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Beschlussvorlage

Funktions- und Zustandsüberprüfung von privaten Abwasserleitungen

2015/0199 04.11.2015 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Funktions- und Zustandsüberprüfung privater Abwasserleitungen. Hintergrund ist die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen nach der Entscheidung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die bestehenden Regelungen zur Überprüfung privater Abwasseranlagen in NRW nicht ausgesetzt werden.

Ein früherer Beschluss des Betriebsausschusses sah die Erstellung eines Satzungsentwurfes für vorgezogene und zeitlich gestaffelte Prüfungen vor, um einen Prüfstau im Jahr 2020 zu vermeiden. Nach Rücksprache mit der Kommunalagentur NRW, der Verbraucherschutzzentrale NRW sowie dem Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung wurde jedoch festgestellt, dass eine solche Fristenlösung juristisch nicht begründbar ist. Zudem ist eine Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Vorlage von Prüfunterlagen auf Basis des Landeswassergesetzes nicht zwingend, da es sich hierbei um eine freiwillige Kann-Bestimmung handelt.

Die Fachabteilung empfiehlt daher, die bisherigen Regelungen zur Abänderung der Fristen im Ortsrecht ersatzlos aufzuheben und den Auftrag zur Erstellung einer gestaffelten Fristenregelung zurückzunehmen. Zudem wird vorgeschlagen, die Option zur Vorlage von Prüfunterlagen nicht anzuwenden. Der Betriebsausschuss soll dem Rat empfehlen, die entsprechenden Satzungspunkte zu streichen. Gleichzeitig wird die Fachabteilung beauftragt, ein Konzept für die Information und Beratung der Grundstückseigentümer zu erstellen, um der bestehenden Informationspflicht der Kommune nachzukommen.

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