Einbringung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat die Beschlussvorlage 2015/0150 zur Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweist. Dieser Abschluss soll unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein realistisches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln. Der Jahresabschluss umfasst dabei die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und muss einen Lagebericht enthalten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Im Rahmen des vorgeschlagenen Beschlusses soll der Rat den Entwurf zur Kenntnis nehmen und den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weiterleiten. Vor der endgültigen Feststellung des Abschlusses durch den Rat ist die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die Fachdienste 20 erstellt und ist für die Sitzung des Rates am 21. Oktober 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.10.2015kein Ergebnis hinterlegt