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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hamminkeln vor. Die bisherige Verordnung ist seit dem 18. November 1986 in Kraft. Eine Überarbeitung wird als notwendig erachtet, um die Regelungen an aktuelle gesetzliche Neuregelungen, bestehende Satzungen der Stadt sowie an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Erstellung der Neufassung erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und orientiert sich an der Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009.
Im Rahmen der Neufassung wurden spezifische inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wurde das gebotene Verhalten auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen konkretisiert. Zudem wurden ergänzend zu den Regelungen des Landeshundegesetzes die Anlein- und Aufsichtspflichten hervorgehoben. Des Weiteren wurde das Verunreinigungsverbot auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen verdeutlicht sowie Regelungen zum Verhalten auf Kinderspielplätzen festgelegt. Die Neufassung dient als Grundlage für das künftige Handeln der örtlichen Ordnungsbehörde.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Neufassung in seiner Sitzung am 30. September 2015 einstimmig beschlossen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verordnung ebenfalls zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 21. Oktober 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 3Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 10.09.2015 hier: Geschwindigkeitsreduzierung auf der Klausenhofstraße auf Tempo 30 km / hZur Vorlage · 2015/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0182 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, der am 10. September 2015 eingereicht wurde. Die Antragstellenden, Anwohner der Klausenhofstraße, fordern eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 30 km/h. Als Begründung für das Anliegen wird angeführt, dass die aktuelle Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer beeinträchtige.
Gemäß der vorliegenden Unterlagen fallen straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters und sind als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln. Der vorgeschlagene Beschluss für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, den vorliegenden Bürgerantrag zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das entsprechende verkehrsbehördliche Verfahren einzuleiten. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 32.
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Beratungsfolge
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 4Bürgerantrag gem. § 24 GO NW hier: Hamminkelner TischZur Vorlage · 2015/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0185 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der vom Vorstand des Vereins Hamminkelner Tisch gestellt wurde. Der Antrag thematisiert den Bedarf an Räumlichkeiten, die für die Verwirklichung der Vereinszwecke kostenfrei genutzt werden können.
Nach Angaben in der Vorlage sind die vom Verein vorgeschlagenen Räume derzeit nicht mehr nutzbar oder werden für städtische Zwecke benötigt. Das Gebäudemanagement der Stadt Hamminkeln kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Alternativen, insbesondere keine mietfreien Räume, zur Verfügung stellen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch den Vorgang im Haushalt vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag zur Kenntnis nimmt. Die Angelegenheit wird zur weiteren Erledigung an den Bürgermeister verwiesen, um sie als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 10.
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Beratungsfolge
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 5Freistellung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und SGBII Beziehern von LernmittelzuzahlungZur Vorlage · 2015/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Freistellung vom Elternanteil an Lernmitteln für bestimmte Personengruppen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage von Schulen und dem Flüchtlingskreis bezüglich der Kosten für Schulbücher, da Familien aus Flüchtlingskreisen sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB II über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
Nach den geltenden Regelungen der Lernmittel-Verordnung müssen Erziehungsberechtigte einen Anteil von einem Drittel der Durchschnittsbeträge leisten, was derzeit 12 Euro pro Grundschüler und 26 Euro für Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschulen entspricht. Während Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII gesetzlich bereits von diesem Eigenanteil befreit sind, umfasst die aktuelle Vorlage aus Gründen der Gleichbehandlung auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Bocholt eine ähnliche Befreiung bereits umsetzt. Die Kosten für eine solche Regelung in Hamminkeln werden auf Basis früherer Erhebungen auf etwa 2.600 Euro jährlich geschätzt, wobei aktuelle Zahlen noch ausstehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat den Erlass des Eigenanteils für die genannten Personengruppen aus kommunalen Mitteln zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 6Einführung von Ehrenamtskarten hier: Antrag der CDU-Fraktion und Antrag des Forums JugendZur Vorlage · 2015/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0158 der Fachdienste 40 behandelt die Einführung einer Ehrenamtskarte in Hamminkeln. Grundlage für die Vorlage sind Anträge der CDU-Fraktion sowie des Forums Jugend. Ziel des Vorhabens ist die Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements durch Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Angeboten in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Sport. Die Karte soll landesweit in allen teilnehmenden Kommunen Nordrhein-Westlands gültig sein und ermöglicht den Zugang zu reduzierten Preisen in Einrichtungen wie Museen, Schwimmbädern oder Kinos.
