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Beschlussvorlage

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln

2015/0133 21.10.2015 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0133 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist der Verzicht auf den Hinweis in den örtlichen Tageszeitungen auf das Erscheinen des Amtsblattes. Diese Regelung wurde im Jahr 1993 mit der Einführung des Amtsblattes aufgenommen, um die Akzeptanz des Wechsels von der Zeitungsveröffentlichung zum Amtsblatt zu fördern. Da dieser Hinweis rechtlich nicht zwingend erforderlich ist und die Veröffentlichung des Amtsblattes bereits über die Internetseite der Stadt erfolgt, wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung die Streichung vorgeschlagen. Durch diesen Schritt sollen jährliche Veröffentlichungskosten in Höhe von etwa 10.000 Euro eingespart werden.

Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Regelung für Notbekanntmachungen im Falle höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Bisher ist für den Ortsteil Ringenberg der Aushang an der Grundschule vorgesehen. Aufgrund der Aufgabe der Schule schlägt die Verwaltung vor, das Schloss Ringenberg als neuen Standort für die Bekanntmachung durch Aushang festzulegen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits im Termin am 30. September 2015 einstimmig mit einer Beschlussempfehlung an den Rat beraten. Die endgültige Entscheidung über die Änderung der Hauptsatzung wird im Rat in der Sitzung am 21. Oktober 2015 erwartet.

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