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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 des GBHZur Vorlage · 2015/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0045 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Hamminkeln. Im Rahmen der Vorlage wird dargelegt, dass das beauftragte Prüfungsunternehmen die wesentlichen Erkenntnisse aus der Prüfung bereits im Betriebsausschuss vorgestellt hat. Zudem liegt eine Mitteilung der Gemeindeprüfungsanstalt vor, die keine Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen vornimmt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Jahresabschluss für das Jahr 2013 feststellt. Das Jahresergebnis wird mit 0 € angegeben, womit die Jahresrechnung als ausgeglichen gilt. Mit der Feststellung des Abschlusses ist zudem die Entlastung der Betriebsleitung und des Kämmerers verknüpft.
Für die abschließende Entscheidung im Rat sieht die Vorlage vor, den Beschluss des Betriebsausschusses zu übernehmen. Dies umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses 2013, die Anerkennung des ausgeglichenen Ergebnisses sowie die Entlastung des Betriebsausschusses. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung des Abschlusses erfolgt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 3Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0082 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0082 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln legt den Quartalsbericht für den Zeitraum Januar bis März 2015 vor. Im ersten Quartal fielen insgesamt 24 % der für das Gesamtjahr 2015 geplanten Erträge an. Während die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit 28 % des Planansatzes bereits über dem Durchschnitt liegen, verzeichneten die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen lediglich 12 %. Besonders hervorzuheben sind die Benutzungsgebühren für Asylheime und Obdachlosenunterkünfte, die mit 244.493 € den Planansatz von 170.500 € bereits im ersten Quartal überschritten haben. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte sowie die sonstigen ordentlichen Erträge liegen bei 23 % bzw. 29 % des Planwertes.
Auf der Ausgabenseite wurden im Berichtszeitraum ebenfalls 24 % der geplanten Aufwendungen realisiert. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 23 % des Planansatzes, wobei die Verbuchung von Personalrückstellungen erst zum Jahresabschluss erfolgt. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen bei 23 %.
Hinsichtlich der Investitionsprojekte zeigt der Bericht den Stand der baulichen Unterhaltungsmaßnahmen. Im Bereich des Gebäudemanagements wurden von den geplanten Maßnahmen über 10.000 € bisher geringe Beträge verausgabt; größere Projekte, wie die Sanierung der Turnhalle in Hamminkeln oder die Einbruchmeldeanlage der Feuerwehr, befinden sich teilweise noch in der Planung oder sind auf spätere Quartale terminiert. Im Abwasserbereich wurden 11 % des Budgets für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen ausgeschöpft.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 4Bericht über die Zielerreichungsgrade und Abbildung der Kennzahlen im Jahr 2014 des Gemeinschaftsbetriebs HamminkelnZur Vorlage · 2015/0083 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2015/0083 des Vorstandsbereichs III dient der Berichterstattung über den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht über die Zielerreichungsgrade sowie die Abbildung der Kennzahlen für das Kalenderjahr 2014.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10. Juni 2015 vorbereitet. Als Grundlage für den Bericht dienen die Rückmeldungen der jeweiligen Produktverantwortlichen aus dem Jahr 2014, welche der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt sind. Die Dokumentation umfasst somit die Auswertung der festgelegten Kennzahlen und die Bewertung des Erreichens der gesetzten Ziele innerhalb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 5Errichtung von Flüchtlingsunterkünften hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2015/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0084 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Hamminkeln. Da der geplante Standort Schwanenschlatt in Dingden planungsrechtlich erst im Jahr 2016 realisiert werden kann, ist die Umsetzung von lediglich drei Gebäuden in diesem Jahr möglich. Dies würde eine Kapazität von maximal 92 Personen schaffen und damit die Zielsetzung von bis zu 200 Plätzen nicht erreichen.
Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Verwaltung die Erweiterung des Baubeschlusses um ein weiteres Gebäude des Typs C an der Handwerkerstraße in Mehrhoog vor. Die Arbeitsgruppe hat diesem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Das Vorhaben ist im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich, wobei das Grundstück aufgrund des Ausbaus der Betuwe-Strecke derzeit einer Veränderungssperre unterliegt. Die DB Projektbau GmbH hat keine Bedenken gegen die Errichtung geäußert.
Zudem wird die Errichtung einer Unterkunft an der Diersfordter Straße zur Entscheidung vorgelegt, wobei zwischen einer Nord-Süd- und einer Ost-West-Ausrichtung des Gebäudes gewählt werden kann. Die Ost-West-Variante bietet eine bessere Belichtung der Räume, weicht jedoch vom ursprünglichen Baubeschluss ab. Die Ausführungen zum Standort an der Rathausstraße, der unter Berücksichtigung vorhandener Bäume und Wege optimiert wurde, werden zur Kenntnis genommen. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Baubeschluss für die Handwerkerstraße zu erweitern und die Unterkunft an der Diersfordter Straße in Nord-Süd-Ausrichtung zu errichten.
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Beratungsfolge
- 25.06.2015 · Rat (7. Sitzung)
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 6Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft "Hooge Heide" in Mehrhoog hier: Vergabe der ArchitekturleistungZur Vorlage · 2015/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der geplanten Sanierung und baulichen Erweiterung des Wohngebäudes in der Hooge Heide 7-9 in Mehrhoog. Das 1960 errichtete Gebäude wird seit 1986 von der Stadt Hamminkeln genutzt und dient als Unterkunft für Flüchtlinge.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde die Schaffung von Wohnraum in Massivbauweise als Ergänzung zu den bestehenden Modulbauweisen diskutiert, um längerfristige Aufenthalte zu ermöglichen. Für das Gebäude in der Hooge Heide werden umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen empfohlen, darunter der Austausch von Fenstern sowie die Dämmung von Außenwänden, Dach und Decken. Die Kosten für diese energetischen Maßnahmen werden auf rund 100.000 Euro geschätzt. Zusätzlich sind Erneuerungen der Sanitärräume und der Heizungsleitungen sowie weitere Reparaturen erforderlich, für die das Fachamt ebenfalls Kosten in Höhe von 100.000 Euro kalkuliert.
Neben der Sanierung ist eine Erweiterung des Gebäudes um sechs zusätzliche Wohnungen vorgesehen. Auf Basis von Kostenkennwerten des Baukosteninformationszentrums wird für die Erweiterung ein Kostenansatz von etwa 585.000 Euro veranschlagt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung ist durch den Bebauungsplan gegeben. Der Betriebsausschuss wird beauftragt, die Verwaltung mit der Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 an einen externen Planer zu betrauen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 7Vorbereitung der Vermarktung der ehemaligen Grundschule RingenbergZur Vorlage · 2015/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Vorbereitung der Vermarktung des Gebäudetrakts der ehemaligen Grundschule in Ringenberg. Das Objekt steht seit Mitte des Jahres 2014 leer, da nach aktuellem Stand kein Schulbetrieb an diesem Standort wieder aufgenommen wird. Bisherige Überlegungen zur Nutzung für kommunale Zwecke, zur gewerblichen Vermietung oder zur Umgestaltung als Unterkunft für Asylbewerber wurden als nicht umsetzbar eingestuft, da entweder keine konkrete Nachfrage bestand oder keine politischen Mehrheiten für eine Nutzung als Wohnheim zustande kamen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Objekt zu veräußern. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Schloss-Kindergarten an diesem Standort erhalten bleibt und die Turnhalle weiterhin im Eigentum der Stadt verbleibt. Zur Steigerung der Attraktivität des Angebots wird die Einbeziehung der östlich angrenzenden Grünfläche in die Vermarktung geprüft, sofern die entsprechenden Planungsrechte geschaffen werden können, um dort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Für die Vermarktung wurde ein Exposé erstellt. Ein konkreter Kaufpreis wird nicht vorgegeben, da neben dem Erlös auch die Gesamtkonzeption der Interessenten unter Berücksichtigung des Erhalts des Kindergarten-Standorts maßgeblich sein soll. Die Bekanntmachung der Vermarktung soll über die stadtinterne Internetseite sowie durch Aushänge bei örtlichen Banken erfolgen. Die eingegangenen Angebote und Konzepte werden den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 8Neuregelung der Grünschnittannahme in HamminkelnZur Vorlage · 2015/0088 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung von Hamminkeln plant eine Neuregelung der Grünschnittsammlung, um die Struktur der kommunalen Entsorgung zu verändern und den Service zu erweitern. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2015/0088 wird vorgeschlagen, die bisherige dezentrale Sammlung an fünf Standorten durch eine zentrale Annahmestelle an der Güterstraße im Ortsteil Hamminkeln zu ersetzen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Behebung von Problemen bei den bisherigen Sammelplätzen in Dingden sowie Loikum/Wertherbruch, wo es zu Verschmutzungen und Nichteinhaltung von Sammelzeiten gekommen ist. Eine zentrale Stelle soll die Sammelhäufigkeit auf vier Tage pro Woche erhöhen. Zudem soll diese Lösung die Einführung eines Bioabfall-Bringsystems unterstützen und langfristig die Möglichkeit bieten, die Einwegwindelsammlung an denselben Ort zu verlegen.
Aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben muss die Sammlung und der Transport von Grünschnitt neu ausgeschrieben werden. Der Beschluss sieht vor, die zentrale Sammlung für einen dreijährigen Probebetrieb ab dem 1. Januar 2016 vorzubereiten. Parallel dazu sollen zweimal jährlich Sammeltermine in den Ortsteilen nach dem bisherigen Muster ausgeschrieben werden, um Übergangslösungen für weniger mobile Bürger bereitzustellen. Die Kostenkalkulation der Verwaltung weist für die zentrale Lösung etwa 53.000 Euro aus, während der aktuelle Zustand mit rund 46.000 Euro beziffert wird. Die Ausschreibung umfasst ein Volumen von circa 3.000 Tonnen Grünschnitt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 9Einführung der Sammlung von Bioabfällen gem. KrWGZur Vorlage · 2015/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Bioabfallsammlung in Hamminkeln gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Da Bioabfälle aus Haushaltungen der Entsorgungspflicht der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen, ist eine getrennte Sammlung vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bioabfallsammlung als zentrale Bringsammlung am Standort Güterstraße einzurichten. Dieser Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine flächendeckende Einführung in ländlichen Kommunen betriebswirtschaftlich und organisatorisch schwierig sein kann. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, eine hohe Quote an getrennt erfassten Bioabfällen auch durch die Abgabe an einem Wertstoffhof zu erreichen.
Im Rahmen der Planung wurden zwei Alternativen für die Grünschnittsammlung betrachtet. Bei einer zentralen Sammlung an der Güterstraße würden jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für Containermiete und Transport anfallen. Eine dezentrale Lösung würde zusätzlich Personalkosten für eine Aufsicht in Höhe von 5.168 Euro verursachen und könnte aufgrund der Flächengröße zu organisatorischen Schwierigkeiten führen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung damit zu beauftragen, eine probeweise Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten vorzubereiten. Diese soll ab dem 1. Januar 2016 an der Güterstraße angeboten werden, wobei die Annahme mindestens zweimal wöchentlich, jeweils freitags und samstags für jeweils vier Stunden, erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 10Wertstoffsammlung im Kreis Wesel hier: SachstandZur Vorlage · 2015/0097 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2015/0097 informiert über den aktuellen Sachstand zur geplanten probeweisen Wertstoffsammlung im Kreis Wesel. Im Nachgang zu einem Beschluss des Betriebsausschusses vom 18. März 2015 wurde die Betriebsleitung damit beauftragt, die Voraussetzungen für eine solche Sammlung gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorzubereiten. Die Umsetzung soll auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Wesel und den beteiligten Städten sowie Gemeinden erfolgen. Das Ziel ist es, die Sammlung für die Dauer eines Jahres in der zweiten Jahreshälfte anzubieten.
Die zuständige Kommunalaufsicht hat Ende Mai ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erteilt. Die Vorlage enthält neben dem Entwurf dieser Vereinbarung auch die entsprechende Vorlage für den zuständigen Kreisausschuss. Die Federführung der Mitteilung liegt bei den Fachdiensten 65. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10. Juni 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 11Ausschreibung eines Spülwagens hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2015/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fachdienste 65 haben eine Beschlussvorlage zur Ausschreibung eines neuen Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs vorgelegt. Das derzeit im Einsatz befindliche Fahrzeug ist 15 Jahre alt und hat die kalkulatorische Nutzungsdauer von 10 Jahren bereits überschritten. Aufgrund gestiegener Reparaturkosten und Ausfallzeiten ist eine Neuanschaffung vorgesehen, um die Funktionsfähigkeit der Abwasserentsorgung sicherzustellen.
Der Einsatzbereich des Fahrzeugs umfasst die Reinigung des Kanalnetzes sowie Arbeiten an Sonderbauwerken der Abwasserbeseitigung, wie etwa Pumpstationen, Kläranlagen und Regenüberlaufbecken. Die Vorlage beschreibt die wirtschaftlichen Vorteile der Eigenregie, da durch das eigene Personal neben der Reinigung auch Schachtkontrollen und Wartungsarbeiten durchgeführt werden können. Ein Mietfahrzeug würde laut Vorlage keinen Personaleinsparungseffekt erzielen.
Das neue Fahrzeug soll als 3-achsiges Kanalreinigungskombi mit einer Länge von etwa 9,50 Metern und einem Gesamtgewicht von circa 28 Tonnen beschafft werden. Die Ausstattung soll dem Stand der Technik entsprechen und ergonomische sowie sicherheitstechnische Optimierungen beinhalten. Eine Option für ein Wasserrecyclingsystem ist nicht vorgesehen.
Die geschätzten Anschaffungskosten belaufen sich auf 350.000 Euro. Die jährlichen Betriebskosten werden auf Basis einer zehnjährigen Nutzungsdauer mit 61.781 Euro kalkuliert. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, sodass die Anschaffung im Jahr 2016 als Barmittel erfolgen kann. Da die EU-Wertgrenze überschritten wird, ist ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit einer voraussichtlichen Lieferzeit bis Mitte 2016 geplant.
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Beratungsfolge
- 10.06.2015 · Betriebsausschuss (5. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen