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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Wahl des Bürgermeisters der Stadt Hamminkeln am 13. September 2015 hier: WahlprüfungZur Vorlage · 2015/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl der Stadt Hamminkeln, die am 13. September 2015 stattgefunden hat. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Aufgabe, über die Wirksamkeit der Wahl zu entscheiden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen zur Wahl bereits vorgeprüft. Der Wahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 15. September 2015 festgestellt, dass der gewählte Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat und somit als Bürgermeister gewählt wurde. Nach der amtlichen Bekanntmachung des Ergebnisses im Oktober 2015 war für den Zeitraum bis zum 12. November 2015 die Möglichkeit gegeben, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Ein solcher Einspruch ist nicht eingegangen.
Auf dieser Grundlage empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl für gültig zu erklären. Der Beschlussvorschlag sieht vor, festzustellen, dass keine mangelnde Wählbarkeit vorliegt und keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung stattgefunden haben, die das Ergebnis hätten beeinflussen können. Zudem soll die Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss als gültig bestätigt werden. Die Beratung und Entscheidung über diesen Vorgang erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses und des Rates am 2. Dezember 2015.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 02.12.2015 · Wahlprüfungsausschuss (2. Sitzung)
- 3Fusion der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und der Verbands-Sparkasse Wesel hier: Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der ZweckverbandssatzungZur Vorlage · 2015/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit Anpassungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Satzung im Rahmen der Fusion der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe mit der Verbands-Sparkasse Wesel. Ziel der Vorlage ist die Regelung des Zusammenschlusses der Sparkassenzweckverbände der Städte Wesel, Hamminkeln und Schermbeck mit dem Verband der Städte Dinslaken, Voerde und Hünxe.
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden inhaltliche Änderungen vorgenommen. So wurde der Garantievertrag durch eine Vereinbarung über Maßnahmen der Eigenkapitalstärkung ersetzt, wobei die Formulierung einer Garantie nun als selbstständige und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung auf erstes Anfordern definiert ist. Zudem wurde das Fusionsdatum auf den 1. Januar 2016 festgelegt. Die Vereinbarung regelt nun auch die Möglichkeit, weitere Mitglieder auf Beschluss der Zweckverbandsversammlung aufzunehmen.
Die Satzung des neuen Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken wurde ebenfalls überarbeitet. Neben redaktionellen Anpassungen des Namens zur „Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe“ wurde die Anzahl der Vertreter sowie die Stimmengewichtung angepasst. Zudem wurde die Regelung zur Öffentlichkeit von Sitzungen der Verbandsversammlung flexibilisiert. Die Vorlage enthält zudem Bestimmungen zur Aufgabenwahrnehmung bis zur ersten Wahl eines Verbandvorstehers sowie zur Verpflichtung der Mitglieder Wesel, Hamminkeln und Schermbeck im Falle einer Verlängerung der Zahlungsverpflichtungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungen mit einer Mehrheit von 12 Stimmen gegen 2 Stimmen und eine Enthaltung empfohlen. Der Rat hat die entsprechenden Änderungen der Vereinbarung und der Satzung beschlossen und die Vertreter der Zweckverbandsversammlung angewiesen, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 4Schulentwicklungsplanung der städtischen Gesamtschule HamminkelnZur Vorlage · 2015/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0232 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung der städtischen Gesamtschule in Hamminkeln, konkret mit der Frage, ob eine Ein- oder Zweistandortlösung realisiert werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, zur Entscheidungsfindung sowohl ein Elternvotum als auch eine Befragung der Bevölkerung des Ortsteils Dingden einzuholen.
Der Kreis der zu befragenden Eltern soll jene Personen umfassen, die von der Standortfrage betroffen sein könnten. Dazu gehören Eltern von Kindern ab dem Jahrgang 2015, Eltern von Kindern in Kindertagesstätten, Eltern von Grundschulkindern sowie Eltern der aktuell besuchenden Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule. Die Befragung der Dingdener Bevölkerung soll die Bedeutung des Schulstandortes für das Orts- und Vereinsleben berücksichtigen.
Für die Durchführung der Befragung sieht die Verwaltung vor, zunächst Informationsveranstaltungen durchzuführen, um eine fundierte Grundlage für die Rückmeldungen zu schaffen. Der zeitliche Ablauf sieht die Verteilung der Fragebögen im Dezember 2015 und die Auswertung im Zeitraum Dezember 2015 bis Januar 2016 vor, sodass die Ergebnisse Mitte Januar 2016 im zuständigen Fachausschuss präsentiert werden können.
Die Ergebnisse der Befragung sollen als Grundlage für die demokratische Willensbildung dienen, wobei die Ratsmitglieder darauf hingewiesen werden, dass die Umfrage ein Meinungsbild feststellt und die endgültige Entscheidung des Rates nicht ersetzt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfahl in seiner Sitzung vom 18.11.2015 mit einer Mehrheit von 8 zu 7 Stimmen, die Befragung abzulehnen. Der Rat muss nun abschließend über den Auftrag an die Verwaltung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 18.11.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (7. Sitzung)
- 5Erweiterung der Kindertagesstätteneinrichtung der katholischen Kirchengemeinde Dingden hier: Übernahme des TrägeranteilsZur Vorlage · 2015/0229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erweiterung der Kindertagesstätteneinrichtung der katholischen Kirchengemeinde in Dingden sowie der Übernahme des Trägeranteils an den Betriebskosten. Hintergrund der Vorlage ist eine prognostizierte Unterversorgung an Kitaplätzen im Ortsteil Dingden, insbesondere für Kinder über drei Jahren. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Anmeldungen von Flüchtlingskindern.
Um den Bedarf zu decken, ist geplant, eine bisher als Wohnung genutzte Fläche im Obergeschoss des Kirchengebäudes dauerhaft einer Gruppe mit 20 Kindern zuzuweisen. Die Kirchengemeinde knüpft dieser Erweiterung die Freistellung vom Trägeranteil an den Betriebskosten. Derzeit übernimmt die Stadt Hamminkeln die Kosten für eine Gruppe im Gebäude Stockkamp 4 in Höhe von etwa 15.600 Euro, befristet bis Sommer 2017. Durch die Erweiterung würde sich der Betriebskostenzuschuss der Stadt für zwei Gruppen mit insgesamt 35 Kindern auf rund 21.600 Euro erhöhen.
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Kindergartenjahr 2016/17 die Betriebskosten für die neue Gruppe im Lüdgenfelder Weg dauerhaft und die ungedeckten Kosten für die Gruppe im Gebäude Stockkamp 4 zunächst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/17 zu übernehmen. Dies führt zu einer Erhöhung des geplanten Haushaltsansatzes um 6.000 Euro pro Jahr. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die entsprechende Empfehlung bereits einstimmig an den Rat ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 18.11.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (7. Sitzung)
- 610. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2015/0223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung dient als Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze für das Jahr 2016.
Die Gebührenkalkulation basiert auf den aktuellen Umlagesätzen der verschiedenen Wasser- und Bodenverbände sowie auf den Kosten für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs des Kreises Wesel. Während die Wasser- und Bodenverbände keine Veränderungen ihrer eigenen Umlagesätze angekündigt haben, ist bei den Gebühren für das Liegenschaftskataster ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen.
Hintergrund der Anpassungen ist die digitale Erfassung der Verbandsgrenzen durch den Kreis Wesel. In der Folge wurde das städtische Veranlagungskataster überarbeitet, was zu geringfügigen Verschiebungen bei den Verbandsflächen geführt hat. In der Konsequenz steigen die Gebührensätze für einige Verbände, während sie für andere sinken. Die Gebühren werden nach Flächenarten, namentlich versiegelte Flächen, Waldflächen und übrige Flächen, differenziert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die 10. Änderung der Gebührensatzung abgegeben. Die Entscheidung über die Verabschiedung des Entwurfs liegt beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 78. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2015/0224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0224 behandelt die 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2016.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich die Schmutzwassergebühr von 2,80 €/m³ im Jahr 2015 auf 2,89 €/m³ im Jahr 2016. Parallel dazu steigt die Niederschlagswassergebühr von 0,82 €/m² auf 0,84 €/m². Als Ursachen für diese Anpassung werden steigende Kosten sowie ein geringerer Anteil an Überschüssen aus Vorjahren angeführt. Während in die Kalkulation für 2015 noch ein Überschuss aus dem Jahr 2013 in Höhe von 221.904 € einfließen konnte, ist der Überschuss aus dem Jahr 2014 mit 100.695,60 € niedriger ausgefallen.
