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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss

2015/0173 21.10.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der vorlagenmäßigen Änderung ist die Erweiterung der gewerblich nutzbaren Grundstücksfläche zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses sowie die Umwidmung von Dauerkleingärten in private Grünflächen im Bereich des Wolfstranges.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen geprüft. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (UPLA) empfehlen, die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der Deutschen Bahn AG, der Westnetz AG sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH nicht im Änderungsentwurf zu berücksichtigen, da die Anliegen entweder bereits berücksichtigt sind oder keine Relevanz für den Planinhalt besitzen. Bezüglich der Bezirksregierung Arnsberg wird empfohlen, einen Hinweis auf die bestehende Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe in den Entwurf aufzunehmen.

Die Anregung der IHK, die bauliche Unterordnung des Wohnhauses zum Betrieb zu verdeutlichen, soll durch eine Ergänzung in der Begründung umgesetzt werden. Den Forderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW nach zusätzlichem Lärmschutz wird nicht gefolgt, da die geplanten Verkehrsflächen und Abstände die Grenzwerte voraussichtlich nicht überschreiten. Hinsichtlich der Anregungen des Kreises Wesel wird eine verbindliche Festsetzung zur Eingrünung des Wohnhauses in Richtung der Gewässeraue vorgesehen. Die weiteren fachspezifischen Punkte zur Wasserwirtschaft und zum Immissionsschutz werden im weiteren Verfahren geprüft.

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