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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss

2015/0172 21.10.2015 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 01.10.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung) · einstimmig angenommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweitung der überbaubaren Fläche, um eine bauliche Erweiterung des Kindergartens zu ermöglichen. Dies führt zugleich zu einer Verlegung des Fuß- und Radweges sowie zur Integration einer Fläche für Versorgungsanlagen im Bereich der Westnetz GmbH.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Sommer 2015 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte keine Bedenken hinsichtlich Denkmalpflege, Abfallwirtschaft oder Gewässerschutz, verwies jedoch auf das Schutzgebiet „Wittenhorst“. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittelrückstände aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Westnetz GmbH gaben Hinweise zur Sicherheit von Gasleitungen und zur Anpassung von Versorgungsanlagen an die neue Planung. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die Bezirksregierung Arnsberg äußerten ebenfalls keine direkten Einwände, wiesen jedoch auf die Einhaltung von Gebäudehöhen bzw. bergbauliche Verhältnisse hin.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die genannten Anregungen der beteiligten Behörden und Unternehmen im Rahmen des Änderungsverfahrens nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Hinweise bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten sind oder die Bauausführung betreffen. Der Ausschuss empfiehlt die Fassung des Satzungsbeschlusses für die zweite Änderung des Bebauungsplanes.

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