Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 zur Sitzung des Rates am 21. Oktober 2015 betrifft die Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2013. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt Hamminkeln sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Eliminierung von Erträgen, Aufwendungen und Bilanzpositionen aus der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden. Der Abschluss beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang spezifiziert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gibt Auskunft über die Nutzung von Vereinfachungsregelungen sowie Schätzungen und enthält eine Kapitalflussrechnung nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2. Zudem ist ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel beizufügen. Ziel des Gesamtanhangs ist es, die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt für die Adressaten beurteilbar zu machen, wobei die Angaben auf informationsrelevante Sachverhalte beschränkt bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 sowie den Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung beauftragt.
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- 21.10.2015kein Ergebnis hinterlegt