Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt Gebäudemanagement
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0204 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Auszahlungen für das Produkt Gebäudemanagement, konkret für die Maßnahme „Erweiterung des Kindergartens An der Windmühle“. Ursprünglich war vorgesehen, dass eine Elterninitiative die Federführung der Bauausführung übernimmt und Förderanträge selbstständig stellt. Da die Abwicklung der Maßnahme nun jedoch über das Gebäudemanagement der Stadt erfolgen soll, muss auch der entsprechende Förderbetrag in Höhe von 108 T€ für die Schaffung von sechs U3-Plätzen über die Stadt veranschlagt werden.
Die angepasste Kostenschätzung für das Projekt beläuft sich auf insgesamt 530 T€. Die Bereitstellung der Mittel ist für das Jahr 2015 erforderlich, um die Vergabe der Hauptgewerke wie Rohbau, Holzbau und Dach bis Ende 2015 zu ermöglichen. Ein zeitgerechter Abschluss der Maßnahme ist aufgrund der Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2016/2017 notwendig. Die sachliche Unabweisbarkeit der Investition wird mit dem Rechtsanspruch auf Kindergartenunterbringung begründet.
Die Kosten für die ursprünglich geplante Erneuerung der Heizungsanlage und der Eingangstür in Höhe von 30 T€ werden im Zuge des Ausbaus integriert, sodass sich die Gesamtsumme der Maßnahme nicht erhöht. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll für das Jahr 2015 überplanmäßig 480 T€ bereitstellen. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt im Folgejahr durch reguläre Mittel sowie durch die Vereinnahmung der Förderbeträge in Höhe von 108 T€.
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