4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen zur Förderung einer kleinteiligen Nachverdichtung. Im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens wurden während der öffentlichen Auslegung verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen geprüft.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl Vorsicht bei Erdarbeiten, was jedoch durch einen bereits im Entwurf enthaltenen Hinweis berücksichtigt wird. Bezüglich der Versickerung von Niederschlagswasser gab die Bezirksregierung keine Bedenken, sofern die Versickerung auf dem Grundstück erfolgt, was im Plan als zwingende Regelung vorgesehen ist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies auf die Lage in der Anbaubeschränkungszone der A3 hin. Hierauf wurde im Entwurf durch textliche und zeichnerische Ergänzungen reagiert, um den Lärmschutz sicherzustellen.
Weitere Hinweise des Landesbetriebes Wald und Holz, der Gelsenwasser Energienetze GmbH Hünxe sowie der Westnetz GmbH wurden nach Abwägung als für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevant eingestuft. Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über bergbauliche Verhältnisse in den Bergwerksfeldern Hamminkeln, Bocholt sowie dem Erlaubnisfeld Saxon 1 West, wofür im Entwurf bereits ein entsprechender Verweis enthalten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der ergänzten Hinweise zu fassen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 01.10.2015kein Ergebnis hinterlegt