Berechtigt für die kostenlose Karte sind Personen, die ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr nachweisen können, sofern für diese Tätigkeit keine pauschalen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Beantragung erfolgt über die Stadtverwaltung.
Für die Umsetzung stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Hamminkeln einen einmaligen Betrag von 1.500 Euro für Vorarbeiten und eine Auftaktveranstaltung sowie Informationsmaterial und die ersten 500 Ausweise zur Verfügung. Die Verwaltung geht für die Koordination der Angebote von einem wöchentlichen Personalaufwand von etwa zwei Stunden aus. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Einführung der Ehrenamtskarte einstimmig empfohlen und die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen so zu treffen, dass die ersten Karten im Jahr 2016 ausgegeben werden können.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (6. Sitzung)
- 7Einziehung eines nicht mehr benötigten Wegeabschnitts Am Bahnhof in DingdenZur Vorlage · 2015/0132 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der straßenrechtlichen Einziehung von nicht mehr benötigten Wegeabschnitten im Bereich Am Bahnhof in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist der Neubau der Westtangente Dingdens, durch den ehemalige Wegeabschnitte zurückgebaut wurden und nicht mehr als Verkehrsflächen zur Verfügung stehen. Konkret betrifft dies die neu geschaffene Anbindung der Straße Am Bahnhof sowie die Fläche des ehemaligen Bahnübergangs der Straße Zum Tollberg.
Die Einziehung umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Dingden, Flur 1, Flurstück 301 sowie Flurstück 894. Die Absicht zur Wegeeinziehung wurde bereits im März 2015 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Während der darauf folgenden Auslegungsfrist bis zum 22. Juni 2015 wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.
Zudem wird in der Vorlage angeführt, dass der Wasserversorgungsverband Wasserwerke Wittenhorst darum gebeten hat, bestehende Leitungstrassen in den betroffenen Flächen grundbuchlich abzusichern. Diesem Ersuchen soll entsprochen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die entsprechenden Teilflächen gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 84. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0133 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0133 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist der Verzicht auf den Hinweis in den örtlichen Tageszeitungen auf das Erscheinen des Amtsblattes. Diese Regelung wurde im Jahr 1993 mit der Einführung des Amtsblattes aufgenommen, um die Akzeptanz des Wechsels von der Zeitungsveröffentlichung zum Amtsblatt zu fördern. Da dieser Hinweis rechtlich nicht zwingend erforderlich ist und die Veröffentlichung des Amtsblattes bereits über die Internetseite der Stadt erfolgt, wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung die Streichung vorgeschlagen. Durch diesen Schritt sollen jährliche Veröffentlichungskosten in Höhe von etwa 10.000 Euro eingespart werden.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Regelung für Notbekanntmachungen im Falle höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Bisher ist für den Ortsteil Ringenberg der Aushang an der Grundschule vorgesehen. Aufgrund der Aufgabe der Schule schlägt die Verwaltung vor, das Schloss Ringenberg als neuen Standort für die Bekanntmachung durch Aushang festzulegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits im Termin am 30. September 2015 einstimmig mit einer Beschlussempfehlung an den Rat beraten. Die endgültige Entscheidung über die Änderung der Hauptsatzung wird im Rat in der Sitzung am 21. Oktober 2015 erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 9Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2015 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0135 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2015/0135 der Fachdienste 20 legt den zweiten Quartalsbericht 2015 für den Kernhaushalt der Stadt Hamminkeln vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht der investiven Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2015.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Halbjahr 49 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Während die Steuern und ähnlichen Abgaben bei 42 % des Planansatzes liegen, sind die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 85 % bereits weit fortgeschritten. Die Transfererträge übertrafen den Planansatz mit 142 %. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden 101 % erreicht, da die Mieterträge bereits für das gesamte Jahr erfasst wurden. Die Kostenerstattungen liegen mit 7 % deutlich unter dem Planwert, da wesentliche Erstattungen erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Halbjahr auf 52 % der geplanten Gesamtsumme. Die Personalaufwendungen liegen bei 48 % des Planwerts, während die Versorgungsaufwendungen aufgrund von Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr bereits 115 % des Planansatzes erreichen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden zu 41 % verbucht. Die Transferaufwendungen liegen bei 57 %. Hierbei ist anzumerken, dass die Kreisumlage aufgrund eines niedrigeren Hebesatzes voraussichtlich um 115.000 Euro geringer ausfallen wird als im Haushaltsplan vorgesehen, obwohl die Zahllast im Vergleich zum Vorjahr um 700.000 Euro gestiegen ist.
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- 30.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen