Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 10.09.2015 hier: Geschwindigkeitsreduzierung auf der Klausenhofstraße auf Tempo 30 km / h
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0182 befasst sich mit einem Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, der am 10. September 2015 eingereicht wurde. Die Antragstellenden, Anwohner der Klausenhofstraße, fordern eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf dieser Straße auf 30 km/h. Als Begründung für das Anliegen wird angeführt, dass die aktuelle Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer beeinträchtige.
Gemäß der vorliegenden Unterlagen fallen straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters und sind als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln. Der vorgeschlagene Beschluss für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, den vorliegenden Bürgerantrag zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das entsprechende verkehrsbehördliche Verfahren einzuleiten. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 32.
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- 30.09.2015kein Ergebnis hinterlegt