Sportförderung hier: Antrag der SPD-Fraktion
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat beantragt, über die Förderung der Sportvereine in Hamminkeln im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zu berichten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Vorstandsbereichs I erläutert die aktuellen Regelungen zur Sportförderung und zur Nutzung städtischer Sportstätten.
Die Sportförderung erfolgt nach den geltenden Richtlinien als reine Jugendförderung. Die Mittel werden mitgliederbezogen auf Basis einer gewichteten Zahl jugendlicher Mitglieder sowie objektbezogen für die Bereitstellung von Spielflächen für den Jugendsport verteilt. Im Jahr 2014 belief sich die Gesamtförderung auf rund 176.000 Euro.
Hinsichtlich der Nutzung städtischer Sportstätten sieht die Benutzungsordnung Entgelte von 3,60 Euro pro Halleneinheit und 3,90 Euro pro Platz-Einheit vor. Im Jahr 2014 wurden hierfür Brutto-Einnahmen von etwa 80.000 Euro erzielt. Vereine, die keine städtischen Plätze nutzen, erhalten zwar Zuschüsse für Bewirtschaftungskosten, diese werden jedoch um ein fiktives Entgelt gekürzt.
Bei der Übernahme von Betriebskosten wird zwischen Vereinen unterschieden, die eigene Anlagen bewirtschaften, und solchen, die städtische Anlagen nutzen. Bei erstgenannten Gruppen erfolgt eine Erstattung der Bewirtschaftungskosten nach Vorlage der Abrechnung, wobei Kürzungen bei kommerziellen Nutzungen oder nicht sportbezogenen Nutzungen vorgenommen werden. Bei der zweiten Gruppe werden Beteiligungen am Betriebsaufwand für solche Nutzungen verlangt. Zudem existieren für einige Vereine spezifische Regelungen aus älteren Erbbaurechts- oder Pachtverträgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entgelte für Sportstätten nicht kostendeckend erhoben werden und der verbleibende Aufwand durch den Kernhaushalt getragen wird.
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