Der umlagefähige Aufwand erhöht sich durch die Kostensteigerung und die Reduzierung der Vorjahresüberschüsse von 4.622.734 € im Jahr 2015 auf 4.777.233 € für das Jahr 2016. Die Verwaltung führt zudem aus, dass der Überschuss aus dem Jahr 2014 primär auf höhere Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist, da die tatsächliche Abwassermenge höher ausfiel als in der vorherigen Kalkulation prognostiziert.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage am 26. November 2015 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Entwurfsfassung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 811. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2015/0225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 24,91 €/m³ auf 25,37 €/m³ steigen. Im Gegenzug sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,74 €/m³ auf 13,72 €/m³.
Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Entwicklung der Entsorgungsmenge sowie veränderten Kostenstrukturen. Bei den Kleinkläranlagen wurde die kalkulierte Menge auf 1.400 m³ angepasst, nachdem im Jahr 2014 eine Menge von 1.236,50 m³ verzeichnet wurde. Die Mengen bei Kleinkläranlagen unterliegen aufgrund der Entsorgungsintervalme von bis zu drei Jahren Schwankungen. Bei den abflusslosen Gruben wurde die kalkulierte Menge auf 7.200 m³ gesenkt. Ein Rückgang der Gebühren bei den abflusslosen Gruben resultiert aus geringeren Personal-, Transport- und Verwaltungskosten.
Der Jahresabschluss 2014 wies einen Überschuss von 4.504,10 € aus, der auf reduzierte Kosten in den Bereichen Personal, Transport und Verwaltung sowie anteilige Betriebskosten der Zentralkläranlage zurückzuführen ist. Dieser Überschuss wurde bei der Berechnung der Gebührensätze für 2016 gebührenmindernd berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die vorliegende Fassung der Satzungsänderung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 911. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2015/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016. Im Vergleich zum Vorjahr sind für verschiedene Restabfallgefäße leichte Erhöhungen der Gebührensätze vorgesehen. So steigt der Satz für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 127,27 € auf 130,61 €, während die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 155,11 € auf 159,41 € angepasst wird. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall erhöht sich von 0,58 € auf 0,60 € pro Kilogramm. Für Wertstoffgefäße in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter wird weiterhin keine Gebühr erhoben, da die Erlöse aus der Altkleiderentsorgung derzeit Überschüsse erwirtschaften und die erwarteten Einnahmen die Kosten decken.
Der gebührenpflichtige Aufwand steigt laut Kalkulation von 2.387.434 € auf 2.439.978 €, was primär auf höhere Kosten bei der Grünschnittannahme zurückzuführen ist. Als wesentlicher Kostenfaktor werden die Entsorgungsgebühren des Kreises Wesel angeführt, die voraussichtlich unverändert bleiben. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2014 in Höhe von 79.311,19 € wurde in die Kalkulation für 2016 einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung für die vorliegende Fassung der Satzungsänderung abgegeben, die nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 10Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Anpassung der Regelungen für den freien Eintritt von Begleitpersonen vor.
Bisherige Regelungen sahen vor, dass der Eintritt für Begleitpersonen von Menschen mit einer Schwerbehinderung von 100 %, die die Bäder nicht eigenständig nutzen können, kostenfrei ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in der Praxis auch Fälle auftreten, in denen eine Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 % vorliegt und im entsprechenden Ausweis der Bedarf einer Begleitperson eingetragen ist. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, den Anspruch auf freien Eintritt auf Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 % auszuweiten, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen. Der Rat soll über die Änderung der Gebührensatzung in der beigefügten Form entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 18.11.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (7. Sitzung)
- 11Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2016Zur Vorlage · 2015/0222 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2015/0222 befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2016 in der Stadt Hamminkeln. Im Rahmen dieser Berechnung wurde der Gebührensatz für das kommende Jahr neu ermittelt.
Die Verwaltung führt aus, dass die neue Kalkulation zu demselben Gebührensatz führt, der bereits für das Jahr 2015 angewandt wurde. Aufgrund dieser Gleichheit ist eine Änderung der bestehenden Gebührensatzung zur Straßenreinigung nicht erforderlich.
Zudem wird auf den Jahresabschluss für das Jahr 2014 verwiesen, der der Vorlage beigefügt ist. Der in diesem Abschluss ausgewiesene Überschuss in Höhe von 47,10 Euro wurde in die Kalkulation für das Jahr 2016 eingerechnet. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 26. November 2015 sowie im Rat am 2. Dezember 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 12Funktions- und Zustandsüberprüfung von privaten AbwasserleitungenZur Vorlage · 2015/0199.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0199.1 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Funktions- und Zustandsüberprüfung privater Abwasserleitungen. Hintergrund der Vorlage ist die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Dichtheitsprüfungen nach der Entscheidung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die bestehenden Regelungen zur Überprüfung privater Abwasseranlagen in NRW nicht ausgesetzt werden.
Zudem wird die rechtliche Unzulässigkeit einer zuvor angedachten Fristenlösung thematisiert. Eine Untersuchung durch die zuständige Fachabteilung unter Einbeziehung der Kommunalagentur NRW, der Verbraucherschutzzentrale NRW sowie des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung ergab, dass eine gestaffelte Prüfung auf Basis einer Fristenlösung juristisch nicht begründbar ist. Auch eine Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Vorlage von Prüfunterlagen lässt sich nicht zwingend aus dem Landeswassergesetz ableiten, da es sich hierbei um eine freiwillige Kann-Bestimmung handelt.
Auf Basis der vorliegenden Informationen wird dem Rat empfohlen, die bestehenden Regelungen zur Abänderung der Fristen bei Dichtheitsprüfungen im Ortsrecht ersatzlos aufzuheben. Der Auftrag zur Erstellung eines Satzungsentwurfes für vorgezogene und gestaffelte Prüffristen soll ebenfalls aufgehoben werden. Die Fachabteilung soll zudem die Kann-Bestimmung zur Vorlage von Prüfunterlagen nicht anwenden. Gleichzeitig wird die Fachabteilung beauftragt, ein Konzept für die Unterrichtung und Beratung der Grundstückseigentümer zu erstellen, um der gesetzlichen Informationspflicht der Kommune nachzukommen.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ''Gewerbegebiet an der Issel''Zur Vorlage · 2015/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister hat der Verwaltung einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ vorgelegt. Hintergrund ist das Vorhaben eines holzverarbeitenden Betriebes in der Straße Horst, der seinen Betrieb erweitern möchte. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten, plant der Antragsteller die Erweiterung einer bestehenden Holzlagerhalle in Richtung der L 602 (Hauptstraße). Die geplante Erweiterung soll eine Länge von etwa 65 Metern und eine Breite von 8 bis 9 Metern umfassen.
Da der aktuelle Bebauungsplan durch Baugrenzen eine Erweiterung über den bestehenden Gebäudebestand hinaus verhindert, ist eine Änderung des Plans erforderlich, um die überbaubare Fläche in Richtung Hauptstraße zu vergrößern. Eine Genehmigung über eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch wird aufgrund der Gesamtgröße des Vorhabens als nicht möglich erachtet. Während der ursprüngliche Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren eine Anbauverbotszone vorsah, erlaubt das aktuelle Straßenrecht eine dichtere Bebauung an der Landstraße, wobei die Nähe zur gegenüberliegenden Wohnbebauung im Rahmen des Immissionsschutzes zu berücksichtigen ist.
Ein bereits 1997 eingeleitetes Änderungsverfahren konnte aufgrund ungeklärter Fragen zum Hochwasserschutz nicht abgeschlossen werden. Mittlerweile ist durch eine ordnungsbehördliche Verordnung rechtskräftig festgestellt, dass das Betriebsgelände nicht zum Überschwemmungsgebiet der Issel gehört. Die Verwaltung empfiehlt daher die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für die vierte Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat hierzu eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 14Beschlussfassung über den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Entscheidung über den Entwurf eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hamminkeln. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom Dezember 2014 wurde ein Fachbüro mit der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt. Der Entwurf wurde bereits im Planungsausschuss vorgestellt und im Rahmen einer interfraktionellen Gesprächsrunde diskutiert.
Inhaltliche Anpassungen im Entwurf betreffen primär den Ortsteil Mehrhoog. Dort wurde festgelegt, dass ein spezifischer Standort an der Ampelkreuzung der ehemaligen B 8 ausschließlich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel vorgesehen ist. Diese Änderung soll durch Maßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung gesichert werden. Zudem wird der Entwurf derzeit einer juristischen Prüfung auf seine rechtliche Tragfähigkeit unterzogen.
