für das Gebäudemanagement sowie die Streichung des Kassenwertvermerks an einer bestehenden 0,75-Stelle im Bereich soziale Einrichtungen für Aussiedler und Flüchtlinge vorgeschlagen. Die jährlichen Personalkosten werden mit 90.000 Euro brutto beziffert.
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- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 9Einführung von Ehrenamtskarten hier: Antrag der CDU-Fraktion und Antrag des Forums JugendZur Vorlage · 2015/0158 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/0158 der Fachdienste 40 behandelt die Einführung einer Ehrenamtskarte in Hamminkeln. Grundlage für die Vorlage sind Anträge der CDU-Fraktion sowie des Forums Jugend. Ziel des Vorhabens ist die Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements durch Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Angeboten in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Sport. Die Karte soll landesweit in allen teilnehmenden Kommunen Nordrhein-Westlands gültig sein und ermöglicht den Zugang zu reduzierten Preisen in Einrichtungen wie Museen, Schwimmbädern oder Kinos.
Berechtigt für die kostenlose Karte sind Personen, die ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr nachweisen können, sofern für diese Tätigkeit keine pauschalen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Beantragung erfolgt über die Stadtverwaltung.
Für die Umsetzung stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Hamminkeln einen einmaligen Betrag von 1.500 Euro für Vorarbeiten und eine Auftaktveranstaltung sowie Informationsmaterial und die ersten 500 Ausweise zur Verfügung. Die Verwaltung geht für die Koordination der Angebote von einem wöchentlichen Personalaufwand von etwa zwei Stunden aus. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Einführung der Ehrenamtskarte einstimmig empfohlen und die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen so zu treffen, dass die ersten Karten im Jahr 2016 ausgegeben werden können.
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- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 10Sportförderung hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2015/0159 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion hat beantragt, über die Förderung der Sportvereine in Hamminkeln im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zu berichten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Vorstandsbereichs I erläutert die aktuellen Regelungen zur Sportförderung und zur Nutzung städtischer Sportstätten.
Die Sportförderung erfolgt nach den geltenden Richtlinien als reine Jugendförderung. Die Mittel werden mitgliederbezogen auf Basis einer gewichteten Zahl jugendlicher Mitglieder sowie objektbezogen für die Bereitstellung von Spielflächen für den Jugendsport verteilt. Im Jahr 2014 belief sich die Gesamtförderung auf rund 176.000 Euro.
Hinsichtlich der Nutzung städtischer Sportstätten sieht die Benutzungsordnung Entgelte von 3,60 Euro pro Halleneinheit und 3,90 Euro pro Platz-Einheit vor. Im Jahr 2014 wurden hierfür Brutto-Einnahmen von etwa 80.000 Euro erzielt. Vereine, die keine städtischen Plätze nutzen, erhalten zwar Zuschüsse für Bewirtschaftungskosten, diese werden jedoch um ein fiktives Entgelt gekürzt.
Bei der Übernahme von Betriebskosten wird zwischen Vereinen unterschieden, die eigene Anlagen bewirtschaften, und solchen, die städtische Anlagen nutzen. Bei erstgenannten Gruppen erfolgt eine Erstattung der Bewirtschaftungskosten nach Vorlage der Abrechnung, wobei Kürzungen bei kommerziellen Nutzungen oder nicht sportbezogenen Nutzungen vorgenommen werden. Bei der zweiten Gruppe werden Beteiligungen am Betriebsaufwand für solche Nutzungen verlangt. Zudem existieren für einige Vereine spezifische Regelungen aus älteren Erbbaurechts- oder Pachtverträgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entgelte für Sportstätten nicht kostendeckend erhoben werden und der verbleibende Aufwand durch den Kernhaushalt getragen wird.
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Beratungsfolge
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen