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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 des GBHZur Vorlage · 2015/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0149 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln. Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 4. November 2015 wurden die wesentlichen Erkenntnisse des beauftragten Prüfungsunternehmens sowie die Informationen der Gemeindeprüfungsanstalt berücksichtigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte zuvor mitgeteilt, dass keine Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen vorgenommen werden.
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss 2014 festzustellen. Das Jahresergebnis der Einrichtung weist einen Betrag von 0 Euro aus, womit die Jahresrechnung ausgeglichen ist. Zudem beschloss das Gremium die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers.
Nach der Feststellung durch den Rat erfolgt die Erteilung des endgültigen Bestätigungsvermerks durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Die anschließende Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt nach den ortsüblichen Verfahren. Der Vorgang war für die Beratung im Rat am 2. Dezember 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 3Klimaschutzteilkonzept für städtische GebäudeZur Vorlage · 2015/0192 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0192 der Fachdienste 65 informiert den Betriebsausschuss über die Fertigstellung des Klimaschutzteilkonzepts für städtische Gebäude. Grundlage für die Erarbeitung war ein Beschluss des Betriebsausschusses vom 20. November 2013, der den Gemeinschaftsbetrieb mit der Beantragung von Fördermitteln für ein solches Konzept beauftragte.
Das Ziel des Teilkonzepts „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ besteht darin, eine langfristige Entscheidungsgrundlage sowie ein Steuerungsinstrument für das Klimaschutz-Management zu entwickeln. Durch die Kontrolle der Energieverbräuche sollen die Treibhausgas-Emissionen und die Energiekosten der kommunalen Liegenschaften dauerhaft gesenkt werden, wobei eine Einsparung von bis zu 20 Prozent möglich ist.
Nach der Bewilligung der Fördermittel im Jahr 2014 wurde die Erstellung des Konzepts ausgeschrieben und an das Unternehmen infas enermetric Consulting GmbH vergeben. Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 4. November 2015 wird ein Vertreter des beauftragten Unternehmens einen Informationsvortrag zum fertigen Konzept halten und Fragen beantworten. Die Ergebnisse sowie die Sanierungsempfehlungen sollen in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst werden. Die Vorlage sieht vor, diesen Katalog sowie die Planung zur Umsetzung über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren im Frühjahr 2016 dem Betriebsausschuss vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 4Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von KlärgasnutzungZur Vorlage · 2015/0198 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0198 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Klärgasnutzung in der Zentralkläranlage Hamminkeln. Derzeit werden etwa 70 Prozent des Klärgases zur Beheizung des Faulturmes sowie der Betriebsgebäude genutzt, während das überschüssige Gas über eine Gasfackel ungenutztes Verbrennen entweicht.
Im Rahmen einer energetischen Optimierung wurde die Anschaffung eines Stromerzeugers untersucht, um das Klärgas vollständig zu verwerten. Dabei soll die entstehende Abwärme weiterhin für die Beheizung der Anlagen genutzt werden. Ein Vergleich zwischen einem Blockheizkraftwerk und einer Mikrogasturbine ergab, dass die Mikrogasturbine unter Berücksichtigung der Wartungs- und Personalkosten die wirtschaftlichere Option darstellt. Die Investitionskosten für die Installation einer Mikroturbine belaufen sich auf 340.000 Euro, bei einer jährlichen Stromerzeugung von circa 313.000 kWh.
Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch die NRW-Bank in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten in Anspruch zu nehmen, sofern die Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des abwasserrechtlichen Verfahrens bestätigt wird. Unter Einbeziehung dieser Förderung liegt die Amortisationszeit der Mikroturbine bei etwa 4,5 Jahren, ohne Förderung bei rund 6 Jahren. Die zuständige Fachabteilung meldet die erforderlichen Mittel für den Erwerb der Mikroturbine in Höhe von 340.000 Euro für den Wirtschaftsplan 2016 an. Der Betriebsausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 5Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0197 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 65 zum dritten Quartal 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln legt die Ertrags- und Aufwandsentwicklung sowie den Stand der Investitionsprojekte für den Zeitraum Juli bis September 2015 dar.
Im Bereich der Erträge wurden im dritten Quartal 72 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Während die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 37 % des Planansatzes hinter dem Zielwert liegen, erreichten die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte 86 %. Hierbei liegen die Gebühren für Asylheime und Obdachlosenunterkünfte mit 262.933 € über dem geplanten Wert von 170.500 €. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 69 % des Planansatzes, während die sonstigen ordentlichen Erträge mit 124 % den Plan übertreffen. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen liegen bei 11 %.
Die Aufwendungen beliefen sich im dritten Quartal auf 59 % des Jahresplanansatzes. Die Personalaufwendungen erreichten 71 % des Plans, wobei die Veränderung der Personalrückstellungen erst im Jahresabschluss verbucht wird. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen bei 4<0xC2>8 %.
Hinsichtlich der Investitionsprojekte zeigt sich ein variierender Umsetzungsstand. Im Bereich der baulichen Unterhaltung sind die Mittel für den Abwasserbereich zu 65 % und für die Straßenunterhaltung zu 42 % ausgeschöpft. Bei Einzelmaßnahmen im Gebäudemanagement wurden Projekte wie die Dachsanierung der Sporthalle Mumbecker Bach bereits weitgehend abgeschlossen, während andere Vorhaben, etwa in der Flüchtlingsunterkunft Belenhorst, aufgrund der Belegung zurückgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 6Deckung von überplanmäßigen Aufwendungen für das Produkt BauhofZur Vorlage · 2015/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Aufwendungen im Produktbereich Bauhof für das Haushaltsjahr 2015. Das ursprünglich veranschlagte Budget in Höhe von 163.351,00 Euro ist bereits aufgebraucht, weshalb ein zusätzlicher Mittelbedarf von 40.000,00 Euro besteht, um die anfallenden Rechnungen bis zum Jahresende begleichen zu können.
Als Ursachen für den erhöhten Mittelverbrauch werden die Kosten für Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen angeführt. Insbesondere die Reparatur eines Schmalspurgeräteträgers verursachte Kosten in Höhe von etwa 12.000,00 Euro, die nicht im Haushaltsansatz enthalten waren. Zudem fielen Mietkosten in Höhe von circa 17.000,00 Euro für einen Radlader an, da der vorhandene Lader aufgrund defekter Bauteile nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden konnte. Des Weiteren wird ein Fehlbetrag bei den Treibstoffaufwendungen in Höhe von etwa 10.000,00 Euro ausgewiesen.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben soll über den Produktbereich Verkehrsflächen und -anlagen erfolgen, konkret über das Sachkonto für die Unterhaltung von Infrastrukturvermögen. Der Betriebsausschuss hat den Rat mit einer Mehrheit von Stimmen bei zwei Enthaltungen empfohlen, dem Deckungsvorschlag in Höhe von 40.000,00 Euro zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2016 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 7Ausschreibung von Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung hier: wirtschaftlicher Kostenvergleich der Eigenreinigung gegenüber der Vergabe an eine Fremdreinigungsfirma für die UnterhaltsreinigungZur Vorlage · 2015/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit zwischen der Eigenreinigung und der Vergabe von Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigungsleistungen an externe Unternehmen. Grundlage der Vorlage ist die Empfehlung aus dem September 2015, die Reinigungsleistungen neu auszuschreiben.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Beauftragung privater Reinigungsfirmen wirtschaftlicher sei als eine Eigenregie. Ein aktueller Kostenvergleich zeigt, dass die derzeitigen Gesamtkosten für die Fremdreinigung bei 291.395,14 Euro liegen. Eine Eigenreinigung der derzeit von externen Firmen betreuten Flächen würde hingegen Kosten in Höhe von 394.751,30 Euro verursachen.
Für den zukünftigen Zeitraum, in dem die Ausschreibung zusätzliche Qualitätskriterien neben dem Preis berücksichtigen soll, prognostiziert die Verwaltung eine Erhöhung der Fremdreinigungskosten auf 409.894,80 Euro. Im Gegensatz dazu stünden bei einer Eigenreinigung geschätzte Gesamtkosten von 522.721,84 Euro gegenüber, da hier ein deutlich höherer Personalbedarf von etwa 25 bis 30 Mitarbeitenden sowie zusätzliche Kosten für Material, Maschinen und Fachpersonal anfallen würden. Die Vergabe an externe Unternehmen würde somit ein Einsparpotenzial von etwa 22 Prozent ermöglichen.