Das Einzelhandelskonzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des Baugesetzbuches einzustufen und muss bei allen Bauleitplanungen berücksichtigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf inklusive der Sortimentsliste als informelles Entwicklungskonzept zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage ein formelles Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Dies umfasst die Abstimmung mit Institutionen wie dem Regionalverband Ruhr (RVR), den Industrie- und Handelskammern sowie den betroffenen Nachbargemeinden, um die Rechtssicherheit des Konzeptes zu gewährleisten.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 15Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 ''Alte Reeser Straße'' in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wurde zuvor aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung mit den Ergebnissen eines Einzelhandelskonzeptes zurückgestellt.
Nach dem nun vorliegenden Entwurf des Einzelhandelskonzeptes wird empfohlen, an dem beantragten Standort keine zusätzlichen zentren- oder nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsflächen zuzulassen. Das Konzept sieht vor, dass an diesem Standort lediglich nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, wie bereits durch den grünen Markt vorgesehen, sowie gegebenenfalls eine Tankstelle zulässig sein könnten. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit, die weitere Entwicklung auf den abgegrenzten Versorgungsbereich zu konzentrieren und die städtebauliche Struktur zu wahren. Durch die mögliche Auslagerung von Nutzungen wie Tankstellen sollen Entwicklungspotenziale zur Stärkung des bestehenden Versorgungsbereichs geschaffen werden. Zudem wird die Versorgungssituation in Mehrhoog im Bereich des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels als ausreichend bewertet.
Auf Basis dieser Erläuterungen wird der Ablehnung des Antrags auf Änderung des Bebauungsplans empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung zur Ablehnung des Antrags abgegeben. Der Rat soll über den entsprechenden Beschlussvorschlag entscheiden.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 16Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Alte Reeser Straße" in MehrhoogZur Vorlage · 2015/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0212 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Der bestehende Bebauungsplan, der seit Dezember 2003 rechtsverbindlich ist, umfasst Flächen nordwestlich der Ampelkreuzung alte B 8. Ursprünglich diente die Planung der Sicherung eines Auslagerungsstandortes für einen Landhandelsbetrieb sowie der Bereitstellung von Flächen für einen grünen Markt und Gewerbebetriebe. Während die Gewerbeflächen weitgehend bebaut sind, blieb die Fläche für den grünen Markt bislang ungenutzt.
Ein vorliegender Antrag sieht eine Erweiterung der Baufläche vor, um neben einem Landhandel mit 490 Quadratmetern zusätzlich einen Lebensmitteldiscountmarkt mit 799 Quadratmetern anzusiedeln. Die Verwaltung bezieht sich hierbei auf ein separates Vorlagenverfahren, wonach dieser Antrag im Hinblick auf das bestehende Einzelhandelskonzept abzulehnen ist, da die Ansiedlung von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel an diesem Standort vermieden werden soll.
Als planerische Alternative wird die Beschränkung auf den grünen Markt sowie die Ergänzung durch eine Tankstellennutzung angestrebt, um eine Auslagerung aus dem zentralen Versorgungsbereich der Hoogefeldstraße zu ermöglichen. Ziel der Vorlage ist es, im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung über die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens zu beraten. Der Rat wird um den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes gebeten, um die Grundlage für ein weiteres Verfahren und eine etwaige Veränderungssperre zu schaffen.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 17Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Alte Reeser Straße" im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2015/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0220 sieht die Erlassung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der gemeindlichen Planungsziele, die aus dem bestehenden Einzelhandelskonzept resultieren.
Konkret soll das Grundstück für die Nutzung als „Grüner Markt“ sowie für die zusätzliche Möglichkeit zur Errichtung einer Tankstelle gesichert werden. Dabei ist der Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten vorgesehen. Durch die Verhängung der Veränderungssperre können Bauvorhaben, die den Zielen der geplanten Bebauungsplanänderung entgegenstehen, innerhalb einer Frist von zwei Jahren verhindert werden.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 11. November 2015 einstimmig beschlossen empfohlen. Die Entscheidung liegt dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vor. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 61.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 18Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Hoogefeldstraße /Hellmannsweg im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2015/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2015/0213 wurde der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Hoogefeldstraße und Hellmannsweg im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung eines Pflegeheimes sowie eines ergänzenden Gebäudes für seniorengerechtes Wohnen mit Betreuungsoptionen. Der Antrag geht auf vorangegangene Beratungen im Planungsausschuss zurück, bei denen eine Bevorzugung des Standorts in Mehrhoog gegenüber einem anderen Standort im Ortsteil Hamminkeln signalisiert wurde.
Die beantragte Fläche ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, was eine Entwicklung mit den landesplanerischen Zielen vereinbar macht. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausweist und das Grundstück baurechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die Verwaltung bewertet den Standort als relativ zentral, da er sich in unmittelbarer Nähe zur Ortsmitte und zum zentralen Versorgungsbereich befindet. Eine Anbindung an den bestehenden Siedlungsbereich sowie die Erschließung über den Hellmannsweg werden als möglich erachtet. Die Fachdienste bewerten das Konzept und den Standort als tragfähig. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl die Annahme des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Im Hoogefeld“.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 19Antrag auf Ausweisung einer Baulandfläche im Bereich des Hellmannsweges im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2015/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0214 befasst sich mit dem Antrag auf Ausweisung einer Baulandfläche im Bereich des Hellmannsweges im Ortsteil Mehrhoog. Die betreffende Teilfläche wird seit Jahrzehnten gärtnerisch genutzt und grenzt an einen Spielplatz, eine Ackerfläche, die Bebauung am Eulenweg sowie den Hellmannsweg.
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln ist das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Zudem ist die Fläche funktional Bestandteil eines Grünzuges, der sich vom Kindergarten Meisenstraße bis in den Außenbereich erstreckt. Diese planerische Konzeption wurde bereits in den 1970er Jahren sowie bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Jahr 1997 berücksichtigt.
Die Verwaltung führt in der Begründung aus, dass eine Ausweisung von Bauland der planerischen Grundkonzeption des Grünzuges widersprechen würde. Zudem bestünde die Gefahr einer isolierten, kleinteiligen Ausweitung von Bauland ohne städtebaulichen Zusammenhang, was eine stichhaltige Begründung erschweren würde. Aufgrund dieser planerischen Aspekte wurde im ursprünglichen Beschlussvorschlag die Ablehnung des Antrags vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat zu diesem Vorgang eine Beschlussempfehlung abgegeben. In der Sitzung stimmten 4 Mitglieder mit Ja und 11 Mitglieder mit Nein gegen den ursprünglichen Ablehnungsvorschlag. Daraus ergibt sich die Empfehlung an den Rat, dem Antrag auf Ausweisung der Baulandfläche zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 11.11.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 20Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2015/0241 eine Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Landesplanungsbehörde hat den Entwurf nach Auswertung der ersten Beteiligungsphase inhaltlich angepasst und neue Änderungen zur Begutachtung vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Der überarbeitete Entwurf enthält Änderungen in allen zehn Kapiteln, unter anderem in der Einleitung sowie bei den raumordnerischen Festlegungen. Die Stadt Hamminkeln bewertet die Neugliederung der Einleitung, die ein Unterkapitel zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung umfasst, sowie die Anpassungen zur wirtschaftlichen Flächenverfügbarkeit positiv. Bezüglich des demographischen Wandels weist die Stellungnahme darauf hin, dass die aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen den Zuzug von Menschen aus Krisenländern nicht ausreichend abbilden, was einen künftigen Bedarf an Wohnflächen zur Folge haben könnte.
In Bezug auf die räumliche Struktur unterstützt die Stadt die Möglichkeit zur Eigenentwicklung kleinerer Ortsteile, fordert jedoch eine Erweiterung der Regelungen für versorgende Ortsteile. Zudem wird angeregt, den Ausnahmetatbestand für Sonderbauflächen im Freiraum um kommunale Flüchtlingsunterkünfte zu ergänzen. Im Bereich Klimaschutz kritisiert die Stellungnahme die fortbestehende Umsetzungspflicht von Festlegungen des Klimaschutzplans, da dies die koordinierende Funktion der Raumordnung beeinträchtigen könne.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 01.12.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 21Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des Bürgermeisters
- 22Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des Bürgermeisters
- 23Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2015 gemäß § 83 II GO NW hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2015/0230 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27. Oktober 2015 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um außerplanmäßige Mittel für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge bereitzustellen. Die Entscheidung umfasst die Bereitstellung von 2,7 Millionen Euro sowie die Ermächtigung der Verwaltung, abweichend von der Haushaltssatzung Investitionskredite in dieser Höhe aufzunehmen.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, um die Nutzung von Sporthallen zu vermeiden. Basierend auf den Zuweisungszahlen und dem Königssteiner Schlüssel wird für Hamminkeln ein Bedarf von etwa 500 Plätzen ermittelt. Unter Berücksichtigung bereits beauftragter Modulbauten und einer Containeranlage ergibt sich ein weiterer Bedarf, der durch Angebote für eine Containerlösung innerhalb von sieben Wochen sowie den Umbau einer ehemaligen Produktionshalle für bis zu 60 Personen gedeckt werden soll. Die Kosten für die Beschaffung und Herrichtung der Kapazitäten sowie für die notwendige Einrichtung belaufen sich auf rund 2,7 Millionen Euro.
Da eine Änderung des Haushaltsplans über einen Nachtragshaushaltsplan zeitlich nicht rechtzeitig vor der nächsten Ratssitzung realisierbar wäre, wurde die Einzelfallentscheidung gewählt. Der Rat wird in seiner Sitzung am 2. Dezember 2015 um die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung gebeten. Die Entscheidung über die konkreten Standorte der Unterbringungen erfolgt in einem gesonderten Verfahren.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 24Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2015 hier: Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in 2016Zur Vorlage · 2015/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015, um die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Jahr 2016 zu ermöglichen. Nach aktuellen Einschätzungen wird für das Ende des Jahres 2016 eine Unterbringung von etwa 1.400 Personen erwartet. Da nach Abschluss der laufenden Maßnahmen im Frühjahr 2016 lediglich rund 900 Plätze zur Verfügung stehen werden, besteht Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten.
Für die Schaffung von etwa 500 weiteren Plätzen wird ein Finanzbedarf von mindestens 4,5 Millionen Euro veranschlagt. Da der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen lediglich 1.075.000 Euro beträgt, ist eine überplanmäßige Ermächtigung erforderlich. Diese dient dazu, bereits vor der Rechtskraft des Wirtschaftsplans 2016 in vertragliche Vorverhandlungen für den Erwerb neuer Unterkünfte treten zu können. Zudem wird die Ermächtigung zur Kreditaufnahme benötigt, um rechtzeitig Kreditverhandlungen mit der Förderbank aufzunehmen und eine Förderunschädlichkeit durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,5 Millionen Euro für das Produkt Gebäudemanagement vor. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Erlaubnis erhalten, Anträge auf Förderkredite in entsprechender Höhe zu stellen. Eine entsprechende Empfehlung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig abgegeben.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 26.11.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 25Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 des GBHZur Vorlage · 2015/0149 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/0149 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln. Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 4. November 2015 wurden die wesentlichen Erkenntnisse des beauftragten Prüfungsunternehmens sowie die Informationen der Gemeindeprüfungsanstalt berücksichtigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte zuvor mitgeteilt, dass keine Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen vorgenommen werden.
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss 2014 festzustellen. Das Jahresergebnis der Einrichtung weist einen Betrag von 0 Euro aus, womit die Jahresrechnung ausgeglichen ist. Zudem beschloss das Gremium die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers.
Nach der Feststellung durch den Rat erfolgt die Erteilung des endgültigen Bestätigungsvermerks durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Die anschließende Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt nach den ortsüblichen Verfahren. Der Vorgang war für die Beratung im Rat am 2. Dezember 2015 vorgesehen.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 04.11.2015 · Betriebsausschuss (7. Sitzung)
- 26Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016Zur Vorlage · 2015/0239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0239 befasst sich mit der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 sowie dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn anschließend dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe zunächst in den Fraktionen vorberaten werden. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im Februar 2016 vorgesehen.
Die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind den entsprechenden Entwürfen des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans zu entnehmen, welche im Rahmen der Sitzung eingebracht werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung der genannten Entwürfe beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 27Einrichtung eines SMS-Charity-DienstesZur Vorlage · 2015/0249 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0249 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einrichtung eines SMS-Charity-Dienstes in der Stadt Hamminkeln. Der Inhalt der Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Rat während der Sitzung am 2. Dezember 2015.
Der vorliegende Text beschreibt den Sachverhalt sowie die Begründung für die Einführung dieses Dienstes. In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen ist dokumentiert, dass für die Umsetzung der Maßnahme Mittel im Rahmen des Produkts unter dem entsprechenden Sachkonto zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Leitung der Fachdienste erstellt und liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 02.12.2015 · Rat (9. Sitzung)
- 28Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 29Mitteilungen und Anfragen