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Beschlussvorlage

Einführung der Sammlung von Bioabfällen gem. KrWG

2015/0089 10.06.2015 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Bioabfallsammlung in Hamminkeln gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Da Bioabfälle aus Haushaltungen der Entsorgungspflicht der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen, ist eine getrennte Sammlung vorgesehen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Bioabfallsammlung als zentrale Bringsammlung am Standort Güterstraße einzurichten. Dieser Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine flächendeckende Einführung in ländlichen Kommunen betriebswirtschaftlich und organisatorisch schwierig sein kann. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, eine hohe Quote an getrennt erfassten Bioabfällen auch durch die Abgabe an einem Wertstoffhof zu erreichen.

Im Rahmen der Planung wurden zwei Alternativen für die Grünschnittsammlung betrachtet. Bei einer zentralen Sammlung an der Güterstraße würden jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für Containermiete und Transport anfallen. Eine dezentrale Lösung würde zusätzlich Personalkosten für eine Aufsicht in Höhe von 5.168 Euro verursachen und könnte aufgrund der Flächengröße zu organisatorischen Schwierigkeiten führen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung damit zu beauftragen, eine probeweise Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten vorzubereiten. Diese soll ab dem 1. Januar 2016 an der Güterstraße angeboten werden, wobei die Annahme mindestens zweimal wöchentlich, jeweils freitags und samstags für jeweils vier Stunden, erfolgen soll.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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