Zur Durchführung der EU-weiten Ausschreibung und zur Erstellung eines angepassten Rahmenvertrags beabsichtigt die Verwaltung, einen externen Berater einzubinden. Ziel ist die Sicherstellung der Arbeitsbedingungen sowie die Implementierung eines Qualitätsmesssystems. Der Betriebsausschuss wird angehalten, den bestehenden Vertrag nicht zu verlängern, sondern zum Schuljahr 2016/2017 einen neuen Vertrag auf Basis einer Ausschreibung abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 8Funktions- und Zustandsüberprüfung von privaten AbwasserleitungenZur Vorlage · 2015/0199 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Funktions- und Zustandsüberprüfung privater Abwasserleitungen. Hintergrund ist die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen nach der Entscheidung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die bestehenden Regelungen zur Überprüfung privater Abwasseranlagen in NRW nicht ausgesetzt werden.
Ein früherer Beschluss des Betriebsausschusses sah die Erstellung eines Satzungsentwurfes für vorgezogene und zeitlich gestaffelte Prüfungen vor, um einen Prüfstau im Jahr 2020 zu vermeiden. Nach Rücksprache mit der Kommunalagentur NRW, der Verbraucherschutzzentrale NRW sowie dem Kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung wurde jedoch festgestellt, dass eine solche Fristenlösung juristisch nicht begründbar ist. Zudem ist eine Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Vorlage von Prüfunterlagen auf Basis des Landeswassergesetzes nicht zwingend, da es sich hierbei um eine freiwillige Kann-Bestimmung handelt.
Die Fachabteilung empfiehlt daher, die bisherigen Regelungen zur Abänderung der Fristen im Ortsrecht ersatzlos aufzuheben und den Auftrag zur Erstellung einer gestaffelten Fristenregelung zurückzunehmen. Zudem wird vorgeschlagen, die Option zur Vorlage von Prüfunterlagen nicht anzuwenden. Der Betriebsausschuss soll dem Rat empfehlen, die entsprechenden Satzungspunkte zu streichen. Gleichzeitig wird die Fachabteilung beauftragt, ein Konzept für die Information und Beratung der Grundstückseigentümer zu erstellen, um der bestehenden Informationspflicht der Kommune nachzukommen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 9Nahwärmenetz in Dingden hier: Erneuerung der Versorgungsleitungen und des Straßenoberbaus auf einem Teilstück der Krechtinger StraßeZur Vorlage · 2015/0145 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2015/0145 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Nahwärmenetz in Dingden, konkret mit der Erneuerung der Versorgungsleitungen und des Straßenoberbaus auf einem Teilstück der Krechtinger Straße. Das Vorhaben ist die erste Stufe zur Umsetzung des Feinkonzeptes aus dem Projekt KWK-Modellkommune.
Im Zentrum des Projekts steht die Errichtung einer Heizzentrale gegenüber dem Freibad Dingden. Diese soll Abwärme aus einer bestehenden Nahwärmeleitung der Biogasanlage Körner auf einem Temperaturniveau von maximal 80 Grad Celsius entnehmen und mit Temperaturen zwischen 60 und 70 Grad Celsius an private Haushalte sowie öffentliche Gebäude verteilen. Zur Sicherstellung der Vollversorgung öffentlicher Gebäude, wie der Sporthalle Mumbecker Bach, des Kindergartens Am Bach und der Kreuzschule, soll zudem ein mit Erdgas betriebener Spitzenlastkessel errichtet werden. Für private Endverbraucher sind Übergabestationen zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser vorgesehen.
An der geplanten Trasse mit einer Gesamtlänge von 810 Metern befinden sich insgesamt 25 private und gewerbliche Endverbraucher. Die geplante Anschlussquote liegt bei maximal 60 Prozent, was etwa 15 Hausanschlüssen entspricht. Der Projektträger ist ein Partner der Stadt Hamminkeln, der auch die Überwachung und Steuerung der Heizzentrale übernehmen soll. Die Bauarbeiten sollen nach der erwarteten Bewilligung der Antragsunterlagen durch die Bezirksregierung Arnsberg zeitnah aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen