Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ''Gewerbegebiet an der Issel''
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister hat der Verwaltung einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ vorgelegt. Hintergrund ist das Vorhaben eines holzverarbeitenden Betriebes in der Straße Horst, der seinen Betrieb erweitern möchte. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten, plant der Antragsteller die Erweiterung einer bestehenden Holzlagerhalle in Richtung der L 602 (Hauptstraße). Die geplante Erweiterung soll eine Länge von etwa 65 Metern und eine Breite von 8 bis 9 Metern umfassen.
Da der aktuelle Bebauungsplan durch Baugrenzen eine Erweiterung über den bestehenden Gebäudebestand hinaus verhindert, ist eine Änderung des Plans erforderlich, um die überbaubare Fläche in Richtung Hauptstraße zu vergrößern. Eine Genehmigung über eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch wird aufgrund der Gesamtgröße des Vorhabens als nicht möglich erachtet. Während der ursprüngliche Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren eine Anbauverbotszone vorsah, erlaubt das aktuelle Straßenrecht eine dichtere Bebauung an der Landstraße, wobei die Nähe zur gegenüberliegenden Wohnbebauung im Rahmen des Immissionsschutzes zu berücksichtigen ist.
Ein bereits 1997 eingeleitetes Änderungsverfahren konnte aufgrund ungeklärter Fragen zum Hochwasserschutz nicht abgeschlossen werden. Mittlerweile ist durch eine ordnungsbehördliche Verordnung rechtskräftig festgestellt, dass das Betriebsgelände nicht zum Überschwemmungsgebiet der Issel gehört. Die Verwaltung empfiehlt daher die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für die vierte Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat hierzu eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 11.11.2015kein Ergebnis hinterlegt