Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorstellung des Entwurfes des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0169 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0169 der Fachdienste 61 dient der Vorstellung eines Entwurfes für das Einzelhandelskonzept der Stadt Hamminkeln. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 1. Oktober 2015 wird der aktuelle Stand der Planungsarbeiten präsentiert.
Der Rat der Stadt hatte bereits im Dezember 2014 den Beschluss gefasst, ein solches Konzept zu erstellen und ein Fachbüro mit der Ausarbeitung zu beauftragen. Das beauftragte Fachbüro hat im Rahmen des Auftrags eine Bestandsaufnahme sowie eine Bestandsanalyse durchgeführt. Hierzu gehörten unter anderem eine Betriebsbefragung, eine Haushaltsbefragung und Vor-Ort-Interviews. Zudem wurden Fachverbände und lokale Werbegemeinschaften in den Prozess einbezogen.
Der vorliegende Konzeptentwurf umfasst wesentliche Elemente, wie die Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie die Erstellung einer Sortimentsliste für Hamminkeln. Während der Sitzung wird eine Vertreterin des Fachbüros die Ergebnisse der Analysen und die Details des Entwurfes erläutern. Der Entwurf wird den Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt, wobei eine Beratung und ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung im November vorgesehen sind. Die Verwaltung bietet den Fraktionen zudem an, bei Bedarf ein interfraktionelles Gespräch zu dieser Thematik durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - AbwägungsbeschlüsseZur Vorlage · 2015/0170 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0170 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen an geplante Bauprojekte im betreffenden Bereich. Nach der öffentlichen Auslegung im Sommer 2015 wurden verschiedene Anliegen hinsichtlich der Verkehrsführung, der Stellplatzsituation sowie der Gestaltung der Raiffeisenstraße sowie ein Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Neuplanung der Verkehrsführung im Ortszentrum erörtert.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die aktuelle und die geplante Verkehrssituation bewertet. In der Folge wurde eine Planänderung vorgenommen, die einen durchgehenden Gehweg auf der Nordseite der Raiffeisenstraße vorsieht und die Anzahl der Zufahrten durch eine veränderte Anordnung der Kundenparkplätze reduziert. Die Anzahl der oberirdischen Stellplätze bleibt weitgehend unverändert, wobei ein Gutachter die Kapazität als ausreichend bewertet hat.
Der abschließende Abwägungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, da rechtliche Prüfungen zu den Forderungen der Unteren Wasserbehörde bezüglich der Versickerung von Niederschlagswasser sowie die Auswertung eines Lärmschutzgutachtens der Unteren Immissionsschutzbehörde noch andauern. Die Verwaltung schlägt vor, die verkehrlichen Belange durch die geänderte Straßen- und Stellplatzplanung zu berücksichtigen, während Bedenken zur Gebäudehöhe und zur vollständigen Versickerung nach aktuellem Stand zurückgewiesen werden sollen. Der Ausschuss soll die vorgestellte Tendenz der Abwägung zur Kenntnis nehmen und zustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 4Vorstellung des Klimaschutzmanagement der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0171 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln informiert über die Neubesetzung der Position des Klimaschutzmanagers. Der Dienstantritt erfolgte am 3. August 2015. Der neue Klimaschutzmanager verfügt über einen Bachelor-Abschluss im Fachbereich Geografie der Universität Bonn.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Umsetzung der Maßnahmen aus dem bestehenden Klimaschutzkonzept der Stadt Hamminkeln, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Finanzierung der Stelle erfolgt teilweise durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen, welches 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes übernimmt. Der Arbeitsplatz des Klimaschutzmanagers ist in der Verwaltung untergebracht.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 1. Oktober 2015 wird sich der Klimaschutzmanager persönlich vorstellen. Dabei soll über die geplante Vorgehensweise bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept berichtet werden. Die vorliegende Mitteilungsvorlage (Nummer 2015/0171) wurde durch die Fachdienste 61 erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0172 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweitung der überbaubaren Fläche, um eine bauliche Erweiterung des Kindergartens zu ermöglichen. Dies führt zugleich zu einer Verlegung des Fuß- und Radweges sowie zur Integration einer Fläche für Versorgungsanlagen im Bereich der Westnetz GmbH.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Sommer 2015 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte keine Bedenken hinsichtlich Denkmalpflege, Abfallwirtschaft oder Gewässerschutz, verwies jedoch auf das Schutzgebiet „Wittenhorst“. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittelrückstände aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Westnetz GmbH gaben Hinweise zur Sicherheit von Gasleitungen und zur Anpassung von Versorgungsanlagen an die neue Planung. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die Bezirksregierung Arnsberg äußerten ebenfalls keine direkten Einwände, wiesen jedoch auf die Einhaltung von Gebäudehöhen bzw. bergbauliche Verhältnisse hin.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die genannten Anregungen der beteiligten Behörden und Unternehmen im Rahmen des Änderungsverfahrens nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Hinweise bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten sind oder die Bauausführung betreffen. Der Ausschuss empfiehlt die Fassung des Satzungsbeschlusses für die zweite Änderung des Bebauungsplanes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung) — einstimmig angenommen
Ergebnis: einstimmig angenommen - 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0173 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der vorlagenmäßigen Änderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Grundstücksfläche zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie die Umwidmung von Dauerkleingärten in private Grünflächen im Bereich des Wolfstranges.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (UPLA) empfehlen, die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der Deutschen Bahn AG, der Westnetz AG sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH nicht im Änderungsentwurf zu berücksichtigen, da die Anliegen entweder bereits berücksichtigt sind oder keine Relevanz für den Planinhalt besitzen. Bezüglich der Bezirksregierung Arnsberg wird empfohlen, einen Hinweis auf die bestehende Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe in den Entwurf aufzunehmen.
Die Anregung der IHK, die bauliche Unterordnung des Wohnhauses zum Betrieb zu verdeutlichen, soll durch eine Ergänzung in der Begründung umgesetzt werden. Den Forderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach zusätzlichem Lärmschutz wird nicht gefolgt, da die geplanten Verkehrsflächen und Abstände die Grenzwerte voraussichtlich nicht überschreiten. Hinsichtlich der Anregungen des Kreises Wesel wird eine verbindliche Festsetzung zur Eingrünung des Wohnhauses in Richtung der Gewässeraue vorgesehen. Die weiteren fachspezifischen Punkte zur Wasserwirtschaft und zum Immissionsschutz werden im weiteren Verfahren geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 74. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0174 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen zur Förderung einer kleinteiligen Nachverdichtung. Im Rahmen des vereinfachten Änderungsverfahrens wurden während der öffentlichen Auslegung verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen geprüft.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl Vorsicht bei Erdarbeiten, was jedoch durch einen bereits im Entwurf enthaltenen Hinweis berücksichtigt wird. Bezüglich der Versickerung von Niederschlagswasser gab die Bezirksregierung keine Bedenken, sofern die Versickerung auf dem Grundstück erfolgt, was im Plan als zwingende Regelung vorgesehen ist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies auf die Lage in der Anbaubeschränkungszone der A3 hin. Hierauf wurde im Entwurf durch textliche und zeichnerische Ergänzungen reagiert, um den Lärmschutz sicherzustellen.
Weitere Hinweise des Landesbetriebes Wald und Holz, der Gelsenwasser Energienetze GmbH Hünxe sowie der Westnetz GmbH wurden nach Abwägung als für das Bebauungsplanverfahren nicht unmittelbar relevant eingestuft. Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über bergbauliche Verhältnisse in den Bergwerksfeldern Hamminkeln, Bocholt sowie dem Erlaubnisfeld Saxon 1 West, wofür im Entwurf bereits ein entsprechender Verweis enthalten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der ergänzten Hinweise zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sondergebietsfläche für den Bereich eines Restaurationsbetriebes in Dingden-LankernZur Vorlage · 2015/0175 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0175 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln vor. Ziel ist die Darstellung einer Sondergebietsfläche für einen Gastronomiebetrieb in Dingden-Lankern, der neben betrieblichen Erweiterungsflächen auch eine Erweiterung des Flächenangebots vorsieht.
Der Antrag knüpft an ein bereits im Jahr 2012 gefassten Aufstellungsbeschluss an. Die vorliegende Neufassung basiert auf einem touristischen Gesamtkonzept, das den Standort als Verbindungselement zur Dingdener Heide und zur Wasserlandschaft Rissensee vorsieht. Das neue Konzept umfasst im südlichen Bereich die Flächen für die betrieblichen Erweiterungsmaßnahmen sowie im nördlichen Bereich eine Freifläche, die eine Trittsteinfunktion innerhalb des touristischen Konzepts übernehmen soll.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage dargelegt, dass die Ausweisung des Sondergebietes in diesen übergeordneten Sachzusammenhang eingebettet ist. Zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird der Fassung ein erneuter Aufstellungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits am 1. Oktober 2015 einstimmig die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 91. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Seniorenwohnanlage Weststraße /Am Feldrain" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2015/0176 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Flächen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf einem Grundstück, das derzeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Spiel- und Bolzplatzes festgesetzt ist.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen Kontakt zu privaten Eigentümern aufgenommen wurde. Ein Grundstück an der Straße „Am Feldrain“, südlich der Seniorenwohnanlage, wurde aufgrund seiner Standortbedingungen für die Unterbringung in Betracht gezogen. Da eine bauliche Umsetzung ohne Anpassung des Planungsrechts nicht möglich ist, soll die Grünfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf umgewidmet werden. Dies erfordert zudem eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes.
Hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten wird darauf hingewiesen, dass der bestehende Lärmschutzwall am Grundstück derzeit nicht ausreicht, um eine Nutzung als Bolzplatz ohne Beeinträchtigung der Wohnbebauung zu gewährleisten. Im Rahmen der Neunutzung soll der Wall im Bereich der Zufahrt gekürzt werden, während der beleuchtete Fußweg erhalten bleibt. Eine vertragliche Grundlage mit der Grundstückseigentümerin wurde bereits erarbeitet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes zu fassen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 1054. Änderung des Flächennutzungsplanes (1. Änderung VEP Nr. 2 "Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2015/0177 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung auf einem Grundstück an der Straße „Am Feldrain“, südlich der Seniorenwohnanlage.
Nach Angaben der Verwaltung wurde im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen Kontakt zu privaten Grundstückseigentümern aufgenommen. Ein Grundstück in der genannten Lage wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Flüchtlingsunterkünfte“ als potenzieller Standort für Flüchtlingsunterkünfte geprüft. Derzeit ist das betreffende Areal im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes ausgewiesen. Aufgrund eines nicht ausreichenden Lärmschutzwalls ist die Nutzung des Grundstücks rechtlich derzeit auf eine Spielwiese beschränkt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Grünfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf umzuwandeln, um die Errichtung von Unterkünften zu ermöglichen. Eine vertragliche Grundlage mit der Grundstückseigentümerin wurde erarbeitet, wobei die Details der Vertragsbedingungen in einer separaten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem beschließt der Ausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 11Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2015/0178 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0178 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Antrags ist die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf einem Grundstück im Kreuzungsbereich der B 70 und der K 26. Das betreffende Areal wird derzeit als Wiese genutzt und liegt angrenzend an ein Geldinstitut, Wohnbaugrundstücke sowie eine Waldfläche.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für den südlichen Teil des Grundstücks ein Wohnbaugebiet vor, während der nördliche Teil als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt ist. Die vorliegende Änderung sieht vor, die Fläche für die Forstwirtschaft zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen mit entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen auszuweisen. Ein vergleichbarer Antrag wurde bereits im Jahr 2005 gestellt, wobei die damaligen Verhandlungen über Grundstücksgrößen und Erschließung ohne abschließendes Ergebnis blieben.
Die städtebauliche Bewertung des Grundstücks hat sich laut Verwaltung nicht verändert. Die Erschließung kann über den Höhenweg erfolgen, wobei aufgrund der Nähe zur B 70 die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat zuzustimmen, die Verwaltung mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Bebaubarkeit zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 12Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Leege Heide" in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0179 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0179 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog vor. Ziel des Antrags ist es, die Bebauung in zweiter Reihe für bestimmte Grundstücke an der Straße Leege Heide zu ermöglichen. Die betroffenen Flächen liegen zwischen der Straße Leege Heide und dem Niederungsbereich des Wolfstranges.
Der bestehende Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren sieht für diesen Bereich derzeit keine überbaubare Grundstücksfläche vor, obwohl in den angrenzenden Bereichen bereits eine Bebauung in zweiter Reihe existiert. Ein im Jahr 1978 eingeleitetes Änderungsverfahren zur Schaffung dieser Baumöglichkeiten wurde damals nach Bedenken der Kreisverwaltung und dem Rückzug des Genehmigungsantrags nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Die städtebauliche Bewertung der Fachdienste 61 kommt zu dem Ergebnis, dass die Zulassung einer Bebauung in zweiter Reihe sinnvoll ist, da sich dadurch die Bebauungslinie im Bereich der bestehenden Gebäude im Norden und Süden schließen würde. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Da die Grundstücke nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, werden keine Konflikte erwartet. Die Erschließung der rückwärtigen Flächen müsste auf privatrechtlicher Basis durch private Zufahrten erfolgen, wodurch kein zusätzlicher Erschließungsaufwand für die Kommune entsteht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 13Endgültige Fassung des Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis WeselZur Vorlage · 2015/0180 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0180 befasst sich mit der endgültigen Fassung des Industrie- und Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Wesel. Auf Grundlage eines Flächenscans und eines externen Gutachtens wurden die gewerblichen Flächenpotenziale im Kreis bewertet, um die planungsrechtliche Entwicklungsperspektive und Marktgängigkeit zu ermitteln. Das Konzept dient als Grundlage für die inhaltliche Positionierung der Kommunen im Rahmen der kommenden Regionalplanung des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Für das Stadtgebiet Hamminkeln wurden verschiedene Flächenkategorien identifiziert. Dem lokalen Bedarf sind zwei Flächen zugeordnet: Hamminkeln-Dingden Nord sowie ein Bereich nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“. Im Bereich der regionalen Kooperationsstandorte, die für großflächige Wirtschaftsflächen vorgesehen sind, befinden sich zwei Teilflächen nördlich der BAB 3 sowie nördlich des Weikensees in Hamminkeln. Diese Flächen werden als räumliche Einheit betrachtet und gehören zur Gruppe der Standorte, die aufgrund einfacher Rahmenbedingungen kurzfristig entwickelbar sind.
Ein weiterer Standort im Bereich der B 70 wurde der Gruppe 2 zugeordnet, deren Realisierung mittelfristig unter bestimmten Bedingungen und mit Infrastrukturmaßnahmen möglich ist. Flächen, die aufgrund von Nutzungskonflikten oder hohen Aufbereitungskosten als schwer realisierbar eingestuft wurden, sind in Gruppe 3 gelistet. Der Kreis Wesel bereitet derzeit die gemeinsame Anmeldung der sechs identifizierten Flächen als regionale Kooperationsstandorte beim RVR vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.10.2015 · Rat (8. Sitzung)
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 14Anstehendes Raumordnungsverfahren für den Neubau einer Ferngasleitung von Legden nach Kempten (Zeelink 2)Zur Vorlage · 2015/0183 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer über 200 Kilometer langen Ferngasleitung mit einem Durchmesser von 1200 mm, die von Legden nach Aachen führen soll. Das Projekt mit der Bezeichnung Zeelink unterteilt sich in zwei Abschnitte. Der nördliche Teil, Zeelink 2, reicht von Legden bis zur Verdichterstation St. Hubert im Stadtgebiet von Kempten und kann potenziell das Stadtgebiet von Hamminkeln berühren. Der südliche Abschnitt, Zeelink 1, erstreckt sich von St. Hubert nach Aachen. Der Bedarf für diese Leitung wurde in den Netzentwicklungsplänen Gas 2014/15 dokumentiert.
Für das Vorhaben ist die Durchführung zweier paralleler Raumordnungsverfahren vorgesehen. Unter der Federführung der Bezirksregierung Münster prüfen die Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sowie die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) die Raumverträglichkeit des nördlichen Abschnitts innerhalb ihrer jeweiligen Planungsgebiete.
Im Rahmen einer Antragskonferenz, die am 24. Juni 2015 beim Regionalverband Ruhr stattfand, wurden die Planung sowie der Untersuchungsraum und der Umfang der Untersuchungsunterlagen mit den betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen abgestimmt. Auf Basis dieser Ergebnisse erstellt die Antragstellerin die erforderlichen Verfahrensunterlagen. Nach der Prüfung der Vollständigkeit durch die zuständigen Regionalplanungsbehörden wird der Start des Beteiligungsverfahrens für Anfang 2016 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 15Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Alte Reeser Straße" in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0184 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2015/0184 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ im Ortsteil Mehrhoog. Der Gegenstand der Vorlage wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 17. Juni 2015 beraten.
Aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung des Antrags mit den Ergebnissen eines Einzelhandelskonzeptes wurde die Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt. Da der Entwurf des besagten Einzelhandelskonzeptes erst im Rahmen der Ausschusssitzung am 1. Oktober 2015 zur Beratung vorgelegt wird, plant die Verwaltung ein weiteres Vorgehen. Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes erst dann zur Entscheidung vorzulegen, wenn auch über das Einzelhandelskonzept im Rahmen der Ausschusssitzung im November eine Beschlussfassung erfolgt. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17Mitteilungen und Anfragen