Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0178 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Antrags ist die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf einem Grundstück im Kreuzungsbereich der B 70 und der K 26. Das betreffende Areal wird derzeit als Wiese genutzt und liegt angrenzend an ein Geldinstitut, Wohnbaugrundstücke sowie eine Waldfläche.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für den südlichen Teil des Grundstücks ein Wohnbaugebiet vor, während der nördliche Teil als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt ist. Die vorliegende Änderung sieht vor, die Fläche für die Forstwirtschaft zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen mit entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen auszuweisen. Ein vergleichbarer Antrag wurde bereits im Jahr 2005 gestellt, wobei die damaligen Verhandlungen über Grundstücksgrößen und Erschließung ohne abschließendes Ergebnis blieben.
Die städtebauliche Bewertung des Grundstücks hat sich laut Verwaltung nicht verändert. Die Erschließung kann über den Höhenweg erfolgen, wobei aufgrund der Nähe zur B 70 die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat zuzustimmen, die Verwaltung mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Bebaubarkeit zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 01.10.2015kein Ergebnis hinterlegt